Angenommen eine Person (auch Fahrzeughalter) stellt bei seinem Freund ein Auto im Hof ab weil es abgemeldet ist. Es wurde ihm versichert das es völlig kostenlos ist und es so lange stehen kann wie es will. Es gibt keinen Vertrag! Nun steht das Auto schon knapp 1 Jahr im Hof und die Person will das Auto wieder Rausfahren. Doch plötzlich will der Freund Geld dafür haben und verperrt mit seinem Auto dauerhaft die Hofausfahrt damit die Person nicht mit dem Auto rausfahren kann. Wie kann man diese Problem lösen ?
Angenommen eine Person (auch Fahrzeughalter) stellt bei seinem
Freund ein Auto im Hof ab weil es abgemeldet ist. Es wurde ihm
versichert das es völlig kostenlos ist und es so lange stehen
kann wie es will. Es gibt keinen Vertrag! Nun steht das Auto
schon knapp 1 Jahr im Hof und die Person will das Auto wieder
Rausfahren. Doch plötzlich will der Freund Geld dafür haben
und verperrt mit seinem Auto dauerhaft die Hofausfahrt damit
die Person nicht mit dem Auto rausfahren kann. Wie kann man
diese Problem lösen ?
Heute Abend kam entweder auf RTL in Explosiv oder in einem PRO7-Magazin so ein Fall, dass ein Apotheker eine Wegfahrkralle an die Autos, welche auf dem von ihm angemieteten Parkplatz standen, befestigt und 20 Euro Bearbeitungsgebühr dafür verlangt hat. In dem Beitrag hieß es, dass dies die Tatbestände der Nötigung und der Erpressung erfülle. Wenn möglich, schau dass du den Beitrag als Wiederholung aufnimmst und ihm zu sehen gibst. Vielleicht lässt sich dann besser mit ihm reden
auf jeden Fall nicht mit dem Knüppel des Strafrechts. Ob das Nötigung oer ähnliches sein könnte, ist zeifelhaft. Die Radale-Brüder aus dem privaten Fernsehkanälen sind da immer schnell bei der Hand - verkauft sich a auch besser. Wenn ein kostenloses Abstellen vereinbart war, muss der, der sich auf diese Vereinbarung beruft, das auch beweisen. Wenn allerdings im nachhinein ein Entgelt für das Abstellen verlangt wird, muss derjenige, der dieses verlangt, eine solche Vereinbarung beweisen. Da es sich hier wohl nicht um einen Mietvertrag oder vielleicht Dienstvertrag handelt, denn es war wohl außer dem Abstellen nichts weiter vereinbart???, könnte ein Verwahrungsvertrag nach § 688 BGB vorliegen. Ob dafür eine Vergütung zu zahlen ist, richtet sich nach § 689 BGB. Hier kommt es auch die Umstnde an. War das Abstellen ur ein Freundschaftsdienst, dürfte ein Entgelt nicht geschuldet sin. Wenn der Verwahrer nun Geld verlangt und den PKW i der geschildeet Weise blockiert, handelt er rechtswidrig. Empfehlung: schriftlich unter Fristsetzung auffordern, die Ausfahrt freizugeben, anderenfalls
gerichtliche Schritte androhen ( Klage etc. ) - Anwalt einschalten!!!
Viel Erfolg!
Gruß
Jürgen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das Problem ist das das ziemlich schnell über die Bühne gehen soll da in 3 Wochen die vollabnahme für diesen PKW fällig wird. Es handelt sich hier um einen Freundschaftlichen Dienst ohne jegliche Vereinbarung von Bezahlung.
Der Freund „beschlagnahmt“ ohne Grund einen fremdem PKW.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
#Ich würde einfach wenn der Herr zu Hause ist bei ihm anschellen und aufordern den Weg freizumachen. Wenn dies nicht geschieht kann man die Polizei anrufen, da ein klarer Straftatbestand vorliegt!
Werkstätten machen das ja auch gerne: Autoschlüssel nur gegen Barzahlung.
Ein solches „Pfandrecht“ gibt es jedoch nicht ohne weiteres.
In Deinem Fall kannst Du natürlich, wie empfohlen, über einen Anwalt gehen.
Du kannst aber ach mit ein paar starken Kumpels Deinen Wagen abholen, indem Du den anderen wegschiebst…
Rede mit dem Kerl, so geht das nicht. Du schriebst doch von einem Freund? Rufe ihn an und frage, ob Du ihn auf ein paar Bier einladen kannst als Dankeschön und fertig.
Grüße,
Mathias
Angenommen eine Person (auch Fahrzeughalter) stellt bei seinem
Freund ein Auto im Hof ab weil es abgemeldet ist. Es wurde ihm
versichert das es völlig kostenlos ist und es so lange stehen
kann wie es will. Es gibt keinen Vertrag! Nun steht das Auto
schon knapp 1 Jahr im Hof und die Person will das Auto wieder
Rausfahren. Doch plötzlich will der Freund Geld dafür haben
und verperrt mit seinem Auto dauerhaft die Hofausfahrt damit
die Person nicht mit dem Auto rausfahren kann. Wie kann man
diese Problem lösen ?
Mathias hat es doch schon gesagt: Hebt Doch das Auto weg.
Ich habe mit einem Kollegen meinen Diesel-Starlet (ne neue Baustelle *g*) bei meiner Mutter Ihrer Scheune unter die Treppe gehoben. Zapp Zarapp und drin war er. Schnauze zuerst und dann den Arsch reingehoben.
Ja daran habe ich auch schon gedacht. Ich werde versuchen noch mal mit ihm zu reden. Habe schon am Dienstag nen Termin bei meinem Anwalt.
Der wird ne Gerichtliche vefügung beantragen. Ich werde versuchen ihm noch mal 50 euro anzubieten als Dankeschön. Nimmer er dies nicht an bekommt er nix sondern darf noch zahlen.
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]