Sachschaden /Auto

Hi,
hier hat’s am Wochenende TIERISCH gestürmt.
Und am nächsten Morgen stellte ne Freundin von mir fest, dass von der Baustelle nebenan ein Brett vom Gerüst gefallen war - direkt in ihr Autodach rein. Hat nen riesen Loch reingerissen, und das Auto ist natürlich hinüber.

Das Auto ist ziemlich alt & nicht viel wert. Sie hat jetzt grosse Sorgen, dass sie so wenig Geld dafür bekommen wird, dass sie sich davon nie ein neues Auto kaufen kann.

Frage:
Da es ja kein Autounfall war, wo die AUTOversicherung des Unfallverschulders zahlt, müsste es doch auch nicht nach der gängigen Vorgehensweise von Autoversicherungen geregelt werden?

Wie heisst die Versicherung des Bauherrn? (in english, public liability insurance). Haftpflicht?? Und wie wird in Deutschland der zu zahlende Betrag bestimmt? Nur der Wert des Autos, also der Sachschaden? Oder auch die Tatsache, dass man mit nem kaputten Auto nicht fahren kann - dass man Geld für ein Mietauto, oder für den ‚Ausfall‘ des Autos kriegt?

Vielleicht kann mir ja der eine oder andere von Euch was dazu sagen - wäre nett!

Danke & Gruss,
Isabel

Hallo Isabel,

der Schadensersatz richtet sich leider nur nach dem tatsächlichen Wert. Ideele Werte o. ä. werden nicht berücksichtigt. Allerdings kann ein Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur geltend gemacht werden bzw., soweit diese nicht erfüllt ggfs. für die Dauer einer hypothetischen Reparatur zur Neufahrzeugsuche.

Als Anspruchsgegner kommen Bauherr, Baufirma und Hfatpflichtversicherung in Betracht, die nötigen Informationen zu desen Personen sollten daher eingeholt werden.

Gruß

mr.bruns

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Isabel,

wenn der Baustellenbesitzer seinen Sicherungspflichten
angemessen nachgekommen ist, muß er nicht zahlen, vermute ich.
Vielleicht hat Deine Freundin eine Teilkaskoversicherung?
Die zahlt bei „Brand, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag“, etc.
Allerdings: Mehr als der Zeitwert des Wagens dürfte nicht drinsein.

Grüße vom T.

der Schadensersatz richtet sich leider nur nach dem
tatsächlichen Wert. Ideele Werte o. ä. werden nicht
berücksichtigt. Allerdings kann ein Nutzungsausfall für die
Dauer der Reparatur geltend gemacht werden bzw., soweit diese
nicht erfüllt ggfs. für die Dauer einer hypothetischen
Reparatur zur Neufahrzeugsuche.

Als Anspruchsgegner kommen Bauherr, Baufirma und
Hfatpflichtversicherung in Betracht, die nötigen Informationen
zu desen Personen sollten daher eingeholt werden.

Hi, und danke.
Ich weiss, dass der Bauherr (Polizei war auch da) sich sofort und völligst bereiterklärt hat, den Schaden zu zahlen.

Okay, dann bekäme sie wohl nur den ‚tatsächlichen‘ Wert des Autos, plus hoffentlich etwas für den Nutzungsausfall.

Danke nochmals, und Gruss,
Isabel