Stufa
Von: , Frage gestellt am Mi, 26. Apr 2000
Hallo alle,
Ich möchte gerne wissen, ab welchen Betrag, man in die Stufa eingetragen werden kann.
Gibt es da überhaupt einen Mindestbetrag, oder geht das schon bei nichtbezahlten Schulden beim Gerichtsvollzieher, sagen wir mal, in Höhe von 100,-DM?
Danke für die Antwort schon im vorraus!
Ilona
