auf einer Internetpräsenz eines Onlineshops, eines Kleinunternehmens, muss der Betreibende lediglich Name, Anschrift, Telefonnummer und eMail angeben? (andere Daten wie HR-Eintrag oder USt-Nr. hat er ja nicht, muss er da drauf hinweisen?)
Der gleiche Betreiber des Onlineshops muss keine AGB´s auf seinen Webseiten veröffentlichen, dann gelten die Gesetze des BGB´s?
Wenn der Betreiber AGB´s auf seiner Seite verwendet, was sollte typischerweise rein? (vielleicht gibt es Webseiten mit „Muster-agb´s“)
Vielen Dank für die Antworten und die „Bestätigung“ meiner Fragen,
von der Verwendung sog. Muster-AGBs muss ich Dir eindringlich abraten. Bei meinen Streifzügen durch das Internet und der lektüre vieler AGB-Texte muß ich immer wieder feststellen, dass ca. 85 % der verwendeten AGB in wesentlichen Punkten rechtlich unwirksam sind. Es gibt noch nicht einmal „typische“ AGB-Klauseln, da das ganz auf den Inhalt des Geschäfts ankommt. Selbst wenn Du AGB auf Deiner Website veröffentlichst, heisst das noch nicht, dass diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Hierzu ist es vielmehr nötig, dass der Kunde diese vor Vertragsschluss per Klick bestätigen muss.
Hast Du keine AGB, so gelten, wie Du richtig erkannt hast, die gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, Du machst individualvertraglich Abweichendes aus.
Gruß
mr.bruns
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