Neugierige Schleicher?

Wer linst wo und warum?
Angenommen ein Angestellter und ruhiger Mieter
(nennen wir ihn ArM) hat Grund zur Annahme, dass
seine Wohnung des öfteren in seiner Abwesenheit,
Unkenntnis und ohne sein Einverständnis von
Personen betreten wird.
Was kann ArM dagegen unternehmen, wie ist die
rechtliche Lage?
ArM leidet mittlerweile ziemlich darunter;
Kontrollen am Arbeitsplatz, das kennt man ja, ist
ok, aber Dinge verändert in der Wohnung
vorzufinden ist nicht angenehm.
ArM überlegt, wer hätte Grund so etwas zu tun?
-Vermieter?
-Arbeitnehmer?
-Vormieter (ArM hat das Schloss/Zylinder nie
ausgetauscht)?
ArM beschließt, so schnell wie möglich neuen
Zylinder einzubauen.
Was kann/sollte ArM noch tun?

Hat jemand mal die Reaktion eines niedlichen,
kleinen Waschbären gesehen, dem man in seine
Behausung greift? Der wird fuchsteufelswild und
kann nicht mal zum Psychiater!

Hi,

ArM soll das Schloß sofort tauschen, schon damit er sich ruhig aus der Wohnung trauen kann. Er kann es aber auch lassen.

In der Wohnung kann er , sofern er das möchte, eine Überwachungskamera installieren. Kein Problem. Ist ja sein privater Bereich.

Er kann eine Alarmanlage installieren, unbefuftes Öffnen der Tür löst dann den Alarm aus.

Aber um den Ball flach zu halten, Schloss tauschen und fertig.

Gruß
André

Hallo Chrys,

Augenblick mal… Ist es eine Dienstwohnung? Hat der Arbeitgeber auch einen Schlüssel?

Wie auch immer: die Rechtslage ist in dieser Hinsicht eindeutig… Und da ich mir schon mal einen Wolf zu diesem Thema gekritzelt habe, gibt es an dieser Stelle zwei Links zum Archiv; in den Threads findest Du einige Urteile zu dem Thema und Infos, was Du noch anstellen könntest:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Fazit:

  1. Wenn jemand in Deiner Wohnung herumschnüffelt, kannst Du - und zwar ohne den Vermieter (das sind ja meistens die neugierigen Nasen) zu fragen - entweder den Zylinder auswechseln oder ein zusätzliches Schloss einbauen lassen.

  2. Der Vermieter darf keinen Ersatzschlüssel bunkern; auch nicht mit der Begründung ‚nur für Notfälle‘.

  3. Du kannst eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten (auf Vergehen nach § 123 StGB stehen bis zu 12 Monate Kost und Logie auf Staatskosten).

Hat jemand mal die Reaktion eines niedlichen,
kleinen Waschbären gesehen, dem man in seine
Behausung greift? Der wird fuchsteufelswild und
kann nicht mal zum Psychiater!

Stimmt… :wink:

Viele Grüße

Renee