Schufa

Hallo zusammen,

Da ist mir scheinbar etwas blödes passiert. Habe mich mit dem Finanzamt gestritten und wollte unbedingt recht behalten - am Ende war schnell eine Kontopfändung da… Nun gut das war teuer und ärgerlich.

Nun wollte ich einen neunen Handy Vertrag abschliessen und werde als Kunde abgelehnt, mangels „Kreditwürdigkeit“. Ich vermute, dass es da einen Zusammenhang gibt…

Habe ich nun einen SCHUFA Eintrag bekommen, den ich nicht mehr los werde? Ich verstehe schon den Sinn der Schufa - aber nicht ganz den Zusammenhang einer Pfändung (200 Euro) und meiner „Bonität“ (mein Monatsbrutto liegt weit über 6000).

Wie wird das weiter gehen? Verfällt so etwas (analog "Punkte"n in Flensburg?) oder werde ich nun nie mehr einen Kredit, Handyvertrag, etc. bekommen?

Danke.
Chris

Hallo,

na ja, passiert ist passiert. Den Schufa-Eintrag wirst Du wieder los, so viel ich weiss berechnet sich das so: Datum des Schufaeintrages plus 3 Jahre, und dann noch bis zum nächsten 1.1. des Folgejahres.

Ein Beispiel: Eintrag 18.06.2003 + 3 Jahre ergibt 18.06.2007, nächster 1.1. ist der 1.1.2008, zu diesem Termin würde der Eintrag gelöscht.

Bis dahin ist nichts mit Handy, Kredit, evtl. Dispo, EC-Karte usw.

Tut mir leid, da hilft nur Abwarten, leider keine tolle Nachricht.

Sonst kannst Du Dich auch unter www.schufa.de schlau machen und auch online eine Schufa-Auskunft beantragen.

Gruss

Andreas

Tagchen Chris,

Habe ich nun einen SCHUFA Eintrag bekommen, den ich nicht mehr
los werde? Ich verstehe schon den Sinn der Schufa - aber nicht
ganz den Zusammenhang einer Pfändung (200 Euro) und meiner
„Bonität“ (mein Monatsbrutto liegt weit über 6000).

„Bonität“ hat auch was mit Zahlungsverhalten zu tun, nicht nur mit Einkommen. Mit Handyverträgen wirst du wohl in nächster Zeit Pech haben, da das alles per Post und unpersönlich abläuft. Die sehen ja nur das SCHUFA-Merkmal und müssen anhand dessen entscheiden.

Bei einer Kreditaufnahme in einer Bankfiliale sehe ich das nicht so schwarz; da kannst du argumentieren und verhandeln.

Ein hohes Einkommen ist noch kein Beweis für eine gute Bonität; es könnte ja sein daß du einen großen Teil zur Begleichung von Schulden aufbringen mußt von denen nichts in der SCHUFA steht. Und wenn der Sachbearbeiter jetzt den „schwarzen Fleck“ sieht …

Ich will dir keinesfalls zu nahe treten; ich habe nur versucht zu verdeutlichen wie ein Sachbearbeiter denken KÖNNTE.

Gruß
Dietmar

Danke!

Das klingt ja ganz bescheiden…
Wofür bekommt man denn überhaupt den „Schufa Eintrag“? Für die Pfändung?
Ich habe keine Ahnung, wie dieses Prozedere abläuft.

Ich hatte drei Tage vor der Pfändung gezahlt, die Pfändung wurde dann trotzdem ausgesprochen (wohl eine Überschneidung). Dann hat angeblich mein Bankkundenberater versucht, mich zu erreichen, da er die Überweisung nur nach meiner ausdrücklichen Zustimmung ausführen durfte (??? Und den Versuch zweifle ich auch an - auf dem AB war nichts). Ich fand das ganze von meiner Bank recht schwach, da ich über nichts informiert wurde. Allerdings war diese Bank diejenige, die mich überhaupt über die Pfändung informiert hatte; der Pfänder (das Finanzamt) hatte mich gar nicht informiert.

Grüsse,
c.

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Hallo bosmiq,

Das klingt ja ganz bescheiden…
Wofür bekommt man denn überhaupt den „Schufa Eintrag“? Für die
Pfändung?
Ich habe keine Ahnung, wie dieses Prozedere abläuft.

Soweit ich weiß bekommst den Eintrag wirklich wegen der Pfändung (sonst hätte die Schufa viel zu tun, wenn schon eine nicht bezahlte Rechnung gleich dort landen würde).

Ich hatte drei Tage vor der Pfändung gezahlt, die Pfändung
wurde dann trotzdem ausgesprochen (wohl eine Überschneidung).
Dann hat angeblich mein Bankkundenberater versucht, mich zu
erreichen, da er die Überweisung nur nach meiner
ausdrücklichen Zustimmung ausführen durfte (??? Und den
Versuch zweifle ich auch an - auf dem AB war nichts). Ich
fand das ganze von meiner Bank recht schwach, da ich über
nichts informiert wurde. Allerdings war diese Bank diejenige,
die mich überhaupt über die Pfändung informiert hatte; der
Pfänder (das Finanzamt) hatte mich gar nicht informiert.

Ich geb zwar keine Garantie darauf aber ich habe mal gehört, dass man Schufaeinträge auch schon vorher löschen lassen kann, wenn die Begleichung des Betrages nachgewiesen wird. Läuft meines Wissens zumindest bei EV´s so, die ja auch in der Schufa stehen.

Die Lösung muss beim Amtsgericht beantragt werden.

Alles ohne Gewähr aber nen Anruf beim Amtsgericht kostet auch nicht die Welt.

Liebe Grüße
Timid

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