angenommen, ein Gastwirt in Deutschland installiert in seinem Restaurant eine
Überwachungskamera, die die Kasse im Auge behält, weil er unerklärlichem
Bargeldschwund auf den Grund gehen will - ist das zulässig?
Spielt es dabei eine Rolle
* ob der Gastwirt die Vorgänge aufzeichnet
* oder ob er nur „live“ von seinem Büro aus via Kamera nach der Kasse guckt
* und ob die Kamera technisch bedingt auch noch einen Teil des Gastraums
abbildet?
Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten!
LG
Edith
bei handfesten tatsächlichen Verdachtsmomenten hat der Arbeitgeber das Recht, seine Angestellten per Kamera zu überwachen, ansonsten ohne Einverständnis (präventiv) nicht.
Gruß
mr.bruns
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zu 1.) kann man sowas mit agb abfackeln… bei betreten des
restaurant akzeptieren sie unsere bla bla bla
Dann müsste ich ja jedesmal beim Tanken einen Wisch unterschreiben, dass ich damit einverstanden bin, dass diese Tätigkeit gefilmt wird…
zu 2.) allerdings kann das heikel sein…
du darfst meines erachtens deine mitarbeiter nicht ohne deren
kenntnis bei der arbeit filmen. dieses material kann vor
gericht dann wohl angefochten werden. genau weiss ich das aber
nicht…
Das trifft nicht zu, aber das hat J. ja schon begründet.
Gruß,
Anja