Hallo,
wenn Bahnschwellen an einem gewerblichen Gebäude (auch kein Wohngebiet) als zaun verbaut sind, kann man dann so ohne weiteres dazu gezwungen werden, diese zu entfernen?
Grundsätzlich ist das ja gesetzlich verboten wegen der Teeröle und umweltschädlicher Stoffe, die an den Schwellen haften. Es gab vom OLG Oldenburg aber mal eine Entscheidung, daß ein Privatmann seine Schwellen nicht entfernen musste wegen eines sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum.
Ich weiß leider selbst nicht genau, was das eigentlich ist, aber kann man sich auf so eine Entscheidung, die irgendwann um 1998 gefällt wurde, berufen?
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen und welche Möglichkeiten hat man?
Herzlichen Dank schon mal für Ihre Infos. Beste Grüße, Andi
Verbotsirrtum schließt eine Bestrafung aus ein Entschuldigungsgrund
§17StGB
Jeder hat das Recht Einwirkungen vom Nachbarn zu unterbinden.
Was würde dein Gemüse sagen wenn dein Nachbar das macht
Wer entsorgt das Erdreich bei Kontamination mit Aromatischen Kwst
und Phenolen und ähnlichem Johannes.
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Verbotsirrtum schließt eine Bestrafung aus ein
Entschuldigungsgrund
§17StGB
Hab ich noch vergessen Unvermeidbarkeit ist die Strafbefreiende Vorraussetzung.
Johannes
Jeder hat das Recht Einwirkungen vom Nachbarn zu unterbinden.
Was würde dein Gemüse sagen wenn dein Nachbar das macht
Wer entsorgt das Erdreich bei Kontamination mit Aromatischen
Kwstund Phenolen und ähnlichem Johannes.
Hallo,
wenn Bahnschwellen an einem gewerblichen Gebäude (auch kein
Wohngebiet) als zaun verbaut sind, kann man dann so ohne
weiteres dazu gezwungen werden, diese zu entfernen?
Grundsätzlich ist das ja gesetzlich verboten wegen der Teeröle
und umweltschädlicher Stoffe, die an den Schwellen haften. Es
gab vom OLG Oldenburg aber mal eine Entscheidung, daß ein
Privatmann seine Schwellen nicht entfernen musste wegen eines
sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum.
Ich weiß leider selbst nicht genau, was das eigentlich ist,
aber kann man sich auf so eine Entscheidung, die irgendwann um
1998 gefällt wurde, berufen?
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen und welche
Möglichkeiten hat man?
Herzlichen Dank schon mal für Ihre Infos. Beste Grüße, Andi
Hallo,
wenn Bahnschwellen an einem gewerblichen Gebäude (auch kein
Wohngebiet) als zaun verbaut sind, kann man dann so ohne
weiteres dazu gezwungen werden, diese zu entfernen?
ohne weiteres nicht
Grundsätzlich ist das ja gesetzlich verboten wegen der Teeröle
und umweltschädlicher Stoffe, die an den Schwellen haften. Es
gab vom OLG Oldenburg aber mal eine Entscheidung, daß ein
Privatmann seine Schwellen nicht entfernen musste wegen eines
sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum.
Ich vermute mal stark, es ging da um die Strafbarkeit, d.h. ob er dafür eine Strafe zahlen muss. Ich kann mr vor dem Hintergrund des Bundesbodenschutzgesetzes nicht vorstellen, dass das Ordnungsamt bzw. das Umweltamt bei Bekanntwerden des Sachverhaltes nicht einschreitet. Das heisst i.d.R. abbauen und Entsorgung nachweisen. Angesichts des üblichen Giftcocktail (hochchloriete KW) ist es wahrscheinlich besonders überwachungsbedürftiger Abfasll und ist je nach Entsorgungsweg mit einigen 100 EUR/t zu löhnen. Bei dem Federgewicht …
Nebenbei dürfte die Herkunft der Schwellen die kleinen grünen Männchen interessieren. Illegale Abfallentsorgung ‚lohnt‘ sich nämlich auch für den Abfallerzeuger …
Ich weiß leider selbst nicht genau, was das eigentlich ist,
aber kann man sich auf so eine Entscheidung, die irgendwann um
1998 gefällt wurde, berufen?
Das Bundesbodenschutzgesetz trat 1999 in Kraft, vorher war ggf. ein Landesbodenschutzgesetz massgebend (Hättest Du Vika ausgefüllt, könnte man da mehr sagen).
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen und welche
Möglichkeiten hat man?
Abbauen und ordnungsgemäss entsorgen.
Tschuess MArco.