Rechtsfahrgebot

Hi, wollte nur mal gerade fragen, ob das Rechtsfahrgebot innerstädtisch gilt oder nicht. Jemand wurde gestern nämlich von einem dicken Audi mit Lichthupe und Hupe darauf aufmerksam gemacht, dass man mit 55 kmh innerstädtisch links nix zu suchen habe und später noch an der Ampel angepöbelt. Nun frage ich mich - ist das so?

Gruß

Hi, wollte nur mal gerade fragen, ob das Rechtsfahrgebot
innerstädtisch gilt oder nicht. Jemand wurde gestern nämlich
von einem dicken Audi mit Lichthupe und Hupe darauf aufmerksam
gemacht, dass man mit 55 kmh innerstädtisch links nix zu
suchen habe und später noch an der Ampel angepöbelt. Nun frage
ich mich - ist das so?

Hallo,

innerhalb geschlossener Ortschaften darf die Fahrspur frei gewählt werden. Das heisst natürlich nicht, dass man auf den Seite des Gegenverkehrs fahren darf :wink:
Gibt es jedoch mehrere Fahrspuren für eine Richtung, darf man sich eine aussuchen. Macht innerhalb der Ortschaft auch Sinn, sich rechtzeitig als Linksabbieger einzuordnen, bzw. wäre ja geradezu gefährlich, zuerst ganz nach rechts zu wechseln um wenige Meter später wieder auf die linke Spur zu drängen.
Hat man aber die Ortgrenze passiert, ist wieder rechts zu fahren!

Ist übrigens in §7(3) StVO geregelt:

Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Ciao
Kaj

Dankeschön, dann habe ich ja berechtigterweise zurückgepöbelt :smile:

Gruß

jo, warst im recht, auch wenn ich auch audi fahrer bin :smile:
Hätteste aber nen kleinlaster (ab über 3,5t) oder gar nen großen LKW gehabt hätte der Audi fahrer recht gehabt, es sei denn es ist zwingend notwendig für dich die linke spur zu befahren z.B. weil du da anliefern willst oder abbiegen usw.
PS: Rechts überholen ist innerorts auch erlaubt.

Gruß beli

klein ist der wagen, aber ein laster eher nicht :smile:

mir gehn ja diese todesmutigen drängler echt auf die nerven. soller doch überholen (rechts) statt dumm rumzudrängeln. wenn er geblitzt werden will, bittesehr.

gruß

Dankeschön, dann habe ich ja berechtigterweise zurückgepöbelt

Achtung, kann Dich ne Beleidigung kosten und vor Gericht enden. Sei vorsichtig.

Wenn es ne Anzeige gibt: Gegenbeleidigung seinerseits nennen, denn Gegenbeleidigung g#hebt Beleidigung auf (§185 STGB??)

gruß

dennis