Berechnung Urlaubsgeld?

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Mär 2004

Hallo,

"Jemand" hat im vergangenen Monat 1 1/2 Tage Urlaub genommen (1 Tag für Rosenmontag, 1/2 Tag für eine Beerdigung). Der Stundenlohn von "Jemand" beträgt 10,00 €, Regelungen zu Urlaubsgeld gibt es im Arbeitsvertrag nicht, ein Tarifvertrag kommt auch nicht zur Geltung.

Wenn "Jemand" bisher Urlaub hatte bekam er dafür verschiedene Beträge an Urlaubsgeld, aber alles lag über seinem Stundenlohn. Die Nachfrage beim Arbeitgeber brachte die Antwort, dass es monatsabhängig sei, im einen Monat gäbe es mehr Urlaubsgeld, in einem anderen grundsätzlich weniger.

"Jemand" hat dies damals schon nicht verstanden (vielleicht kann mir und "Jemand" das mal ein anderer jemand erklären?) aber jetzt kommt eine weitere Frage hinzu: Für seine Urlaubstage im letzten Monat bekommt "Jemand" nur 9,80 € Urlaubsvergütung. Ist das ein Rechenfehler vom Arbeitgeber (wäre nicht der erste) oder gibt es eben im Monat Februar generell nur 98 % Urlaubsgeld vom Stundenlohn?

(Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt :-)

Gibt es irgendwo eine allgemein gültige Liste, auf der steht, in welchem Monat wieviel % Urlaubsgeld zu zahlen sind?

Ist das überhaupt wirklich Monats - abhängig, so dass es vielleicht im Juni immer weniger Urlaubsgeld gibt als zb im Dezember (oder andersrum)?

Liegt das Urlaubsgeld eigentlich immer über dem Stundenlohn oder auch wirklich teilweise darunter?

Ist eigentlich irgendwie alles die gleiche Frage, aber ich wirklich ins Strudeln gekommen, weil ich keine Ahnung hab, wie ich anders ausdrücken soll, was ich meine.

Ich hoffe trotzdem, dass sich einige von euch melden und mir weiterhelfen werden.

Liebe Grüße
Timid

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Berechnung Urlaubsgeld?

    Hallo,

    ich habe doch Verständnisprobleme:
    Was meinst du mit Urlaubsgeld??
    Wenn eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers meinst, so hängt es vom Tarifvertrag ab ob und wieviel gezahlt wird. Falls kein TV existiert, ist es einzelvertraglich zu regeln. und und und.

    Wenn du meinst, wieviel Gehalt im Urlaub gezahlt wird, so ist mW das normale Gehalt zu zahlen. Bei Stundenlohn also Die "Sollzeit" mal dem Stundenlohn.

    Gruß
    HaWeThie

    BTW mal als Beamter gefragt: Was ist Urlaubsgeld????

  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Berechnung Urlaubsgeld?

    Hallo Timid,

    das hängt von den verschiedenen Arbeitstagen im Monat ab. Wenn der Monat wenige Arbeitstage hat, bekommt der Arbeitnehmer mehr Urlaubsgeld, bei vielen Arbeitstagen weniger.
    Grüße
    Franz
    Stundenlohn von "Jemand" beträgt 10,00 €, Regelungen zu
    Urlaubsgeld gibt es im Arbeitsvertrag nicht, ein Tarifvertrag
    kommt auch nicht zur Geltung.

    Wenn "Jemand" bisher Urlaub hatte bekam er dafür verschiedene
    Beträge an Urlaubsgeld, aber alles lag über seinem
    Stundenlohn. Die Nachfrage beim Arbeitgeber brachte die
    Antwort, dass es monatsabhängig sei, im einen Monat gäbe es
    mehr Urlaubsgeld, in einem anderen grundsätzlich weniger.

    "Jemand" hat dies damals schon nicht verstanden (vielleicht
    kann mir und "Jemand" das mal ein anderer jemand erklären?)
    aber jetzt kommt eine weitere Frage hinzu: Für seine
    Urlaubstage im letzten Monat bekommt "Jemand" nur 9,80 €
    Urlaubsvergütung. Ist das ein Rechenfehler vom Arbeitgeber
    (wäre nicht der erste) oder gibt es eben im Monat Februar
    generell nur 98 % Urlaubsgeld vom Stundenlohn?
    Ist das überhaupt wirklich Monats - abhängig, so dass es
    vielleicht im Juni immer weniger Urlaubsgeld gibt als zb im
    Dezember (oder andersrum)?

  3. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Berechnung Urlaubsgeld?

    Hallo

    Ich nehme mal an, Du meinst das UrlaubsENTGELT, also die Lohnfortzahlung während der Urlaubsnahme. Dann ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen fortzuzahlen, mit den entsprechenden Einschränkungen.

    Siehe:

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/index....

    §11

    Gruß,
    LeoLo [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Nochmal zum Verständnis


    Ok, also mit "Urlaubsgeld" meinte ich, dass "Jemand", wenn er Urlaub hat normalerweise immer für die entsprechenden Stunden (zB 5 Tage Urlaub x 8 Stunden = 40 Stunden) den ganz normalen Lohn bekommen hat (also hier 40 x 10€, auf der Abrechnung als Urlaubstage - Entgeld bezeichnet) plus dem so genannten "Urlaubsentgelt-50%" für die gleiche Stundenanzahl.

    (Ich kenne mich mit Urlaubsgeldberechnungen usw. nicht aus und wusste daher nicht, dass das Wort "Urlaubgeld" an sich schon falsch ist. Sorry dafür.)

    50% von 10€ sind m. E. 5€. Da auf der Abrechnung allerdings jedes mal mehr berechnet wurde, als der Stundenlohn (also immer über 10€) habe ich das mit den 50% nicht beachtet.

    (Ich habe wirklich keine Ahnung, wie ich am besten ausdrücken soll, was ich eigentlich meine *kopfkratz*)

    Nach dem Link zum Bundesministerium für Wirtschaft [§11 (2)] ist das Urlaubsenentgelt vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen. Da es hier jedoch um die dem Urlaub folgenden Abrechnung geht denke ich, es geht hier nicht um das dort beschriebene Entgelt. Aber um was es sich jetzt eigentlich handelt weiß ich auch nicht :-(

    Weiter finde ich unter dem Link, dass die letzten 12 Wochen als Grundlage genommen werden (wie es ja auch schon erwähnt wurde). Dies gilt allerdings nicht, wenn eine Gehaltserhöhung stattgefunden hat, dann muss von dem höheren Stundenlohn ausgegangen werden (zumindest verstehe ich das so). Das war hier zwar der Fall, das bestätigt jedoch eigentlich auch wieder nur, was ich denke.

    Die Arbeitszeit liegt jede Woche bei der gleichen Stundenzahl (zumal wenn man die Überstunden nicht mitzählt). So müsste doch auch das Urlaubsentgelt immer gleich sein, mindestens jedoch über dem eigentlichen Stundenlohn liegen. Oder stehe ich total auf dem Schlauch (solche Berechnungen liegen mir wirklich überhaupt nicht, da versteh ich nur Bahnhof)?

    Vielleicht wagt sich jetzt noch einmal jemand daran, mir das deppensicher zu erklären?

    Ich wäre dafür wirklich dankbar :-)
    Timid

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: Nochmal zum Verständnis

      Hallo Ok, also mit "Urlaubsgeld" meinte ich, dass "Jemand", wenn er
      Urlaub hat normalerweise immer für die entsprechenden Stunden
      (zB 5 Tage Urlaub x 8 Stunden = 40 Stunden) den ganz normalen
      Lohn bekommen hat (also hier 40 x 10€, auf der Abrechnung als
      Urlaubstage - Entgeld bezeichnet) plus dem so
      genannten "Urlaubsentgelt-50%" für die gleiche Stundenanzahl.
      Da liegt der Hase aber auch schon im Pfeffer. Deiner Schilderung nach bekamst Du bisher also eine Lohnfortzahlung von 150% des Grundlohnes. Das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und die 50% Differenz waren eine freiwillige Zusatzleistung des AG, da Du die Geltung einer arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelung verneinst. Du müßtest also, um einen Anspruch darauf geltend zu machen, ein Regelmäßigkeit von mindestens drei Jahren ohne einhergehender Freiwilligkeitsäußerung des AG nachweisen. Anderer Ansatz: Wenn alle anderen AN in dem Betrieb jedoch die 150% weiter bekommen, müßtest Du eine "Diskriminierung" nachweisen, die der AG widerlegen müßte.

      Gruß,
      LeoLo

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