Hi!
Ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht:
Angenommen ein Mitarbeiter eines Unternehmens wird regelmäßig auf eintätige Dienstreisen geschickt. Um den Flieger zu erwischen, muss der Mitarbeiter das Haus um vier Uhr morgens verlassen und kommt abends erst um 22 Uhr wieder heim.
Kann der Arbeitgeber verlangen, den Mitarbeiter bereits am nächsten Tag wieder auf Dienstreise zu schicken (als0 nach nur 6 Stunden Aufenthalt zuhause). Ein Verbleiben am Zielort der Dienstreise ist nicht möglich, da das Ziel sich täglich ändert.
Verstößt dieser Fall gegen die Mindestruhezeit von 11 Stunden (problematisch, da die Reisezeit ja nicht als Arbeitszeit gilt)?
Grüße
Heinrich
Hi,
ich kann es zwar nicht aus eigenem Wissen sagen, aber ich bin überzeugt, daß eine solche Praxis durchaus mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar ist.
Der Grund ist, daß auch in unserer Firma Reisezeit nicht als Arbeitszeit gerechnet wird und wir einen Betriebsrat haben, der mehrfach gezeigt hat, daß er peinlich genau auf die Einhaltung der Schutzgesetze achtet. Allerdings war ich persönlich auch noch nie derart krass von einer solchen Situation betroffen (bei mir ging es um 9 statt 11 Stunden Ruhezeit und auch nur vereinzelt, nie mehrfach hintereinander), insofern bin ich mir nicht sicher ob und wo es da Grenzen gibt…
Aber nebenbei: warum sollte es bei diesem hypotetischen Fall nicht möglich sein am Zielort 1 zu übernachten (oder am Flughafen) und am nächsten morgen direkt weiter zu fliegen? Irgendwie erschließen sich mir weder Sinn noch Notwendigkeit der nächtlichen Heimkehr…
Gruß Stefan
Ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht:
Angenommen ein Mitarbeiter eines Unternehmens wird regelmäßig
auf eintätige Dienstreisen geschickt. Um den Flieger zu
erwischen, muss der Mitarbeiter das Haus um vier Uhr morgens
verlassen und kommt abends erst um 22 Uhr wieder heim.
Kann der Arbeitgeber verlangen, den Mitarbeiter bereits am
nächsten Tag wieder auf Dienstreise zu schicken (als0 nach nur
6 Stunden Aufenthalt zuhause). Ein Verbleiben am Zielort der
Dienstreise ist nicht möglich, da das Ziel sich täglich
ändert.
Verstößt dieser Fall gegen die Mindestruhezeit von 11 Stunden
(problematisch, da die Reisezeit ja nicht als Arbeitszeit
gilt)?
Grüße
Heinrich