Beitragserh.Fitness-Studio => Sonder-Künd.recht

Hallo zusammen,

im Vertrag vom Fitness-Studio steht eine Klausel, daß es dem Inhaber erlaubt ist, die Beiträge um bis zu 5 Euro zu erhöhen.
Jetzt hat er vergangene Woche eine Information rumgeschickt, daß sich alle freuen sollen. Es gibt jetzt eine neue Getränke-Pauschale mit all-you-can-drink. kostet schlappe 79 euro im jahr und die anteiligen Kosten für das laufende Jahr werden mit der nächsten Beitragsfälligkeit abgebucht.

Das Studio hat zwar informiert, aber nicht gefragt.
Die Beitragserhöhung ist eben in diese Getränke-Pauschale verpackt. Beträgt aber auch mehr als die 5 Euro.

jetzt zu meiner Frage: besteht durch diesen Sachverhalt ein ausserordentliches Kündigungsrecht (was durchaus nicht schlecht wäre)?

Auf Basis welchen Artikels besteht dieses?
Danke für Eure Hilfe. Thema ist ja evtl. schon öfter besprochen worden, ich hab aber leider kein Posting gefunden.

Grüsse, Andi

Hallo Andi,

schreib dem Betreiber, dass Du sein Angebot auf Änderung des bestehenden Vertrages nicht annimmst. Ein außerordentliches Kündigungsrecht sehe ich hierdurch allerdingsnicht begründet.

Gruß

mr.bruns

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Sowas ist ein Angebot dies kann man annehmen oder auch nicht.
Ein außerordentliches

Kündigungsrecht sehe ich hierdurch allerdings auch nicht begründet.

Johannes

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, bins nochmal.
Hab ich nicht geschrieben:
Es handelt sich eigentlich nicht um ein Angebot. der bucht das gleich ab und fragt nicht erst groß nach. Das ist ja das schlimme daran.
Und bei einem Angebot darf man ja wenigstens sagen, ob man will oder eben NICHT. Deswegen wurde auch gleich die Einzugsermächtigung wiederrufen.

Sieht die Sache dann anders aus? Denn die Einzugsermächtigung kann ja nur bei Kündigung des Vertrages wiederrufen werden.

Sorry für mein unklares Posting!
Andi

Hallo, bins nochmal.
Hab ich nicht geschrieben:
Es handelt sich eigentlich nicht um ein Angebot. der bucht das
gleich ab und fragt nicht erst groß nach. Das ist ja das
schlimme daran.

Hi,
doch, es ist eindeutig ein Angebot, dem du widersprechen kannst.
Egal ob er bereits abgebucht hat oder nicht.
Er hofft, dass sich die Leute nicht wehren und er daher von einer konkludenten (schlüssiges Handeln) Annahme ausgehen kann.
Er kann die Vertragsbedingungen nicht einseitig ohne dein Einverständnis ändern - sogar von Banken wird man angeschrieben wenn sich die AGB ändern.

Gruß
HaWeThie

ok, kein ausserordentliches kündigungsrecht.
Aber was wäre jetzt, wenn das verärgerte Mitglied auf der Kündigung beharrt und alle nach der Kündigung abgebuchten Mitgliedsbeiträge storniert und zurückfordert.
Kann er das geneigte Mitglied wegen Vertragsbruch verklagen. wird er das tun, wenn es sich letzendlich um ca. 250 Euro handelt, die ihm entgehen? steckt ja keiner in dem drin, aber was meint Ihr?
Danke!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du brauchst NICHTS an Trinken usw. im Studio kaufen, sondern darfst es selbst mitbringen. bestehende AGB’S die dies verbieten sind in diesem Punkt ungültig.

Hat in mehreren Instanzen erst kürzlich jemand durchgeboxt. (Verbraucherzentrale von irgendwo war das) kam auf Pro7.

Chris

Wenn kein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht (obwohl ich das nach den Sachverhaltsklarstellungen nicht mehr für ganz abwegig halte. Schließlich hat hier jmd. klar seine Einzugsermächtigung einseitig mißbraucht), wird der Betreiber nur den ursprünglichen Vertrag einklagen können.

weiteres Vorgehen:

  1. Ultimative Frist zur Rückzahlung des erhöhten Teil des Beitrages erklären (den anderen kannst Du vorerst nicht zurückfordern).
  2. Nach fruchtlosem Fristablauf außerordentliche Kündigung aussprechen, nichts mehr zahlen, gerichtlich Forderung beitreiben.

Gruß

mr.bruns

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$266 durchlesen Untreue

Einfach abbuchen ist nicht drin.

Johannes

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ok, kein ausserordentliches kündigungsrecht.
Aber was wäre jetzt, wenn das verärgerte Mitglied auf der
Kündigung beharrt und alle nach der Kündigung abgebuchten
Mitgliedsbeiträge storniert und zurückfordert.
Kann er das geneigte Mitglied wegen Vertragsbruch verklagen.
wird er das tun, wenn es sich letzendlich um ca. 250 Euro
handelt, die ihm entgehen? steckt ja keiner in dem drin, aber
was meint Ihr?
Danke!

Na klar die Haben M.E. eine Straftat gegen Dich begangen das reicht zu Fristlosen

Johannes

Hallo, bins nochmal.
Hab ich nicht geschrieben:
Es handelt sich eigentlich nicht um ein Angebot. der bucht das
gleich ab und fragt nicht erst groß nach. Das ist ja das
schlimme daran.

Hi,
doch, es ist eindeutig ein Angebot, dem du widersprechen
kannst.
Egal ob er bereits abgebucht hat oder nicht.
Er hofft, dass sich die Leute nicht wehren und er daher von
einer konkludenten (schlüssiges Handeln) Annahme ausgehen
kann.
Er kann die Vertragsbedingungen nicht einseitig ohne dein
Einverständnis ändern - sogar von Banken wird man
angeschrieben wenn sich die AGB ändern.

Gruß
HaWeThie