Beweiskraft einer Quittung?

Wenn man für einen Möbeltransport (Umzug) mit Montage eines Schrankes zunächst (voreilig) bar bezahlt hat, gegen Quittung, der Spediteur aber - nachdem es aufgrund von Kratzern und insbesondere einer ausgerissenen Rückwand zu einer Reklamation kam - behauptet seine beiden Monteure hätten trotz Quittungsausstellung kein Geld erhalten (und für die Schäden wären sie auch nicht verantwortlich) und einem per Anwalt eine Zahlungsaufforderung schickt, welche Beweiskraft hat die Quittung und eine Aussage des Geschädigten gegen die Aussage der beiden Monteure?

Die Aussage des Geschädigten hat sehr wenig Beweiskraft, da er im Prozess als Partei kein Zeuge ist. Mit der Quittung ist allerdings ein ganz erheblicher Beweiswert verbunden. Wie die Aussagen der beiden Monteure zu werten ist, entscheidet ein Gericht nach freiem Dafürhalten und ist so nicht vorherzusagen.

Bestehen Kontoauszüge aus denen ein Abheben des Geldbetrages ersichtlich ist?

Ich würde i. Ü. Strafanzeige erstatten gegen die Monteure.

Gruß

mr.bruns

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Die eigene Aussage, wie in diesem Fall bezahlt zu haben, hat in Verbindung mit einer Quittung erheblichen Beweiswert. Die Quittung ist Urkunde!! Die Aussage untermauert. Spannender ist die Frage; Belegt die Quittung, dass ein Entgeld für eine bestimmte Leistung gezahlt wurde. Auch ich rate, Strafanzeige gegen die beiden Monteure erstatten. Als Straftatbestände könnten nach Ihrer Schilderung z.B. Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Urkundfälschung erfüllt sein.
Es ist Sache der Polizei, im Rahmen der Beweissicherung z.B. den Quittungsblock sicherzustellen/beschlagnahmen. Auf die Antwort der Frage z.B. eines Finanzprüfers, wohin die Durchschrift einer Quittung verschwunden ist, die einem Kunden ausgestellt wurde, bin ich gespannt. Solche Fragen, die auch steuerrechtliche Konsequenzen haben könnten, versucht gerade die Möbeltransportbranche aus guten Gründen zu vermeiden. Wenn Sie im Rechtschutz sind, schalten sie einen Anwalt ein und klopfen Sie ruhig mit Rechtsfolgeankündigungen „auf den Busch“.
mfg Büsch

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Wenn man für einen Möbeltransport (Umzug) mit Montage eines
Schrankes zunächst (voreilig) bar bezahlt hat, gegen Quittung,
der Spediteur aber - nachdem es aufgrund von Kratzern und
insbesondere einer ausgerissenen Rückwand zu einer
Reklamation kam - behauptet seine beiden Monteure hätten trotz
Quittungsausstellung kein Geld erhalten (und für die Schäden
wären sie auch nicht verantwortlich) und einem per Anwalt eine
Zahlungsaufforderung schickt, welche Beweiskraft hat die
Quittung und eine Aussage des Geschädigten gegen die Aussage
der beiden Monteure?

Die Aussage des Geschädigten hat sehr wenig Beweiskraft, da er
im Prozess als Partei kein Zeuge ist. Mit der Quittung ist
allerdings ein ganz erheblicher Beweiswert verbunden. Wie die
Aussagen der beiden Monteure zu werten ist, entscheidet ein
Gericht nach freiem Dafürhalten und ist so nicht
vorherzusagen.

Bestehen Kontoauszüge aus denen ein Abheben des Geldbetrages
ersichtlich ist?

Es wurde einige Tage zuvor ein erheblich höherer Betrag abgehoben, da im Rahmen des Umzugs weitere Summen zu begleichen waren (einschl. Einzahlung Mietsicherheit…)

Ich würde i. Ü. Strafanzeige erstatten gegen die Monteure.

Wegen der falschen Aussage?

Gruß

mr.bruns

Vielen Dank schon mal für die Hinweise.

Gruß
Anette

Gibt es hier soetwas wie einen Anspruch auf „Schadenersatz“ (der Ärger, Lauferei, optisches und technisches Manko des Möbels oder gar Wertverlust etc. lassen sich ja nicht wirklich genau beziffern). Muß man dem Spediteur soetwas wie die Möglichkeit zur „Nachbesserung“ einräumen?

Gruß
Anette

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Bestehen Kontoauszüge aus denen ein Abheben des Geldbetrages
ersichtlich ist?

Es wurde einige Tage zuvor ein erheblich höherer Betrag
abgehoben, da im Rahmen des Umzugs weitere Summen zu
begleichen waren (einschl. Einzahlung Mietsicherheit…)

Ich würde i. Ü. Strafanzeige erstatten gegen die Monteure.

Wegen der falschen Aussage?

  1. Der Kontoauszug ist weiteres Indiz (kein Beweis) für die Zahlung.
  2. Strafanzeige: Zwar wegen der „falschen Aussage“, aber nicht wg. Falschaussage, sondern Betrug und Unterschlagung.

Gruß

mr.bruns

Moien! (Kennst du sowas wie eine Anrede??)

Die Behauptung stammt vom Spediteur und nicht von den Monteuren - was die sagen steht auf einem anderen Blatt!
Ich empfehle die sofortige Strafanzeige gegen den Spediteur wegen Verdacht auf gewerbsmässigen Betrug!

Gleichzeitig würde ich einen Anwalt einschalten der dem Herrn ordentlich einheizt!

Gruß
Bernd