Versandversicherung

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Mär 2004

Hallo zusammen,
bis zu welchem Punkt tritt eine Versandversicherung in Kraft?
Ist ein Unternehmen aus dem Schneider, wenn
a) das Paket dem Empfänger übergeben wurde
b) die Verpackung nicht beschädigt ist
c) kein Schaden bei Übergabe vermerkt wurde

Wie sieht das aus, wenn das Paket nicht dem eigentlichen Empfänger übergeben wurde, sondern z.B. den Nachbarn?

Und was ist wenn das Paket äußerlich einwandfrei ist, aber der Inhalt ist defekt.

Danke und Gruß

Marcel

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Versandversicherung

    Hi Marcel,
    AFAIK ist das Unternehmen aus dem Schneider, wenn die Verpackung nicht beschädigt ist. Dann liegt der Versandschaden nämlich eindeutig daran, daß der Versender die Ware schlecht verpackt hat. Je nach Richtlinien des Versandunternehmens müssen die Pakete nämlich eine Menge aushalten, so daß man z.B. Porzellan schon sehr sehr gut verpacken muß, damit nichts kaputtgeht.
    Ich denke nicht, daß es einen Unterschied macht, wer das Paket in Empfang genommen hat. Auch ein Nachbar sollte, wenn die Verpackung stark beschädigt ist, den Empfang nicht quittieren.

    Um welche Ware handelt es sich denn, wenn man fragen darf? Vielleicht versucht der Verkäufer auch, Dich hinters Licht zu führen. Wenn das originalverpackte Computerspiel angeblich durch die Post Schaden in der Funktionalität erlitten hat, versucht sich wohl jemand auf Kosten dieser zu bereichern!

    MfG
    Julia

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Versandversicherung

      Hallo Julia, [...] wenn die
      Verpackung nicht beschädigt ist. Dann liegt der Versandschaden
      nämlich eindeutig daran, daß der Versender die Ware schlecht
      verpackt hat.
      Das ist die wahrscheinliche Annahme, aber demnach bräuchte man dann ja nie versichern?!
      Ich denke das auch gut verpackte Ware schaden nehmen kann, wenn sie grob fahrlässig gehandhabt wurde (auch ohne das die Verpackung schaden nimmt) Ich denke nicht, daß es einen Unterschied macht, wer das Paket
      in Empfang genommen hat. Auch ein Nachbar sollte, wenn die
      Verpackung stark beschädigt ist, den Empfang nicht quittieren.
      Mal angenommen dem Nachbarn ist es egal? Um welche Ware handelt es sich denn, wenn man fragen darf?
      Als Beispiel sei eine Neonröhre (160cm länge) gegeben.
      Wenn man diese Röhre nur an einem Ende anfasst ggf. noch fahrlässig rumschüttelt, so biegt sich dies ganz leicht und das Glas in der Ummantelung bricht, da hilft auch eine ordentliche Verpackung nichts.

      Vielen Dank und Gruß

      Marcel

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Versandversicherung

        Nochmal hallo, [...] wenn die
        Verpackung nicht beschädigt ist. Dann liegt der Versandschaden
        nämlich eindeutig daran, daß der Versender die Ware schlecht
        verpackt hat.
        Das ist die wahrscheinliche Annahme, aber demnach bräuchte man
        dann ja nie versichern?!
        Ich denke das auch gut verpackte Ware schaden nehmen kann,
        wenn sie grob fahrlässig gehandhabt wurde (auch ohne das die
        Verpackung schaden nimmt)
        Da hast Du sicher recht. Ich denke, es kommt auf den Gegenstand an. Porzellan kann man wahrscheinlich so gut verpacken, wie man will, und trotzdem wird die Post einem immer sagen, das war nicht gut genug. Da sollte sich der Versender einen Zeugen nehmen, der eine absolut bruchsichere Verpackung belegen kann.
        Umgekehrt müßten die Postler sich schon sehr anstrengen, eine CD in Hülle kaputtzukriegen. Da müßte man sich schon draufsetzen. Und dann hat man sicher Chancen, denen ein grob fahrlässiges Verhalten zu unterstellen.

        Auf der einen Seite ist diese Praxis auch verständlich, denn wenn man alles, was beim Versand kaputtgeht, bei einer Versandversicherung wiederbekäme, würden die Leute sich um die Verpackung gar nicht scheren und einfach denken, ich bekomme es ja eh wieder. Oder gleich Schrott losschicken und nachher sagen, die Post wars. Ich denke nicht, daß es einen Unterschied macht, wer das Paket
        in Empfang genommen hat. Auch ein Nachbar sollte, wenn die
        Verpackung stark beschädigt ist, den Empfang nicht quittieren.
        Mal angenommen dem Nachbarn ist es egal?
        Schlecht! Du könntest versuchen, den Nachbarn mit auf die Post zu nehmen, damit er bestätigt, daß das Paket schon bei Ankunft in diesem Zustand war. Als Beispiel sei eine Neonröhre (160cm länge) gegeben.
        Wenn man diese Röhre nur an einem Ende anfasst ggf. noch
        fahrlässig rumschüttelt, so biegt sich dies ganz leicht und
        das Glas in der Ummantelung bricht, da hilft auch eine
        ordentliche Verpackung nichts.
        Nochmals schlecht! Versuchen würde ich es trotzdem, fürchte aber, Du hast keine guten Chancen bei solchen Sachen, die leicht zu Bruch gehen. Trotzdem viel Glück!

        MfG
        Julia

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