Autoschaden: Anspruch auf Barauszahlung?

Hallo!
Wenn einer jemanden einen Karosserieschaden am Auto zugefügt hat und den Schaden nicht der Versicherung melden möchte, sondern privat bezahlen möchte, hat dann der Geschädigte ein Recht darauf, die Schadenssumme bar ausbezahlt zu bekommen oder kann der der den Schaden zugefügt hat, darauf bestehen, dass das Auto in einer Werkstatt gerichtet wird (damit er eine Rechnung erhält und diese absetzen kann?

Hallo!

Hallo Marco,

Wenn einer jemanden einen Karosserieschaden am Auto zugefügt
hat und den Schaden nicht der Versicherung melden möchte,

also seinen Schadenfreiheitsrabatt behalten möchte,

sondern privat bezahlen möchte, hat dann der Geschädigte ein
Recht darauf, die Schadenssumme (bar) ausbezahlt zu bekommen

Ja!

oder kann der der den Schaden zugefügt hat, darauf bestehen,
dass das Auto in einer Werkstatt gerichtet wird

Nein!

(damit er eine
Rechnung erhält und diese absetzen kann?

Es ist irrelevant für den Geschädigten, ob der Schädiger
die Ansprüche des Geschädigten über seine Versicherung reguliert, oder mit ihm privat. Seine Ansprüche werden durch die Art der Regulierung nicht gemindert!
Es geht also für Dich nur um die Anerkennung des Schadens, an der Stelle, wo Du den Schaden absetzen kannst. Dieser wird es wahrscheinlich egal sein, ob Du den Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung selbst bezahlst, oder den Schaden über die Versicherung regulierst.

Viele Grüße von Rollifern

Es ist irrelevant für den Geschädigten, ob der Schädiger
die Ansprüche des Geschädigten über seine Versicherung
reguliert, oder mit ihm privat. Seine Ansprüche werden durch
die Art der Regulierung nicht gemindert!
Es geht also für Dich nur um die Anerkennung des Schadens, an
der Stelle, wo Du den Schaden absetzen kannst. Dieser wird es
wahrscheinlich egal sein, ob Du den Kostenvoranschlag oder die
Reparaturrechnung selbst bezahlst, oder den Schaden über die
Versicherung regulierst.

Das ist ja das Problem. Mein Chef hat mir beim Ausparken mein Auto schwer beschädigt. Ich würde gerne die Schadenssumme in bar bekommen, mein Chef weigert sich, da er durch den Kostenvoranschlag die Kostensumme nicht absetzen kann, sonder nur durch eine Werkstattrechnung. Anscheinend genügt es nicht, die Absetzbarkeit durch einen Kostenvoranschlag zu erlangen. Wie ist das jetzt genau?Danke

Hallo!
Wenn einer jemanden einen Karosserieschaden am Auto zugefügt
hat und den Schaden nicht der Versicherung melden möchte,
sondern privat bezahlen möchte,

Das hat nichts mit dem Weiteren zu tun. Ob der Schädiger den Schaden von der Versicherung regulieren läßt oder nicht ist allein sein Problem.

hat dann der Geschädigte ein
Recht darauf, die Schadenssumme bar ausbezahlt zu bekommen

Wenn Du mit „bar“ meinst, daß der Geschädigte selbst repariert oder gar nicht und die Schadensumme direkt bezahlt haben möchte, so ist das sein gutes Recht. Der Geschädigte hat Anspruch auf Schadenersatz in Geld - wie er den verwendet, ist seine freie Entscheidung (ich habe z.B. mal ein Unfallauto unrepariert verkauft und das Geld incl. des Schadenersatzes für einen Urlaub ausgegeben…:wink:

oder kann der der den Schaden zugefügt hat, darauf bestehen,
dass das Auto in einer Werkstatt gerichtet wird (damit er eine
Rechnung erhält und diese absetzen kann?

Du meinst, ob ein Schädiger darauf bestehen kann daß er eine Rechnung einer Werkstatt erhält? Die Antwort ergibt sich aus dem oben gesagten… (und eine Rechnung wäre auch nicht unbedingt relevant als Nachweis der Schadenshöhe)
Btw: was meinst Du mit Absetzen? Das klingt sehr stark nach Steuerhinterziehung und der Geschädigte könnte sich sogar der Beihilfe dazu schuldig machen…

Gruß Stefan

Hallo,

das Problem dürfte in dieser Situation die Frage der Mehrwertsteuer sein. Diese kann dein Chef natürlich nur dann als Vorsteuer absetzen, wenn er sie auch tatsächlich bezahlt hat, sprich die Werkstattrechnung in seinen Belegen hat.

Bei Abrechnung über Versicherung läuft es inzwischen genau so. Abrechnung nach Kostenvoranschlag nur netto, weil du ja noch keine Mehrwertsteuer verauslagt hast. Erst wenn du die Rechnung einreichst, gibt es auch die MwSt.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

das Problem dürfte in dieser Situation die Frage der
Mehrwertsteuer sein. Diese kann dein Chef natürlich nur dann
als Vorsteuer absetzen, wenn er sie auch tatsächlich bezahlt
hat, sprich die Werkstattrechnung in seinen Belegen hat.

Bei Abrechnung über Versicherung läuft es inzwischen genau so.
Abrechnung nach Kostenvoranschlag nur netto, weil du ja noch
keine Mehrwertsteuer verauslagt hast. Erst wenn du die
Rechnung einreichst, gibt es auch die MwSt.

Gruß vom Wiz

Also mein Chef will die Sache über sein Geschäft laufen lassen, da der Unfall während der Arbeit mit seinem Geschäftsauto geschehen ist und er die Mehrwertsteuer absetzen kann. Aber mir gehts jetzt in erster Linie darum, ob ich ein Recht auf Schadenersatz in Geld oder nur auf Regulierung des Schadens zum Urprungspunkt, also Reparatur, habe. Was er absetzen kann oder nicht, ist mir ja wurschd! Kann ich das Geld nun sicher fordern?

was ist, wenn ich ihm anbiete, nur die Nettosumme des Kostenvoranschlages zu zahlen? dann hat er sich die Mehrwertsteuer gespart und ich bekomm wenigstens noch ein teil des Geldes. Oder mach ich da das schlechtere Geschäft?

Hallo Marco,
meine erste Frage dazu ist: Willst du den Schaden denn überhaupt regulieren lassen oder lieber nach KVA abrechnen?

KVA-Abrechnung wie schon gesagt netto. Dann kannst du es dir auch einfach netto vom Chef geben lassen.

Wenn du aber das Gefühl hast, er will dich über den Tisch ziehen (ja ja, so was tun die Chefs manchmal…), hast du immer die Möglichkeit, als Geschädigter seine Versicherung direkt in Anspruch zu nehmen. Du hast bei Abrechnung nach Rechnung ja auch Anspruch auf Leihwagen oder Nutzungsausfall sowie eine Kostenpauschale.

Also mein Vorschlag: Mach erst dir selbst und dann deinem Chef klar, was du willst. Will er es nicht, kannst du als letzte Lösung immer noch seine Versicherung ansprechen.

Gruß
Ann

Hallo Marco,
meine erste Frage dazu ist: Willst du den Schaden denn
überhaupt regulieren lassen oder lieber nach KVA abrechnen?

KVA-Abrechnung wie schon gesagt netto. Dann kannst du es dir
auch einfach netto vom Chef geben lassen.

Eigentlich würde ich die ganze Sache nach KVA abrechnen und den Schaden mal vorerst nicht regullieren.

Wenn du aber das Gefühl hast, er will dich über den Tisch
ziehen (ja ja, so was tun die Chefs manchmal…), hast du
immer die Möglichkeit, als Geschädigter seine Versicherung
direkt in Anspruch zu nehmen. Du hast bei Abrechnung nach
Rechnung ja auch Anspruch auf Leihwagen oder Nutzungsausfall
sowie eine Kostenpauschale.

Soviel ich weiss und wie auch bereits durch einen Vorredner in dem Thread geschrieben wurde, kann man sich doch als Geschädigter nicht an die Versicherung des Schädigers dirket wenden. Sonder der Schädiger kann selber entscheiden, wie er den Schaden regulieren will. Was stimmt denn jetzt?

Hi,

jetzt wird vieles klarer und ein Streit mit Deinem Chef ist völlig überflüssig.
Wenn Du auf der Basis des KVA abrechnen willst, hast Du keinen Anspruch auf die Mehrwertsteuer. Mehrwertsteuer bekommst Du nur ersetzt, soweit sie auch tatsächlich angefallen ist. Dies ist im neuen Schadenersatzrecht ausdrücklich so geregelt. Insofern würde es Dir auch nichts bringen die Versicherung direkt zu kontaktieren, diese würde Dir auch nur den Nettobetrag auszahlen. (BTW: Dein Chef dürfte die Versicherung bereits informiert haben - dies ist Pflicht auch wenn der Schaden selbst reguliert wird. Und auch wenn Du Dich mit der Versicherung direkt einigst, kann Dein Chef immer noch frei wählen.)

Wenn Du also nichts reparierst, hast Du auch nur Anspruch auf die ausgewiesene Nettosumme des KVA. Kaufst Du selbst Ersatzteile für die Reparatur, kannst Du die auf diesen Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer natürlich auch zusätzlich einfordern, was Deinem Chef aber auch kein Problem bereiten dürfte (aber hier nur die ausgewiesene Steuer!).

Gruß Stefan

Soviel ich weiss und wie auch bereits durch einen Vorredner in
dem Thread geschrieben wurde, kann man sich doch als
Geschädigter nicht an die Versicherung des Schädigers dirket
wenden. Sonder der Schädiger kann selber entscheiden, wie er
den Schaden regulieren will. Was stimmt denn jetzt?

Hallo Marco,
bei der Kfz-Versicherung hast du als Geschädigter einen Direktanspruch, bei z.B. Privathaftpflicht nicht.
Gruß
Ann