Abrechnungen gegenüber Rechtschutzversicherun

Hallo,

da will dir ein Kollege finanziell entgegen kommen, und dann ist es auch schon wieder nicht recht. Komische Welt!

Die erste Rechnung war keineswegs überhöht, sie entspricht dem üblichen Maß. Bei der zweiten Rechnung hast du ganz persönlich einen Nachlass gegenüber dem normalen Vorgehen bekommen, und dies in einer Zeit, in der es der Anwaltschaft auch nicht mehr so richtig gut geht.

Also glaube nicht immer gleich das Schlimmste über die Kollegen, es sollen auch Menschen darunter sein, die einfach bereit sind aus reiner Nettigkeit auf einen Teil des ihnen an sich für ihre Leistung zustehenden Geldes zu verzichten (was übrigens nicht alle Kollegen gleich in den nächsten Sportwagen investieren, sondern davon zunächst mal Miete und Personalkosten und ihren ganz gewöhnlichen Lebensunterhalt bestreiten).

BTW: Mit Zeit hat die 10tel-Abrechnung übrigens nichts zu tun. Alle Anwaltsgebühren nach BRAGO werden zunächst mal als eine Gebühr je nach Streitwert festgelegt (Tabelle) und dann werden hiervon für bestimmte Aufgaben 10tel-Werte gebildet. Im Rahmen der Beratungsgebühr nach § 118 Abs. 1 BRAGO kann der Anwalt dann je nach Schwere des Falls 5-10/10 abrechnen und wird gewöhnlich den Mittelwert 7,5/10 ansetzen. D.h. in deinem Fall wurde der Versicherung der normale Mittelwert in Rechnung gestellt, dir gegenüber hat der Kollege kulanterweise nur die Mindestgebühr angesetzt (würde er dir mehr entgegen kommen, bekäme er sogar Ärger, schließlich ist die BRAGO kein Basar).

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ist dann die erste Rechnung „überhöht“ gestellt
worden

Warum überhöht, wenn nach Tarif abgerechnet wird?

weil es ja an eine Versicherung ging und „da kann man
das ja machen“ … oder ist der RA wirklich so kulant und
nimmt Rücksicht auf finanzschwächere Einzelpersonen?

Ja genau - warum denn nicht? Auch ein Anwalt darf mal einen Nachlass gewähren. Wenn irgendein x-beliebiges Geschäft einen Nachlass gewährt und wenn es ein Anwalt macht, dann hinterlässt es einen „schalen Nachgeschmack“? Das kann ich nicht nachvollziehen.

Gruß
Tom

Ja genau - warum denn nicht? Auch ein Anwalt darf mal einen
Nachlass gewähren. Wenn irgendein x-beliebiges Geschäft einen
Nachlass gewährt und wenn es ein Anwalt macht, dann
hinterlässt es einen „schalen Nachgeschmack“? Das kann ich
nicht nachvollziehen.

Und ich dachte bisher immer, die BRAGO ist da objektiv. Man kann die Gebühren doch nicht einfach festsetzen wie man will. Dieses Verhalten gehört doch der Anwaltskammer gemeldet.

BARUL76

Hallo!

Und ich dachte bisher immer, die BRAGO ist da objektiv. Man
kann die Gebühren doch nicht einfach festsetzen wie man will.
Dieses Verhalten gehört doch der Anwaltskammer gemeldet.

Das weiß ich nicht so genau, kenne mich in der BRAGO nicht so aus. Jedenfalls ist man da in Deutschland viel restriktiver als bei uns in Österreich, mich wundert es da manchmal, warum einerseits die Zulassung in Deutschland vergleichsweise liberal ist und die Ausübung dann vergleichsweise so restriktiv.

Meines Wissens ist aber jedenfalls ein Nachlass, den man in außergerichtlichen Tätigkeiten, seinem Mandanten gewährt, auch in Deutschland unproblematisch. Man darf sich halt auf keinen Preiskampf mit seinen Anwaltskollegen einlassen, das wäre sicher nicht erlaubt.

Wiz kann dir die Frage aber sicher besser beantworten als ich.

Gruß
Tom