hallo zusammen,
anscheinend hat die post ag mal wieder ihren service verschlimmbessert:
bei einschreiben erhält man nur noch einen besseren kassenbon- keinen beleg mit der anschrift des adressaten mehr.
daher die frage: ein solcher kassenzettel ist als juristischer beleg anscheinend nutzlos- oder gibt es eine möglichkeit (z.b. mit kopie des umschlags) eindeutig zu beweisen, dass wirklich ein bestimmtes schreiben zu einem beleg gehört?
schau den „Kassenbon“ („Einlieferungsbeleg/Quittung“ heißt das eigentlich) mal genau an. Dort ist über der Sendungsnummer eine gepunktete Linie, die dient dem Eintragen des Sendungsempfängers.
Übers Internet kannst du dann übrigens sogar den Zustellstatus abfragen. Den druckst du dann aus und legst ihn zusammen mit „Kassenbon“ und Kopie deines Schreibens in der Akte ab.
Ist doch prima, finde ich, auch wenn du natürlich Recht damit hast, daß die Post ein Sauladen ist (noch zu viel Beamtenmentalität).
Gruß
Yoyi
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Übers Internet kannst du dann übrigens sogar den Zustellstatus
abfragen. Den druckst du dann aus und legst ihn zusammen mit
„Kassenbon“ und Kopie deines Schreibens in der Akte ab.
oder gibt es eine möglichkeit (z.b.
mit kopie des umschlags) eindeutig zu beweisen, dass wirklich
ein bestimmtes schreiben zu einem beleg gehört?
Hi,
dass ein bestimmtes Schreiben zu einem bestimmten Einschreibebeleg gehört, konntest du im Zweifelsfall noch nie beweisen. Du könntest ja auch einen leeren Umschlag per Einschreiben abschicken. Einen eindeutigen Beweis hast du nur, wenn du einen Zeugen vorweisen kannst, dass du das in Frage stehende Schreiben in diesen Umschlag gesteckt hast oder dass du das Schreiben persönlich bei dem Empfänger in den Briefkasten geworfen hast.
hi nelly,
das war mir durchaus bekannt- und im zweifelsfall habe ich es auch so praktiziert, obwohl der einlieferungsbeleg in den meisten fällen schon ausgereicht hat. aber noch nicht mal dieses minimum hilft einem jetzt mehr weiter, wenn man nicht beweisen kann, welches (bezeugte) schreiben denn zum konkreten beleg gehört…
eine gepunktete Linie, die dient dem Eintragen des
Sendungsempfängers.
diese transferleistung habe ich noch hingekriegt
aber ich schätze, im extremfall glaubt das kein richter dieses planeten, denn du kannst da ja frei nach schnauze draufmalen, was dir so einfällt…
Übers Internet kannst du dann übrigens sogar den Zustellstatus
abfragen. Den druckst du dann aus und legst ihn zusammen mit
„Kassenbon“ und Kopie deines Schreibens in der Akte ab.
hmm- evtl. taugt das als behelf. tendenziell aber nutzlose spielerei, denn sie belegt in keinster weise welches schreiben präzise gemeint ist (ich glaube nicht nur mir fallen sofort eine menge kreative lösungen ein, wie man sich mit solch einer masche vor verpflichtungen drücken kann…
Ist doch prima, finde ich,
nö (s.o.)
auch wenn du natürlich Recht damit
hast, daß die Post ein Sauladen ist (noch zu viel
Beamtenmentalität).
auf deinem „Kassenbon“ steht eine Sendungsnummer, nach der kann der Sendungsstatus zugeordnet werden, d.h. du kannst Beweisen, daß der Empfänger am soundsovielten einen eingeschriebenen Brief mit der Sendungsnummer soundso erhalten hat, den du nachweislich gemäß „Kassenbon“ am soundsovielten gegen überteuerte 2,15 € als Einwurfeinschreiben aufgegeben hast.
Das beweist nicht den Inhalt, aber das Abschicken und das Empfangen eines Briefs kannst du mit dem jeweiligen Datum nachweisen.
Gruß
Yoyi
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auf dem früheren Zettel konntest - aber mußtest nicht! - Du eintragen, wer der Empfänger ist. Genausogut konnte man das Feld leer lassen - und hätte nachträglich manipulieren können.
Insofern - Veränderung - aber weder besser noch schlechter!