Garantie auf Gebrauchtteile

Hallo, liebe WWW- Gemeinde,

Mal angenommen, es gibt folgendes Problem:

Jemand benötigt ein gebrauchtes Teil (z.B. Fahrersitz) für sein altes Auto.
Nach langem Suchen findet er bei einem Händler einen Unfallwagen und erwirbt das gebrauchte Teil aus diesem Unfallwagen.
Der Händler sagt, weil man jetzt auf gebrauchte (Auto)- Teile eine Garantie geben muss, wird der Preis auf die Hälfte des Neupreises festgesetzt; früher sei es billiger gewesen.
Nun stellt sich nach ein paar Wochen heraus, dass das „neue“ Teil damit beginnt die selben Mängel aufzuweisen, weshalb das „alte“ Teil überhaubt ausgetauscht wurde.
Weiterhin angenommen, es handelt sich um eine nicht unerhebliche Summe (relativ zum Wert des Autos) und der Kunde hat keine Ahnung, was er mit seiner Garantie anfangen kann.
Was sagt Ihr zu diesem angenommen Problem?
Bin sehr gespannt!

H.

Hi,

schon gelesen?

faq:1152

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