Kindergeld -auch zwischen zwei Studiengängen ?

Guten Tag,

angenommen ein Student verlässt (bzw wird exmatrikuliert) nach einem Semester zum Ende des Winter-Semesters seinen Studiengang. Er entschliesst sich dann zum nächstmöglichen Termin ein neues Studium anzufangen -dies ist aber für Ihn frühestens im nächsten Winter Semester, also ein halbes Jahr später, möglich.
Da er in der Zwischenzeit ja keiner Ausbildung nachgeht, also im Prinzip arbeitslos ist, verfällt der Anspruch auf Kindergeld.

Deshalb die Frage: Hat der (ex)Student, bzw die Eltern, irgendeine Möglichkeit über diese Zwischenzeit weiterhin das Kindergeld zu beziehen ? -Zumahl nach dieser Zeit eh wieder ein Antrag gestellt werden müsste…

Danke für alle Antworten,
Gringo

HAllo Gringo, meine Eltern haben für mich trotzdem weiter (bis ich 27 war)KiGeld bekommen. Ich habe nach 3 Monaten eine Ausbildung abgebrochen mit dem Vorsatz doch lieber zu studieren, nur habe ich leider den Oktober verpasst (war noch in Ausbildung, Ende eher überraschend), und konnte mich somit nicht mehr zum Winter einschreiben.
Ich musste mich auch nicht zu irgendeinem Zeitopunkt entscheiden was ich denn studieren wollte, ausser zum Tag der Einschreibung (Mitte März)
Daher muss es irgendwo im Formular die Möglichkeit geben, sowas einzutragen.
Schöne Grüße Susanne

Danke für die Antwort…

Schöne Grüße Susanne

Also ist das Kindergeld unabhängig davon ob das Kind sich in Ausbildung befindet, oder nicht ? hmm…nun auf jdn. fall danke für die Antwort…

HAllo, es geht ja nicht darum dass es unabhängig von der Ausbildung ist, aber die Zeit zwischen Ausbildung A und Ausbildung B dürfte bezahlt werden, oder zumindest in Ausbildung B wieder bezahlt werden.
Nicht notwenidg war es anzugeben, was Ausbildung B sein wird, nur dass es ein Studium ist (das kann vieles sein FH oder Uni, Fernstudium etc., musste aber erst kurz vor der Immatrikulation angegeben werden, bZw. im nächsten KIgeldbescheid.)Und es ist hilfreich einen Vater zu ahebn, der sich damit auskennt, auch wenn ich das Geld selbst nie gesehen hab, Hauptsache ich hab immer die Studienbesch. rübergeschoben.

Schöne Grüße Susanne

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ähh ?
aber…woher bekommst du denn Studienbescheinigungen wenn du gar nicht matrikuliert bist ???

aber…woher bekommst du denn Studienbescheinigungen wenn du
gar nicht matrikuliert bist ???

Drum mein ich ja, dass dort irgendein Feld war, in dem man angeben konnte dass „Studium geplant“ war. Dazu brauchte man dann keine Studienbescheinigung.
Ausserdem sagte ich auch, dass ich nicht sicher bin, ob die Monate dazwischen auch gezahlt wurde. Danach (also nachdem ich die Studbesch. eingereicht hatte)wurde jedenfalls weitergezahlt. Und wenn ich mich recht erinnere, musste ich auch die erste Besch. schnellstmöglich abgeben, da sie für die Zwischenzeit (also „Studium geplant, Bescheinigung folgt ab ca. März Jahr“) nachgereicht wurde. Daher hatte ich schon die Immatrikulationsbesch. abgegeben, nicht erst die Studienbesch. (waren hier zwei unterschiedliche Papiere, die Imm. bekam ich bei der Einschreibung abgestempelt, nachdem ich sie selbst ausgestellt hatte, die Studiuenbesch, waren in mehrfacher ausfertigung ausgedruckt am Bafögbescheid, Studiausweis, Semesterticket…etc. Leporello.)
Schöne Grüße Susanne