Berufung zum Schöffen: Was bedeutet das?

Von: , Frage gestellt am Mo, 15. Mär 2004

Für das Amt des Schöffen wird man oft gewählt, ohne etwas von Recht zu verstehen und ohne sich vorher damit befasst zu haben.
Welche zeitliche und psychische Belastung bedeutet dieses Amt? Kann es den eigenen Beruf, den man möglicherweise sehr engagiert ausübt, behindern? Könnte die Behinderung der Ehefrau eine Möglichkeit sein, das Amt abzulehnen?
Über Informationen und Erfahrungen anderer würde ich mich sehr freuen!

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Berufung zum Schöffen: Was bedeutet das?

    Guten Morgen (<== wie gut sich doch eine Anrede macht, nicht wahr?)

    grundsätzlich hat jeder die Pflicht, solche Ehrenämter wahrzunehmen.
    Dass ein Schöffe nichts von Recht versteht, ist nicht nur kein Nachteil, sondern so erwünscht, damit hier "gesunder Menschenverstand" in die Rechtsfindung einfließt und nicht nur Sach- und Fachkunde.
    Der Arbeitgeber muss einen Schöffen freistellen, Verdienstausfall wird erstattet.
    Die zeitliche Belastung hält sich in Grenzen (da werden sich wohl noch ein paar Experten melden), die psychische Belastung kann keiner sagen, da keiner weiß, welche Fälle auf einen Schöffen zukommen und wie belastbar er ist.
    Die Behinderung der Ehefrau ist mE kein Grund, das Amt abzulehnen, da du ja auch, wie du selbst geschrieben hast, arbeiten gehst - ob du nun die Zeit am Arbeitsplatz oder am Gericht verbringst ist egal.

    Gruß
    HaWeThie [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Berufung zum Schöffen: Was bedeutet das?

    Hallo,
    sachliche Infos kamen ja schon resp. werden sicherlich noch geliefert. Was die Häufigkeit von Gerichtsverhandlungen anbelangt, denen man als Schöffe beiwohnen muß, kann ich nur aus dem Bekanntenkreis mit einem Bsp. dienen. Dort sind es durchschnittlich 5-6 Verhandlungen pro Jahr, also nichts, was auch nur annähernd mit privater-/beruflicher Vollauslastung im Konflikt stehen könnte.

    Gruss
    Enno

  3. Antwort von nach 14 Stunden 2 hilfreich
    Re: Berufung zum Schöffen: Was bedeutet das?

    Hallo erstmal,

    das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und sollte auch als solches verstanden werden. Schließlich wird ja immer und ständig gemeckert, dass wir Juristen ja alle den Boden unter den Füßen verloren hätten und der normalen Welt vollkommen entrückt seien.

    Nun denn, im Strafrecht hast du die Möglichkeit als Schöffe deinen klaren, juristisch unverblendeten Menschenverstand einzusetzen, also nutze sie.

    Der Zeitaufwand hängt sehr von der Belastung des jeweiligen Gerichts ab und hält sich aber grundsätzlich sehr in Grenzen. Klar, es kann mal einen etwas aufwändigeren Fall mit einigen Terminen geben, aber im Normalfall hat man eher mit Dingen zu tun, die in einer Sitzung abgefrühstückt werden. Und die Gerichte achten schon von sich aus darauf die Schöffen nicht über Gebühr zu belasten, damit sich überhaupt noch jemand für dieses Amt findet. Sitzungstage sind natürlich bei aufwändigeren Sachen gerne mal etwas länger, aber der Arbeitgeber muss dich freistellen und der Verdienstausfall wird ersetzt.

    Die psychische Belastung hängt natürlich zu einem guten Teil von dir ab. Wenn du da eine schwache Konstitution hast und den richtigen Fall erwischt, kann dir die Sache schon mal an die Nieren gehen (meine Mutter hatte es letztens mit einem mehrfachen Sexualstraftäter zu tun, und es wurden dann alle unappetitlichen Details über mehrerer Sitzungstage ausgebreitet), aber wenn das Volk ein Wörtchen mitreden will, dann muss es sich auch soetwas mal antun. Warum sollen wir Juristen uns dieses zweifelhafte Vergnügen immer nur selbst gönnen. Der Normalfall sind aber eher mindere Gewalttaten, eben alles was nach mehr als zwei Jahren Haft riecht.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 15 Stunden 2 hilfreich
    Re: Berufung zum Schöffen: Was bedeutet das?

    Hallo Christian,

    ich bin Schöffe gewesen. Es ist wie gesagt ein Ehrenamt, das ausdrücklich juristischen Laien vorbehalten ist, und dem man sich grundsätzlich nicht entziehen kann.
    Die zeitliche Belastung hält sich in Grenzen. Im Prinzip ist es etwa ein Sitzungstag im Monat, der auch schon weit vorher bekannt ist, aber weil öfter mal einer ausfällt - und nicht nachgeholt wird - kommen so etwa 5 bis 10 Tage im Jahr zustande. Unter Umständen ist dann auch schon Mittags Schluss. Der Arbeitgeber muss einen freistellen und man bekommt den Verdiensausfall erstattet. Das nützt einem natürlich wenig wenn man selbstständig ist oder extrem engagiert in seinem Job ist.
    Die psychische Belastung ist sicher zum einen von der individuellen Persönlichkeit, zum anderen von der Kammer abhängig.
    Die Namen habe ich vergessen. Man kann entweder mit 2 Schöffen und einem Berufsrichter zusammensein, dann sind die erwarteten (nicht verhängten) Strafen zwischen 2 und 4 Jahren, oder - da habe ich keine Erfahrung - in einer großen Kammer mit 2 Berufsrichtern und 3 Schöffen. Da ist die Belastung - auch die zeitliche - sicher größer.
    In jedem Fall können die Schöffen die Berufsrichter grundsätzlich überstimmen.
    Es ist aber leider oft so, daß sich mindestens einer der Schöffen sehr stark vom Berufsrichter beeinflussen lässt. Und es gibt Richter, die das auch weidlich ausnutzen - rechtswidrig übrigens.
    Die Fälle betreffen meist kleine Drogen- und Eigentumsdelikte. Also Besitz und Verkauf von Drogen oder Beschaffungskriminalität. Es ist schon eine Erfahrenserweiterung, diesen Teil der deutschen Gesellschaft kennenzulernen. In den 5 Jahren, die ich es gemacht habe, habe ich nur einen "gern" verurteilt, weil ich echte kriminelle Energie mit Rücksichtloser Schädigung der Opfer gesehen habe. In den meisten Fällen hat man Lebensschicksale vor sich, bei denen die Täter schlicht mit sich selbst und ihrem Leben nicht klarkommen, die antriebsschwach sind, mit Schwierigkeiten nicht umgehen können und bei denen man das Gefühl hat, das Gericht sei eigentlich der falsche Ort die Fälle zu behandeln.

    Liebe Grüße,

    Max

  5. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Berufung zum Schöffen: Was bedeutet das?

    Hallo,

    eine Nachfrage: hatte jetzt das "Angebot" über meine Gewerkschaft, mich als Jugendschöffe zu bewerben.

    Aber egal, ob Jugendgericht oder ein anderes, mich irritiert bei den einschlägigen Gerichtssendungen immer, dass die Schöffen offenbar von einer ansteckenden Taubstummheit befallen sind, die für die Dauer der Verhandlung anhält.

    Ist dies in der Realität auch so und wird nur im Richterzimmer etwas besprochen, oder wie sieht es so aus ?

    Gruss

    Andreas

    • Antwort von nach einem Tag 3 hilfreich
      Re^2: Berufung zum Schöffen: Was bedeutet das?

      Hallo Andreas,

      ja, Schöffen sind üblicherweise eher still, denn das streng formale Strafverfahren ist nicht so einfach und locker, wie es in den Gerichtssendungen immer aussieht und das den Schöffen selbstverständlich zustehende Fragerecht ist gar nicht so einfach formal richtig auszuüben. D.h. längst nicht jede Frage bzw. Fragestellung ist zulässig und wenn man dann einen bissigen Strafverteidiger oder einen harten Staatsanwalt vor sich hat, verzichtet - oft leider - ein Schöffe lieber mal auf eine Frage als dass er sich da eine Abfuhr einfängt. Die Situation vor Gericht hat für alle Beteiligten immer zunächst eine etwas einschüchternde Note und alle Laien sind davon natürlich viel stärker betroffen als die Profis und nicht jeder steckt dann eine ggf. häftige Verteidigerreaktion einfach so weg, wenn er in eines der vielen in der StPO aufgestellten Fettnäpfchen getreten ist.

      Auch bei der Urteilsberatung verläuft die Sache leider oft eher Monologartig, was aber auch einfach damit zusammenhängt, dass nur der Profi weiß, was der Gesetzgeber genau als zu berücksichtigende Tatsachen ansieht und was nicht. Auch hat jedes Gericht so seine eigenen recht festen Tarife, die vor dem Hintergrund einer selbstverständlich auch gewünschten gewissen Einheitlichkeit der Rechtsprechung ihre Berechtigung haben und da macht es natürlich wenig Sinn als Laie zu intervenieren, zumal grob von den Standards abweichende Urteile dann ohnehin in der Rechtsmittelinstanz kassiert werden.

      Die Sache ist also gar nich so einfach und wenn man sich als Laie dann gegenüber gut ausgebildeten Profis tapfer schlagen will, braucht es schon Mut und auch ein wenig Erfahrung. Kann mich selbst noch sehr gut an meine Wanderzeit als Referendar bei der StA erinnern, wie es einem da selbst in Robe oft ziemlich heiß und kalt den Rücken runtergelaufen ist, wenn es zu Situationen kam auf die man noch nicht ausreichend vorbereitet war und dann leider nicht die Chance hatte, einfach die Klappe zu halten, sondern Anträge stellen musste. Nur gut, dass die überwiegende Zahl von Richtern einem da dann im Zweifelsfall gut auf die Sprünge hilft.

      BTW: Ich würde mir die Sache mit dem Jugendschöffenamt wirklich mal durch den Kopf gehen lassen. Auch wenn man zumindest im Anfang eine eher passive Rolle im Gerichtssaal einnehmen wird, verschafft einem dieses Amt ganz wertvolle Einblicke in Lebensbereiche, mit denen man sonst vielleicht nie in Berührung kommen würde. Danach ändert sich dann eigentlich bei allen mir bekannten Schöffen oder auch Profis recht schnell die Einstellung zu vielen Dingen, die man bis dahin als festzementiert betrachtet hat.

      Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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