Hallo an alle,
folgende Situation:
Ein kleiner Betrieb (weniger als 5 Mitarbeiter): Da momentan Auftragsflaute herrscht beschließt der AG, die AN nur noch von Mo – Do von 6 – 17 Uhr arbeiten zu lassen, statt wie normalerweise Mo – Fr von 7 – 16 Uhr. Als Ausgleich sollen die AN den Fr. nicht arbeiten (insgesamt werden also die gleichen Stunden gearbeitet, nur mündliche Vereinbarung zwischen AG und AN).
Heute – Donnerstag – bekommt AN X durch einen Kollegen die Info, dass auch Morgen 10 Stunden gearbeitet werden sollen. X hat sich jedoch für diesen Tag mehrere Termine vorgenommen, da er ja eigentlich frei hätte.
Ein weiterer Kollege von X hat ab Montag Urlaub. Auch er hatte das Argument, morgen Termine zu haben und muss deshalb morgen nicht zur Arbeit erscheinen, durfte heute sogar schon vier Stunden früher gehen.
Muss X die so kurzfristig angekündigte Mehrarbeit leisten?
Wie sieht es aus mit Unkosten, die X dadurch entstehen (bspw. Karten fürs Musical, die jetzt verfallen, da er ja bis 17 Uhr arbeiten muss), muss der AG diese ersetzen?
Wie kurzfristig dürfen Überstunden angesetzt werden? Ich meine, mal etwas von 2 Tage im Voraus gehört zu haben (es handelte sich hierbei allerdings um Samstagsarbeit und es ist durchaus möglich, dass das nur in meinem Betrieb so geregelt wird).
Einen Tarifvertrag gibt es nicht, im Arbeitsvertrag von X steht zu Überstunden nur, dass sich der AN bereit erklärt, Überstunden gegen Entgelt zu verrichten.
Ich habe bisher noch nichts darüber gefunden, wer kann helfen?
Liebe Grüße
Timid