Re^2: Berufung zum Schöffen: Was bedeutet das?
Hallo Andreas,
ja, Schöffen sind üblicherweise eher still, denn das streng formale Strafverfahren ist nicht so einfach und locker, wie es in den Gerichtssendungen immer aussieht und das den Schöffen selbstverständlich zustehende Fragerecht ist gar nicht so einfach formal richtig auszuüben. D.h. längst nicht jede Frage bzw. Fragestellung ist zulässig und wenn man dann einen bissigen Strafverteidiger oder einen harten Staatsanwalt vor sich hat, verzichtet - oft leider - ein Schöffe lieber mal auf eine Frage als dass er sich da eine Abfuhr einfängt. Die Situation vor Gericht hat für alle Beteiligten immer zunächst eine etwas einschüchternde Note und alle Laien sind davon natürlich viel stärker betroffen als die Profis und nicht jeder steckt dann eine ggf. häftige Verteidigerreaktion einfach so weg, wenn er in eines der vielen in der StPO aufgestellten Fettnäpfchen getreten ist.
Auch bei der Urteilsberatung verläuft die Sache leider oft eher Monologartig, was aber auch einfach damit zusammenhängt, dass nur der Profi weiß, was der Gesetzgeber genau als zu berücksichtigende Tatsachen ansieht und was nicht. Auch hat jedes Gericht so seine eigenen recht festen Tarife, die vor dem Hintergrund einer selbstverständlich auch gewünschten gewissen Einheitlichkeit der Rechtsprechung ihre Berechtigung haben und da macht es natürlich wenig Sinn als Laie zu intervenieren, zumal grob von den Standards abweichende Urteile dann ohnehin in der Rechtsmittelinstanz kassiert werden.
Die Sache ist also gar nich so einfach und wenn man sich als Laie dann gegenüber gut ausgebildeten Profis tapfer schlagen will, braucht es schon Mut und auch ein wenig Erfahrung. Kann mich selbst noch sehr gut an meine Wanderzeit als Referendar bei der StA erinnern, wie es einem da selbst in Robe oft ziemlich heiß und kalt den Rücken runtergelaufen ist, wenn es zu Situationen kam auf die man noch nicht ausreichend vorbereitet war und dann leider nicht die Chance hatte, einfach die Klappe zu halten, sondern Anträge stellen musste. Nur gut, dass die überwiegende Zahl von Richtern einem da dann im Zweifelsfall gut auf die Sprünge hilft.
BTW: Ich würde mir die Sache mit dem Jugendschöffenamt wirklich mal durch den Kopf gehen lassen. Auch wenn man zumindest im Anfang eine eher passive Rolle im Gerichtssaal einnehmen wird, verschafft einem dieses Amt ganz wertvolle Einblicke in Lebensbereiche, mit denen man sonst vielleicht nie in Berührung kommen würde. Danach ändert sich dann eigentlich bei allen mir bekannten Schöffen oder auch Profis recht schnell die Einstellung zu vielen Dingen, die man bis dahin als festzementiert betrachtet hat.
Gruß vom Wiz
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