angenommen, jemand befuhr mit seinem Fahrrad verbotswidrig den Fahrradweg in verkehrter Fahrtrichtung und kollidierten dabei mit dem Fahrzeug, welches nach rechts in eine Einfahrt einbog. Der Unfall hat imsgesamt 888,20 € verursacht. Laut Brief des Versicherers des Autofahrers haft er zur Hälfte für das Schadenereignis. Ist die HaftungsQuote zu viel für Fahrradfahrer?
Nein, das ist das Günstigste, was normalerweise hier erreicht
werden kann.
Wie kommst du darauf? Habe hier das LG Hannover, DAR 88, 166: der radfahrer haftet zu 1/3. Das KG, DAR 93, 257 sagt sogar: nur 25 %, der Radler war allerdings erst 14. Oder OLG Bremen, NZV 92, 35: ALLEINIGE Haftung des Rechtsabbiegers.
Natürlich gibts auch urteile zugunsten des Abbiegers oder 50/50 aber es lohnt sich zumindest, sich diese Urteile anzusehen…
Wie kommst du darauf? Habe hier das LG Hannover, DAR 88, 166:
der radfahrer haftet zu 1/3. Das KG, DAR 93, 257 sagt sogar:
nur 25 %, der Radler war allerdings erst 14. Oder OLG Bremen,
NZV 92, 35: ALLEINIGE Haftung des Rechtsabbiegers.
Ich habe die Urteile nicht grefbar, aber sie sind jünger als Deine (ich interpretiere jetzt mal die DAR-Zahlen als Jahreszahlen).
die Richter sind da inzwischen kritischer geworden, zu recht meine ich. Denn wenn ein Radfahrer schon „geistert“, dann muss er wenigstens für alle anderen mitdenken, meine ich zumindestens.