Ich habe vor, mein Auto zu verkaufen, habe aber auf einem extra Blatt (als Anlage zum Kaufvertrag) einige Punkte aufgeführt (Mängel/Besonderheiten am Fahrzeug), die dann auch der Käufer unterschreiben soll, damit ich mich absicher.
In den Kaufvertrag selber würde ich dann auf eine Anlage verweisen.
Reicht das dann aus, wenn man die Anlage an den Kaufvertrag heftet? Immerhin kann der Käufer dann die Klammer(n) ja wieder lösen und was anderen ran heften, und ich hab dann logischerweise eine andere (nämlich die richtige) Anlage an einer Ausfertigung vom Kaufvertrag dran. Wie sieht’s da aus mit der Beweisfrage/Absicherung?
Mathias
Hallo Matthias,
Reicht das dann aus, wenn man die Anlage an den Kaufvertrag
heftet? Immerhin kann der Käufer dann die Klammer(n) ja wieder
lösen und was anderen ran heften, und ich hab dann
logischerweise eine andere (nämlich die richtige) Anlage an
einer Ausfertigung vom Kaufvertrag dran. Wie sieht’s da aus
mit der Beweisfrage/Absicherung?
Wie wär es mit Unterschrift des Käufers auf deinem Exemplar des Anhangs mit Datum ?
Oder mit einem Stempel (dein Adressstempel) oder einen lila Strich inkl. deine Unterschrift, der/die über beide Blätter geht ?
Tschuess MArco.
Reicht das dann aus, wenn man die Anlage an den Kaufvertrag
heftet? Immerhin kann der Käufer dann die Klammer(n) ja wieder
lösen und was anderen ran heften, und ich hab dann
logischerweise eine andere (nämlich die richtige) Anlage an
einer Ausfertigung vom Kaufvertrag dran. Wie sieht’s da aus
mit der Beweisfrage/Absicherung?
Einfache Lösung, sowohl den Vertrag als auch die Anlage sowohl selbst auch vom Käufer unterschreiben…
Heute wird das oft bei PC-geschriebenen Verträgen gemacht, dass jede Seite unterschrieben wird, sonst kann ja jeder nach Belieben die Paragraphen nachträglich verändern.
Gruß,
Anja
Ich habe vor, mein Auto zu verkaufen, habe aber auf einem
extra Blatt (als Anlage zum Kaufvertrag) einige Punkte
aufgeführt (Mängel/Besonderheiten am Fahrzeug), die dann auch
der Käufer unterschreiben soll, damit ich mich absicher.
In den Kaufvertrag selber würde ich dann auf eine Anlage
verweisen.
Reicht das dann aus, wenn man die Anlage an den Kaufvertrag
heftet? Immerhin kann der Käufer dann die Klammer(n) ja wieder
lösen und was anderen ran heften, und ich hab dann
logischerweise eine andere (nämlich die richtige) Anlage an
einer Ausfertigung vom Kaufvertrag dran. Wie sieht’s da aus
mit der Beweisfrage/Absicherung?
Gut denn Du hast das Papier doch oder
verkleben mit Büroleim!
Johannes
Mathias
Übrigens nur was über der Unterschrift steht gilt als unterschrieben
Johannes
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