Hallo,
was ist wenn der Arbeitgeber in Insolvenz ist und die Abrechnungen für die Gehaltsabrechnungen an eine Steuerberatungsgesellschaft übergeben hat.
Diese Steuerbetratungsgesellschaft verweigert jetzt die Herausgabe der Lohnsteuerkarten 2003 und 2004.
Für eine neue Anstellung bei einem anderen Unternehmen wird aber dringend die Steuerkarte 2004 benötigt.
Darf die Steuerberatungsgesellschaft die Herausgabe dieser Steuerkarten verweigern, nur weil Sie ein Druckmittel gegenüber dem insolventem Arbeitgeber haben möchte oder kann man die Steuerberatungsgesellschaft zur Herausgabe der Steuerkarten mit einem Hinweis auf ein Steuergesetz oder ähnlichem überzeugen???
Vielen Dank!
Gruß
Ingo
