Hallo Rechtsexperten!
Angenommen in einer Firma taucht ein Kontrolleur der GEZ auf.
In den Räumen der Firma ist kein Radio/Fernseher zu finden, in dem/den Firmen-PKW ist kein Radio eingebaut. Auf dem Parkplatz vor der Firma stehen aber der/die privat genutzten PKW der Angestellten/Chef, die in der Regel über Radios verfügen, für die die Halter der PKW (nehmen wir mal an) alle ihre Rundfunkgebühren bezahlen.
Für die festen Mitarbeitern zugeordneten PKW, die diese auch teilweise privat nutzen dürfen, wird jedem entsprechenden Mitarbeiter eine „geldwerte Leistung“ auf der Lohnabrechnung ausgewiesen und ordnungsgemäß versteuert.
Die Geschäftsleitung antwortet, da sie sich sicher ist nichts verbergen zu müssen wahrheitsgemäß auf alle Fragen des GEZ-lers. Dieser darf sich sogar (nehmen wir mal an) in den Räumen der Firma umsehen (obwohl nicht notwendig).
Nachdem der/die Firmen-PKW über kein Radio verfügen und in der Firma auch offensichtlich kein Radio zu finden ist, verabschiedet sich der GEZ-ler mit dem Hinweis damit sei alles erledigt und streicht auf dem vorbereiteten Anmeldeschein den Eintrag der Firma und geht.
Auf dem Rückweg seines Rundganges durch das entsprechende Gewerbegebiet meldet sich der GEZ’ler erneut und bemängelt, daß in dem Privat-PKW eines Angestellten, der vor der Firma parkt, ein Autoradio eingebaut sei. Daraufhin wird ihm erklärt, daß dies der Privat-PKW eines Angestellten sei.
Sofort behauptet der GEZ’ler dieser Wagen werde manchmal für die Firma genutzt und deshalb habe die Firma das private Radio des Mitarbeiters anzumelden. Der Hinweis, daß zu diesem Zweck der/mehrere Firmenwagen vorhanden seien, wird ignoriert. Der GEZ’ler droht: Er werde beim Finanzamt nachfragen, welches ihm auskunftspflichtig sei, ob für den Wagen Kilometergeld oder Tankbelege über die Firma abgerechnet worden seien. („Sie krieg ich schon!“) Da die Geschäftleitung weiß, daß dies nicht der Fall ist, erhält der GEZ’ler die Antwort, das solle er ruhig tun.
Angenommen einige Wochen später erhält die Firma ein Schreiben von der GEZ:
„Wir bestätigen ihre Anmeldung/Ummeldung“ … gleich mit Gebührenbescheid für das Autoradio.
An nächsten Tag trifft ein Schreiben ein: „Ihre Anmeldung ist unvollständig…“ „bitte teilen Sie uns …“ mit.
Beide Schreiben datieren ca. eine Woche vor Eingang (Widerspruchsfrist: 14 Tage, auf die nirgends hingewiesen wird).
Reicht es aus, wenn die Firma in einem eingeschreibenen Brief gegen Rückschein der Anmeldung widerspricht und eine Kopie des angeblichen Anmeldescheines verlangt?
Wie kriegt man raus, wer eine entsprechende Anmeldung vorgenommen hat …?
Wie kann sich eine Firma gegen den Mißbrauch ihres Names schützen? (Wenn rechtsverbindliche Unterschrift nicht geleistet wurde?)
Welche Fragen darf ein GEZ’ler überhaupt stellen? (Wie lange gibt es die Firma schon? Was machen Sie überhaupt? Seit wann sind Sie Geschäftsführer? Wann ist voriger Geschäftsführer verstorben?) was hat das mit Radio/TV zu tun???
Bin für alle Hinweise dankbar
Gruß
Helga
