AGBs aushändigen

Hallo allerseits,
einer Person könnte folgendes passiert sein: sie unterschrieb einen Vertrag. Auf dem letzten Blatt hieß es, dass sie auf Wunsch die AGBs ausgehändigt bekommen würde. Sie überlas dies, bekam keine AGBs und unterschrieb. Nun war in diesen AGBs gestanden, dass der Vertrag sich automatisch um weiteres Jahr verlängert, es sei denn, es man kündigt 3 Monate vor Ablauf. Das wusste die Person dann natürlich nicht und ärgerte sich sehr. Kann der Betroffene was dagegen tun? Die Person hat die Rechnung für das neue Vertragsjahr noch nicht bezahlt und würde es auch nicht mehr wollen.
Was kann man zu der Rechtslage sagen?

hallo sonja, es reicht aus, dass die person die möglichkeit zur kenntnisnahme hatte. und da ist es ausreichend, dass die aushändigung auf anfrage angeboten wird. damit sind diese agb vertragsbestandteil geworden.

hallo sonja, es reicht aus, dass die person die möglichkeit
zur kenntnisnahme hatte. und da ist es ausreichend, dass die
aushändigung auf anfrage angeboten wird. damit sind diese agb
vertragsbestandteil geworden.

würde ich so pauschal nicht unterschreiben. Um was für eine Art von Vertrag geht es denn?

Gruß Dieter

würde ich so pauschal nicht unterschreiben. Um was für eine
Art von Vertrag geht es denn?

Wieso? AGB Gesetz §2 redet zwar von einem ausdrücklichen hinweis. Dieser ist allerdings gegeben, wenn auf die AGB im Vertrag hingewiesen wird.
Das Durchlesen des Vertrags ist Aufgabe des Kunden. Wenn er es nicht macht ist das sein Problem.

Gruß Ivo

Hallo Dieter,
es ist ein Werbevertrag - Internetwerbung.
Gruß Sonja

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Hallo Ivo,
so was vertragswichtiges und grundlegendes wie die Vertragslaufzeit in die AGB zu packen, finde ich schon ziemlich fies. Sollte doch im Vertrag selbst eingebaut werden. Außerdem hatte die Person ja durch das persönliche Gespräch mit dem Verkäufer den Eindruck, dass der Vertrag nach einem Jahr automatisch ausläuft. Das hätte ich vielleicht noch schreiben sollen.
Viele Grüße
Sonja

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