§355 Widerrufsrecht bei Internet-Reisebuchung

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Mär 2004

Guten Tag!

Angenommen, jemand bucht einen Flug über einen Internet-Reiseanbieter bei einer Fluggesellschaft. Als die schrifliche Bestätigung eintrifft, stellt sich heraus, daß der Flug kein Direktflug ist. Der Kunde storniert am nächsten Tag den Flug. Der Internet-Reiseanbieter erhebt im Namen der Fluggesellschaft eine nicht geringe Stornogebühr (92 EUR).

Kann der Kunde - eigentlich unabhängig von den Gründen - aufgrund des "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen" gemäß BGB innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen?

Sollte dann die Erhebung einer Stornogebühr nicht hinfällig sein?

Vielen Dank im Vorraus
Tania

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
    Re: §355 Widerrufsrecht bei Internet-Reisebuchung

    Hallo

    Sind nicht Reise- und Unterbringungsdienstleistungen vom Fernabsatzgesetz ausgenommen?
    Dafür gelten dann reiserechtlichen Vorschriften...

    Gruß, DW.

  2. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: §355 Widerrufsrecht bei Internet-Reisebuchung

    Hallo,

    führen wir die Fragmente mal zusammen. Es gibt ein Widerrufsrecht gem. § 312 BGB (Haustürgeschäfte) und ein Widerrufsrecht gem. § 312b (Fernabsatzgeschäfte). Letzteres ist hier anzuwenden. 355 regelt im übrigen nur das Drumrum um ein Widerrufsrecht.

    Gem. 312b (3) finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwedung auf Verträge
    [...]
    6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, (Hervorhebungen von mir)

    Also kein Widerrufsrecht für Deinen theoretischen Kunden. Der Hintergrund ist schnell erlkärt: Der Vertragspartner hält hier begrenzte Kapazitäten über einen bestimmten Zeitraum für den Kunden frei. Im Extremfall könnte ein theoretisches Widerrufsrecht am Tag der Anreise enden und der Veranstalter wäre dann durchaus heftigst gekniffen.

    Daher kein Freibier für Schröder.

    Gruß,
    Christian

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: §355 Widerrufsrecht bei Internet-Reisebuchun

      Also kein Widerrufsrecht für Deinen theoretischen Kunden. Der
      Hintergrund ist schnell erlkärt: Der Vertragspartner hält hier
      begrenzte Kapazitäten über einen bestimmten Zeitraum für den
      Kunden frei. Im Extremfall könnte ein theoretisches
      Widerrufsrecht am Tag der Anreise enden und der Veranstalter
      wäre dann durchaus heftigst gekniffen.

      Und wenn man im März für August bucht, innerhalb von 48 Stunden widerruft und die Angaben im Internet mißverständlich sind? (s.u. - wer käme darauf, daß das kein Direktflug ist?)


      E FRAFAO 1 9872 2508 3 1140 1530 *
      B FAOFRA 1 5261 0809 3 1615 2340 *

      Diese Tabelle hatte keine Überschrift - in der Stornodiskussion wurde folgendes erläutert (leider zu spät) Zitat:"bei Ihrem Ausdruck sehen Sie nach der Strecke "FRAFAO" eine 1 (ebenso beim Rückweg), dies bedeutet, dass EINE Zwischenlandung vorgesehen ist."Zitat Ende.

      Vielen Dank schonmal für die Antwort.

      Viele Grüße
      Tania

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: §355 Widerrufsrecht bei Internet-Reisebuchun

        Hi Tania,

        die Frist zwischen Buchung und Stornierung ist hier m.E. unwichtig. Die Stornogebühr stellt lediglich eine Aufwandsentschädigung für den Veranstalter dar (vorhalten der Technik, des Personals, Bearbeitung der Buchung u.s.w.). Sie steigt je kurzfristiger die Stornierung erfolgt. In Deinem Beispiel dürfte es sich um die "Anfangsstornogebühr" von 20% des Reisepreises handeln die nach den AGB`s der Veranstalter als grundsätzliche Aufwandsentschädigung verlangt wird.

        Eher stellt sich die Frage ob bei Buchung zugesichert wurde dass der Flug nonstop ist oder nicht. Weiterhin ist fraglich ob der Stopp einen dermaßen großen Mangel darstellt dass die Reise dadurch nicht mehr zuzumuten ist.

        Hier kann ich nur aus der Reisebüroerfahrung heraus plaudern. Bucht ein Kunde eine Reise mit Nonstop-Flug und wird im nachhinein der Flug umgeroutet so dass sich die Flugzeit deutlich verlängert - dann ist eine kostenlose Stornierung bei allen seriösen Veranstaltern problemlos möglich. Ist allerdings der Stopp bereits bei Buchung bekannt (und dann informiert das Reisebüro den Kunden darüber) dann ist im nachhinein jede Änderung Kostenpflichtig.

        Bye
        Rolf

        p.s. Geht es in Deinem Beispiel um einen bestimmten Veranstalter bzw. ein bestimmtes Onlineportal?

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Internet-Reisebuchung

        Und wenn man im März für August bucht, innerhalb von 48
        Stunden widerruft
        Wenn ein Widerrufsrecht nicht besteht, ist egentlich egal, wann man widerruft, weil der einseitige Widerruf keine Rechtswirkung hat. und die Angaben im Internet mißverständlich
        sind? (s.u. - wer käme darauf, daß das kein Direktflug ist?)
        Direktflug heißt erst einmal im Reisefachchinesisch, daß der Flug unter einer Flugnummer erfolgt, was aber Zwischenlandungen oder Umsteigen nicht ausschließt. Was Du möchtest, ist ein Nonstop-Flug. Im übrigen nimmt niemand bei einer Bahnreise an, daß sie ohne Halt erfolgt. Daher lautet meine Frage bei jeder Flugbuchung - auch bzw. gerade bei online-Anbietern - "ist das ein Nonstop-Flug?" E FRAFAO 1 9872 2508 3 1140 1530 *
        B FAOFRA 1 5261 0809 3 1615 2340 *
        wer käme darauf, daß das kein Direktflug ist?)
        Wie man daraus schließen kann, daß das ein Nonstop-Flug ist, ist mir allerdings auch schleierhaft. Auffällig ist hier aber noch die Flugdauer von fast fünf Stunden auf dem Hinflug bzw. sogar übe fünft Studen auf dem Rückflug, die normalerweise nach/von Faro nur 3 Stunden irgendwas beträgt. Auch hier hätte ein Reisebüro Wunder gewirkt.

        Gruß,
        Christian

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: §355 Widerrufsrecht bei Internet-Reisebuchung

    Hallo,

    Interessant dürfte das hier für Dich sein:
    http://www.abc-recht.de/ratgeber/reisen/urteile/dire...
    "Eine Zwischenlandung stellt bei einem sogenannten "Direktflug" keinen Reisemangel dar." Angenommen, jemand bucht einen Flug über einen
    Internet-Reiseanbieter bei einer Fluggesellschaft. Als die
    schrifliche Bestätigung eintrifft, stellt sich heraus, daß der
    Flug kein Direktflug ist.
    Soweit ich das als Nicht-Reisebüro-Mensch in Deinem anderen Posting sehen kann, handelt es sich sehr wohl um einen Direktflug.
    Der Flug hat eine einzige Flugnummer.

    Ciao R.

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: §355 Widerrufsrecht bei Internet-Reisebuchun

      Auch Hallo.
      Interessant dürfte das hier für Dich sein:
      http://www.abc-recht.de/ratgeber/reisen/urteile/dire...
      "Eine Zwischenlandung stellt bei einem sogenannten
      "Direktflug" keinen Reisemangel dar."
      So´n Mist. Trotzdem danke. Soweit ich das als Nicht-Reisebüro-Mensch in Deinem anderen
      Posting sehen kann, handelt es sich sehr wohl um einen
      Direktflug.
      Der Flug hat eine einzige Flugnummer.

      Na Gott sei Dank - ich hatte schon Angst, ich wäre blöd (blond bin ich ja schon ...) - Bin echt froh, daß Du das auch so siehst. Ich dachte wirklich, der Flug wäre direkt. In der Bestätigung, die per Post kam, sah das dann so aus:

      FRA PMI 25.08.04 11:40 13:45 AB9872 * 20 K OK
      PMI FAO 25.08.04 14:45 15:30 AB5260 * 20 K OK
      FAO PMI 08.09.04 16:15 19:00 AB5261 * 20 K OK
      PMI FRA 08.09.04 21:15 23:40 AB9851 * 20 K OK


      Tja - was soll man dazu sagen. Auf eimal gibts 4 Flugnummern.

      Gruß
      Tania

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Air Berlin

        Hallo,

        Mit Air Berlin ist das so eine Sache: AB hat PMI als Hub auserkoren(http://www.flug-revue.rotor.com/FRheft/FRH0205/FR020..., http://www.carsurvey.org/air/review_6660.html). Viele (oder im Winter alle?)Flüge D<->E,P gehen über Palma. Das Umsteigen dort ist übrigens kein Problem und geht ziemlich zügig von statten.
        Insofern ist es letztlich egal, ob Du einen Direktflug mit einer Nummer hast und umsteigen mußt, oder ob es zwei Nummern sind, und Du umsteigen mußt (Dass es kein Non-Stop-Flug ist, war aufgrund der Flugzeit klar). Die Flüge sind nach meiner Erfahrung gut aufeinander abgestimmt.
        Insofern habe ich keine Ahnung, ob ein Reisemangel vorliegen könnte oder nicht.

        Ciao R.



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