Juristensprache entschlüsseln

Von: , Frage gestellt am Mo, 15. Mär 2004

Hi,

was bedeutet denn "unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges" genau? Das steht in einer Unterlassungserklärung im2. von 3 Punkten.

Danke schonmal :)

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Juristensprache entschlüsseln

    Hallo,

    dabei geht es üblicherweise um Konventionalstrafen, Ordnungsgelder, etc. die man für den Fall verlangt, dass jemand trotz abgegebener Unterlassungserklärung erneut dabei erwischt wird, genau das zu tun, zu dessen Unterlassen er sich verpflichtet hat. Und jetzt könnte der böse Bube sich natürlich hinstellen und den Verstoß nicht nur einmal ganz kurz, sondern fortwährend oder immer wieder zu begehen und dann behaupten, dies stehe in einem Fortsetzungszusammenhang (sei also wie eine einheitliche Handlung zu bewerten) und dann hierfür insgesamt nur einmal die Kohle rausrücken.

    Schließt man diese Einrede des Fortsetzungszusammenhangs aus, dann wird auf jeden Fall für jedes Mal des Erwischtwerdens die vereinbarte Strafe getrennt in voller Höhe fällig.

    Wenn du also z.B. von einem Spammer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erwirkt hast, und er spammt dich daraufhin trotzdem über eine Woche lang täglich erneut zu, dann kostet in jedes Mail die volle Summe und nicht die ganze Woche nur einmal die Strafe.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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