Haftung durch Kenntnisnahme?

Hallo Experten,

angenommen, ein Arbeitsgeber gibt eine neue Arbeitsanweisung heraus und lässt sich von allen Mitarbeitern schriftlich die Kenntnisnahme bestätigen. Problem sei: diese Dienstanweisung sei mit den vorhandenen Personalressourcen nicht einzuhalten. Betriebsrat habe trotzdem zugestimmt.

Frage: würden die Arbeitnehmer in dieser Situation mit Kenntnisnahme der Anweisung irgendwelche Haftung übernehmen - sprich: könnte ihnen was passieren, wenn etwas passiert (aufgrund der „gebrochenen“ Arbeitsanweisung)? Oder würde nur den schicht-einteilenden Vorgesetzten der schwarze Peter zufallen?

Anmerkung: die Anweisung sei auch mit größtem guten Willen und Arbeitseifer rein physikalisch nicht einzuhalten. Die Arbeitnehmer müssten permanent an zwei verschiedenen Orten gleichzeitig sein.

Gruß
Stefan

Arbeitssicherheit gefährdet?
Hallo Stefan

Dann frag doch mal bei der Berufsgenossenschaft nach.

Gruss
Poppet

Hi,

nein, nicht die Arbeitsnehmer sind gefährdet, aber es könnten theoretisch durchaus Menschenleben gefährdet sein (es geht um den Bereich Gesundheitswesen).

Gruß
Stefan

Hallo Stefan

Ist der Betrieb nach ISO 9000ff zertifiziert? Was sagt der Qualitätsverantwortliche dazu?

Gruss
Poppet

Ist der Betrieb nach ISO 9000ff zertifiziert?

Ist er nicht.

Was sagt der
Qualitätsverantwortliche dazu?

Gehe mal davon aus, dass alle Funktions- und Entscheidungsträger der Anweisung zugestimmt haben. Es geht auch weniger darum, wie diese Anweisung bekämpft/gekippt werden könnte, sondern welche Folgen die reine Bestätigung der Kenntnisnahme für den Arbeitnehmer hat.

Gruß
Stefan

Überlastungsanzeige
Hallo Stefan,

um die Haftung für Arbeitnehmer in Pflegeberufen zu begrenzen, gibt es die Überlastungsanzeige:

http://www.uni-magdeburg.de/gprumd/pbl02_02/Pbl02_20…

http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/navi/frame…
-> Downloads
-> sonstiges
-> Überlastungsanzeigen (PDF oder DOC)

http://www.wernerschell.de/ - Informationen zum „Pflegerecht“

  • nach „Überlastungsanzeige“ suchen

Gruß
karin

angenommen, ein Arbeitsgeber gibt eine neue Arbeitsanweisung
heraus und lässt sich von allen Mitarbeitern schriftlich die
Kenntnisnahme bestätigen. Problem sei: diese Dienstanweisung
sei mit den vorhandenen Personalressourcen nicht einzuhalten.
Betriebsrat habe trotzdem zugestimmt.

Frage: würden die Arbeitnehmer in dieser Situation mit
Kenntnisnahme der Anweisung irgendwelche Haftung übernehmen -
sprich: könnte ihnen was passieren, wenn etwas passiert
(aufgrund der „gebrochenen“ Arbeitsanweisung)? Oder würde nur
den schicht-einteilenden Vorgesetzten der schwarze Peter
zufallen?

Anmerkung: die Anweisung sei auch mit größtem guten Willen und
Arbeitseifer rein physikalisch nicht einzuhalten. Die
Arbeitnehmer müssten permanent an zwei verschiedenen Orten
gleichzeitig sein.

Gruß
Stefan

dann kann der AN doch gleich bei Kenntnisnahme seine Bedenken formulieren und sich eine Kopie geben lassen.

Gruß Dieter

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