Webseitenübernahme

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Mär 2004

Guten Tag,

angenommen Person A GmbH vertreibt auf einer Webseite Sportartikel und möchte dieses Geschäftsfeld auflösen. Person B, noch nebenberuflicher Kleinunternehmer, würde gerne die Webseite und Domain von Person A GmbH übernehmen.
Nun soll ein Vertrag ausgehandelt werden, Person A GmbH möchte sich folgende Rechte zusichern:
- 5% des Umsatzes ein Jahr lang vierteljährlich ausgezahlt

Im Gegenzug bekommt Person B folgende Rechte:
- Übereignung der Webseite und Domain
- Übereignung der Kundendatenbank

Nun möchte Person B sein Risiko natürlich minimieren und in den Übernahmevertrag betonen dass keine Haftung für Verbindlichkeiten der Geschäfte der Person A GmbH erfolgt. Ist dies im Innenverhältnis zulässig und im Außenverhältnis komplett realisierbar?

An was sollte Person B noch denken wenn er den Vertrag erstellt?

Vielen Dank für ihre Antwort(en),

Robert

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Webseitenübernahme

    Hallo Robert,

    wie hoch schätzt du das finanzielle Haftungsrisiko ein? Wie hoch dürften dagegen die Kosten eines Rechtsanwalts sein, der zudem bei Fehlberatung haftet und hierzu sogar pflichtversichert ist?

    Also ganz ehrlich, wenn es ums Geschäft und um ggf. richtig viel Geld geht, sich auf Forumsbeiträge aus unbekannter Quelle verlassen zu wollen, ist schon mehr als fahrlässig.

    Also suche dir einen netten Kollegen mit Erfahrungen im IT-Recht bei dir in der Nachbarschaft, und besprich die Sache ausführlich mit dem. Er wird dir dann für bezahlbares Geld einen vernünftigen Vertrag entwerfen, und wenn der nicht so wasserdicht ist, wie das Gesetz es erlaubt, dann haftet er. Und so ganz nebenbei bekommst du auch gleich noch eine kleine Einführung in die rechtlichen Problematiken einer Geschäftsübernahme gratis.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Webseitenübernahme

      Hallo Wiz,

      danke für deine Antwort. Es ist klar dass ich den Vertrag von einem Rechtsanwalt entwerfen lasse, dennoch bin ich gerne vorherr darüber informiert was "Kollegen" von ihm dazu sagen. Ich mag lieber erst alles wissen (von verschiedenen Personen) und dann Handeln. Somit liegt nicht das ganze "Risiko" auf einer Person und man lernt dabei.

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