hallo,
im juni 2003 wurde mein wagen abgeschleppt (bau am gehweg, das hinweisschild hatte ich nicht gesehen)
heute, nach 8 monaten erhalte ich einen bußgeldbescheid über 111 euro.
frage: muss ich nach 8 monaten überhaupt noch zahlen?
dank und gruss
tettslaff
hallo,
Moin,
im juni 2003 wurde mein wagen abgeschleppt (bau am gehweg, das
hinweisschild hatte ich nicht gesehen)
heute, nach 8 monaten erhalte ich einen bußgeldbescheid über
111 euro.
Bußgeldbescheid? Noe. Das sind wohl die Abschleppkosten, 111 Euro fuers Falschparken ist etwas surreal.
frage: muss ich nach 8 monaten überhaupt noch zahlen?
IANAL, aber ja. Es handelt sich dabei ja nicht um ein Verwarnungsgeld, sondern um eben Abschleppkosten. Entweder die Stadt hat das Geld ausgelegt oder das Abschleppunternehmen wendet sich direkt an Dich. Ich fuerchte da kommst Du nicht drumrum.
dank und gruss
tettslaff
Gruss
Paul
P.S. Grossbuchstaben sind manchmal ganz toll.
Hallo,
wenn noch kein Bußgeldbescheid vorliegt (oder ähnliches) - warum sollte er die Kosten dann tragen ?
Gruss
Enno
Hallo,
Moin,
wenn noch kein Bußgeldbescheid vorliegt (oder ähnliches) -
warum sollte er die Kosten dann tragen ?
IANAL
Es handelt sich hier nicht mal um ein verkehrsrechtliches Problem sondern ums Zivilrecht. Die Stadtverwaltung liess das Auto abschleppen, bekam dafuer die Rechnung des Abschleppunternehmers und fordert das Geld nun vom Kostenverursacher. Da gelten, anders als bei Ordungswidrigkeiten im Strassenverkehr andere Verjaehrungsfristen, IMHO auch unabhaengig davon, ob ein Verwarnungsgeld fuers Falschparken verhaengt wurde. Wenn das Verwarnungsgeld in den 111 Euro enthalten ist (ist die Summe aufgeschluesselt oder was steht da nun genau in der Zahlungsaufforderung?) so koennte das tatsaechlich schon verjaehrt sein, nicht aber die Forderung des Abschleppunternehmers.
Insofern: kommt drauf an [tm] und IANAL.
Gruss
Enno
Gruss
Paul
Hallo,
mein Problem dabei ist eher, wie der Abschleppunternehmer belegt, daß er mein Fahrzeug autorisiert abgeschleppt hat. Ist auf so einer Rechnung irgendein Stempel des Ordungsamtes drauf ?
Gruss
Enno
mein Problem dabei ist eher, wie der Abschleppunternehmer
belegt, daß er mein Fahrzeug autorisiert abgeschleppt hat. Ist
auf so einer Rechnung irgendein Stempel des Ordungsamtes drauf
Wenn die Rechnung, wie Paul impliziert, vom Ordnungsamt durchgereicht wurde, erübrigt sich deine Frage. Kommt die Forderung aber direkt vom Abschleppunternehmer, kann man sie m. E. getrost ignorieren, da der Auftraggeber, also das Ordnungsamt, Schuldner des Au ist und nicht der Fahrzeughalter.
Gruss,
Schorsch
Hallo tetslaff,
es sieht in groben Zügen so aus: Du: Ordnungswidrigkeit, Polizei:
Ersatzvornahme (Karre wegschaffen) mittels Verwaltungshelfer
(Abschleppdienst). Deshalb
nix Zivilrecht sondern Ö-Recht. Zahlen musst Du (dem Grunde nach), da
haben schon einige ihr Glück in der Klage versucht (und sind fast
alle gescheitert). Interessant ist jetzt nur, wo Du wohnst, d.h. in
welchem unserer wunderschönen Bundesländer, da die Landesgesetze die
Verjährung solcher Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen
(unterschiedlich) regeln. Hier in NRW sind mittlerweile 4(!!!) Jahre.
Im Ergebnis: zahl´ bitte und gut is, auch wenn´s ärgerlich ist.
Gruß - Jaschiii
DANKE! allen geposteten Hinweisen und Tipps,
Gruss
Tettslaff
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