Hilfe !

Hallo,

brauche unbedingt Hilfe !!!

Nach einem Autounfall der am 04.11.2003 statt gefunden hat, weigert sich die gegnerische Versicherung mir den Schadenersatz des Fahrzeugs zu zahlen und schiebt es trotz meines Anwalts in die Länge.

(So langsam glaube ich, dass ich den falschen Rechtsanwalt ausgesucht habe, der lägt sich überhaupt nicht in zeug!)

So langsam bin ich mit meinem Latein am Ende,
denn die gegnerische Versicherung verlangt ein Kaufvertrag meines Fahrzeugs, den ich nicht habe, da das Auto geschenkt worden ist und ich mich nicht verpflichtet fülle ein Kaufvertrag an eine wild fremde Versicherung aus zu händigen !!!

Frage:
Bin ich dazu verpflichtet einen Kaufvertrag an die Gegnerische Versicherung auszuhändigen ?

Hallo,

brauche unbedingt Hilfe !!!

Nach einem Autounfall der am 04.11.2003 statt gefunden hat,
weigert sich die gegnerische Versicherung mir den
Schadenersatz des Fahrzeugs zu zahlen und schiebt es trotz
meines Anwalts in die Länge.

Wer war denn Schuld? Du oder der andere?

(So langsam glaube ich, dass ich den falschen Rechtsanwalt
ausgesucht habe, der lägt sich überhaupt nicht in zeug!)

Bei mir hat es ein halbes Jahr gedauert…

So langsam bin ich mit meinem Latein am Ende,
denn die gegnerische Versicherung verlangt ein Kaufvertrag
meines Fahrzeugs, den ich nicht habe, da das Auto geschenkt
worden ist und ich mich nicht verpflichtet fülle ein
Kaufvertrag an eine wild fremde Versicherung aus zu händigen
!!!
Wieso reicht nicht ein Gutachten?
Frage:
Bin ich dazu verpflichtet einen Kaufvertrag an die Gegnerische
Versicherung auszuhändigen ?

Zu der letzten Antwort kann ich nix sagen.

Viel Erfolg, man muss einen langen Atem haben!

Hi,
Frage: hast du einen Kaufvertrag oder nicht???

Du brauchst ihn nicht an die Versicherung zu schicken - oder bestehen Zweifel, dass das Auto dir gehört hat? War es auf deinen Namen zugelassen???

Kaufverträge kann man auch mündlich abschließen.

Gruß
HaWeThie

Hallo Saba,

vorweg: ich bin kein Jurist.
Ob Du einen Kaufvertrag hast oder nicht, dürfte keine Rolle spielen, auch nicht, wieviel Du dafür bezahlt hättest, wenn es kein Geschenk gewesen wäre. Was alleine zählt, ist der tatsächliche Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall und dann nach dem Unfall (der Restwert). Die Differenz macht eben den Schaden aus. Und dafür sind Gutachter da, um diese Werte festzustellen. Ab einer gewissen Schadenshöhe kannst Du ein Gutachten machen lassen, das die gegnerische Versicherung bezahlen muss (sofern der Unfallgegener Schuld hat natürlich). Dein Rechtsanwalt scheint nicht unbedingt der Fachmann dafür zu sein …

Gruß
Thomas

Wenn Du kein Gutachten hast machen lassen ist das echt dumm gelaufen, aber bis zu Schätzwert des Fahrzeuges müssen die an Schaden ersetzen.
sogar noch darüber hinaus. es ist sicher Zeit für eine Klage.
darauf wird dein Anwalt warten.
Johannes.

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Habe schon zwei Gutachten gemacht !!!
Zu den Gutachten, es wurden schon zwei Gutachten gemacht aber die Versicherung zieht es trotz alldem in die länge !!!

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Der andere war Schuld und es wurden schon zwei Gutachten gemacht und nix passiert aber ich denke, dass es wirklich Zeit wird für eine Klage!!!

Danke für die Hilfe

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Hallo,

so ein Problem hatte ich auch schon mal. Mein Anwalt war eine Flasche. Die Versicherung hat es bemerkt und wollte einfach nicht zahlen. War bei mir allerdings wegen einer Rechtschutzversicherung nicht so kritisch.
Ich habe dann für die Klage den Anwalt gewechselt.

So weit kam es dann aber nicht mehr. 14 Tage später hatte ich mein Geld. Alles, ohne Abzüge. Und den zweiten Anwalt haben sie auch noch bezahlt. Ohne Prozess.

Also, wenn Du eine Versicherung hast - zur Klage wechseln.

Wenn Du im ADAC oder ähnliches bist - dort nachfragen. Da gibts für Mitglieder eine Beratungsmöglichkeit.

Der Kaufvertrag ist jedenfalls völlig unwesentlich dafür. Wichtig ist der Zeitwert und der wird durch einen Gutachter geschätzt.

Hoffe, das hilft Dir.

Peter

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Danke !!!
Danke. Ich habe jetzt auch eine Klage eingereicht und hoffe das es endlich klappen wird.

Nochmal Vielen Dank !!! :smile:

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