Auto kaufen-Umtausch möglich?

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Mär 2004

Hallo,
ich habe mal eine Frage die mich interessiert.Wenn jemand ein Auto von einem Privatverkäufer kauft hat der dann die Möglichkeit binnen einer bestimmten Zeit vom Kauf zurück zu treten oder muss das dann extra im Vertrag festgehalten werden.Als Beispiel er kauft ihn,fährt dann anschliessend in die Werkstatt und erfährt dann das der Wagen doch erhebliche Mängel hat.
Kann er ihn dann zurück bringen und das Geld zurück fordern?
Vielen Dank im vorraus

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Auto kaufen-Umtausch möglich?

    Bei privat an privat (auch bei geschäftlich zu privat, wenn es kein Versandgeschäft ist) gibt es kein Rückgaberecht.
    Wenn die übergebene Ware aber nicht der Beschreibung entspricht, hat der Verkäufer, so er es nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, Gewähr (?) zu leisten.

    LG
    Stuffi

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Unfallfreier ex-Totalschaden

      KAnn auch von Privat an Privat wieder zurückgegeben werden, denn das ist arglistige Täuschung.
      Es ist nur schwieriger als wenn man den Wagen im LAden gekauft hat. Dort kann man mit der Innung drohen. Dem privaten nur mit dem Rechtsanwalt.
      jedenfalls muß er das GEld wieder rausrücken
      Schöne Grüße Susanne [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re: Unfallfreier ex-Totalschaden

        Hallo!

        Dass hier arglistige Täuschung vorliegt, geht aus dem Ausgangsposting nicht ausreichend hervor, da bisher keine Anhaltspunkte für einen Vorsatz des Verkäufers vorliegen.

        Eine Irrtumsanfechtung käme in Betracht, wobei natürlich, soferne nicht ausgeschlossen, es auf Grund der Beweislastregeln wesentlich einfacher ist, sich auf die Gewährleistung zu stützen.

        Gruß
        Tom

        • Antwort von nach 10 Stunden 1 hilfreich
          Beweislastumkehr ?

          Eine Irrtumsanfechtung käme in Betracht, wobei natürlich,
          soferne nicht ausgeschlossen, es auf Grund der
          Beweislastregeln wesentlich einfacher ist, sich auf die
          Gewährleistung zu stützen.
          Hallo,

          im Ursprungsposting ging es um einen Vertrag zwischen Verbrauchern. Dort sieht das BGB keine Beweislastumkehr vor. Was ist dann "wesentlich einfacher" ?

          Gruß

          Matthias

          • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
            Re: Beweislastumkehr ?

            Hallo! im Ursprungsposting ging es um einen Vertrag zwischen
            Verbrauchern. Dort sieht das BGB keine Beweislastumkehr vor.
            Was ist dann "wesentlich einfacher" ?
            Oha, mein Fehler - es ist ja kein Verbrauchsgüterkauf. Du hast natürlich völlig Recht, sollte mir nicht passieren.

            Einfacher ist denke ich aber immer noch der Nachweis, dass der Mangel bei Übergabe vorgelegen hat, als bei Vertragsabschluss. Aber den Vorteil der Beweislastumkehr hat man natürlich in keinem Fall.

            Gruß
            Tom

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Auto kaufen-Umtausch möglich?

    Hallo!

    Also ein allgemeines Rückgabe- oder Umtauschrecht gibt es grundsätzlich einmal überhaupt nicht. Vertrag ist Vertrag.

    Was die Haftung für Sach- und Rechtsmängel betrifft (Mängelhaftung/Gewährleistung) siehe FAQ

    Gruß
    Tom

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