guten morgen zusammen,
angenommen jemand arbeitet sehr viel für eine firma, lässt sich aber nicht anstellen, sondern arbeitet als freier mitarbeiter. hätte in so einem fall ein vertrag mit dem auftraggeber, in dem eine beidseitige 3monatige kündigungsfrist festgelegt wird, eine rechtsgrundlage? oder könnte/dürfte man einen solchen passus im bedarfsfalle einfach ignorieren?
gruß
astrid
Hallo Astrid,
grundsätzlich gilt das, was vertraglich vereinbart worden ist. Andererseits wird ein Auftraggeber sicher kein grosses Interesse an einem freien Mitarbeiter haben, der gehen möchte. Man sollte hier also verhandeln können.
Von einem Kündigen ohne Einhalten der vertraglich vereinbarten Frist ist abzuraten. Selbst wenn kein Vertrag vorliegen würde, könnte sich der Auftraggeber aufgrund der langen Zusammenarbeit auf eine „Kündigung zur Unzeit“ berufen, was evtl. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer zur Folge hätte.
Viele Grüsse
BM
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