angenommen, ein Arbeitsgeber gibt eine neue Arbeitsanweisung heraus und lässt sich von allen Mitarbeitern schriftlich die Kenntnisnahme bestätigen. Problem sei: diese Dienstanweisung sei mit den vorhandenen Personalressourcen nicht einzuhalten. Betriebsrat habe trotzdem zugestimmt.
Frage: würden die Arbeitnehmer in dieser Situation mit Kenntnisnahme der Anweisung irgendwelche Haftung übernehmen - sprich: könnte ihnen was passieren, wenn etwas passiert (aufgrund der „gebrochenen“ Arbeitsanweisung)? Oder würde nur den schicht-einteilenden Vorgesetzten der schwarze Peter zufallen?
Anmerkung: die Anweisung sei auch mit größtem guten Willen und Arbeitseifer rein physikalisch nicht einzuhalten. Die Arbeitnehmer müssten permanent an zwei verschiedenen Orten gleichzeitig sein.
nein, nicht die Arbeitsnehmer sind gefährdet, aber es könnten theoretisch durchaus Menschenleben gefährdet sein (es geht um den Bereich Gesundheitswesen).
Gehe mal davon aus, dass alle Funktions- und Entscheidungsträger der Anweisung zugestimmt haben. Es geht auch weniger darum, wie diese Anweisung bekämpft/gekippt werden könnte, sondern welche Folgen die reine Bestätigung der Kenntnisnahme für den Arbeitnehmer hat.
angenommen, ein Arbeitsgeber gibt eine neue Arbeitsanweisung
heraus und lässt sich von allen Mitarbeitern schriftlich die
Kenntnisnahme bestätigen. Problem sei: diese Dienstanweisung
sei mit den vorhandenen Personalressourcen nicht einzuhalten.
Betriebsrat habe trotzdem zugestimmt.
Frage: würden die Arbeitnehmer in dieser Situation mit
Kenntnisnahme der Anweisung irgendwelche Haftung übernehmen -
sprich: könnte ihnen was passieren, wenn etwas passiert
(aufgrund der „gebrochenen“ Arbeitsanweisung)? Oder würde nur
den schicht-einteilenden Vorgesetzten der schwarze Peter
zufallen?
Anmerkung: die Anweisung sei auch mit größtem guten Willen und
Arbeitseifer rein physikalisch nicht einzuhalten. Die
Arbeitnehmer müssten permanent an zwei verschiedenen Orten
gleichzeitig sein.