Double-Opt-In Verfahren bei Newsletter

Hi,

Jemand betreibt einen Newsletter. Nach der Anmeldung muss man die Anmeldung erst nochmal bestätigen, um in die Newsletter-Bezugsliste aufgenommen zu werden.

Das Double-Opt-In Verfahren ist nach Ansicht des LG Berlin
nicht ausreichend.

Was für ein Verfahren ist dann rechtlich ausreichend?

Viele Grüße
C.

Das Double-Opt-In Verfahren ist nach Ansicht des LG Berlin
nicht ausreichend.

Vom LG Berlin gibt es ein Urteil vom 19.09.2002 nach der die Aktivierungsmail beim Double Opt-In als Spam gewertet werden kann. Das sagt aber nichts darüber aus, ob Double Opt-In für die Newsletterbestellung als hinreichendes Authentifizierungsverfahren zu werten ist.

Verzichte in der Aktivierungsmail auf jede Form der Werbung, dann bist du im grünen Bereich.

siehe http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=111132…

3.Ein Eingriff liegt auch bei einer einzigen E-Mail werbenden Inhalts vor.

5.Der Versender der Werbung trägt die Beweislast dafür, dass der Empfänger vorher zugestimmt hat oder das Einverständnis vermutet werden kann. Das gilt auch bei Verwendung eines Double-Opt-in-Verfahrens.

(Hervorhebungen von mir)

Gruss,
Schorsch