Ab wann und unter welchen Bedingungen muß/kann ein Betriebsrat gebildet werden. Seiten mit Informationen darüber würden mich interessieren. DANKE !
Moin
§ 1 Betriebsverfassungsgesetz:
In Betrieben mit in der Regel mindestens 5 staendigen wahlberechtigten
Arbeitnehmern von denen 3 waehlbar sind werden Betriebsraete gewaehlt…
Da hast dus mal komplett:
http://www.soliserv.de/betrvg.htm
Oder frag mal bei der zustaendigen Gewerkschaft nach,die koennen auch bei
der Durchfuehrung der Wahl helfen.
MfG
Merias