Hi,
Jemand betreibt einen Newsletter. Nach der Anmeldung muss man die Anmeldung erst nochmal bestätigen, um in die Newsletter-Bezugsliste aufgenommen zu werden.
Das Double-Opt-In Verfahren ist nach Ansicht des LG Berlin
nicht ausreichend.
Was für ein Verfahren ist dann rechtlich ausreichend?
Viele Grüße
C.
Das Double-Opt-In Verfahren ist nach Ansicht des LG Berlin
nicht ausreichend.
Vom LG Berlin gibt es ein Urteil vom 19.09.2002 nach der die Aktivierungsmail beim Double Opt-In als Spam gewertet werden kann. Das sagt aber nichts darüber aus, ob Double Opt-In für die Newsletterbestellung als hinreichendes Authentifizierungsverfahren zu werten ist.
Verzichte in der Aktivierungsmail auf jede Form der Werbung, dann bist du im grünen Bereich.
siehe http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=111132…
3.Ein Eingriff liegt auch bei einer einzigen E-Mail werbenden Inhalts vor.
…
5.Der Versender der Werbung trägt die Beweislast dafür, dass der Empfänger vorher zugestimmt hat oder das Einverständnis vermutet werden kann. Das gilt auch bei Verwendung eines Double-Opt-in-Verfahrens.
(Hervorhebungen von mir)
Gruss,
Schorsch