Hallo im Forum,
welche Pflichten und Rechte hätte ein Händler B,
der eine vom Kunden A bereits bezahlte Ware
zurückerhalten würde ausgehend von folgender
Version?:
Kunde A bestellt und bezahlt per Vorkasse ein
Möbelstück, das ihm nach Zusammenbau desselben
überhaupt nicht gefällt wegen schlechter
Verarbeitung, schlechtem Zustand der Bauteile,
schlechter Lackierung und nicht bündig
abschließenden Teilen, was man nur nach dem
Zusammenbau sehen kann u.Ä. Die DIN-A4 Blatt-Seite
mit der Teileübersicht und der Aufbauanleitung hat
Kunde A entsorgt.
Bei Rücksendung ergibt sich Folgendes:
-Das Möbelstück wird wieder auseinandergeschraubt,
-Die Schrauben kommen in andere Tüten,
-Das DIN-A4-Blatt „Aufbauanleitung“ fehlt.
-Die Möbelteile werden in die noch vorhandenen
Schutzfolien verpackt und im Originalkarton
zurückgesandt…
Die Frage ist, ob der Händler den vollen Betrag
zurückzahlen müsste bei rechtzeitiger Rücksendung?