Webseitenübernahme
Von: , Frage gestellt am Di, 16. Mär 2004
Guten Tag,
angenommen Person A GmbH vertreibt auf einer Webseite Sportartikel und möchte dieses Geschäftsfeld auflösen. Person B, noch nebenberuflicher Kleinunternehmer, würde gerne die Webseite und Domain von Person A GmbH übernehmen.
Nun soll ein Vertrag ausgehandelt werden, Person A GmbH möchte sich folgende Rechte zusichern:
- 5% des Umsatzes ein Jahr lang vierteljährlich ausgezahlt
Im Gegenzug bekommt Person B folgende Rechte:
- Übereignung der Webseite und Domain
- Übereignung der Kundendatenbank
Nun möchte Person B sein Risiko natürlich minimieren und in den Übernahmevertrag betonen dass keine Haftung für Verbindlichkeiten der Geschäfte der Person A GmbH erfolgt. Ist dies im Innenverhältnis zulässig und im Außenverhältnis komplett realisierbar?
An was sollte Person B noch denken wenn er den Vertrag erstellt?
Vielen Dank für ihre Antwort(en),
Robert
