GEZ unberechtigter Gebührenbescheid

Hallo Rechtsexperten!

Angenommen in einer Firma taucht ein Kontrolleur der GEZ auf.
In den Räumen der Firma ist kein Radio/Fernseher zu finden, in dem/den Firmen-PKW ist kein Radio eingebaut. Auf dem Parkplatz vor der Firma stehen aber der/die privat genutzten PKW der Angestellten/Chef, die in der Regel über Radios verfügen, für die die Halter der PKW (nehmen wir mal an) alle ihre Rundfunkgebühren bezahlen.

Für die festen Mitarbeitern zugeordneten PKW, die diese auch teilweise privat nutzen dürfen, wird jedem entsprechenden Mitarbeiter eine „geldwerte Leistung“ auf der Lohnabrechnung ausgewiesen und ordnungsgemäß versteuert.
Die Geschäftsleitung antwortet, da sie sich sicher ist nichts verbergen zu müssen wahrheitsgemäß auf alle Fragen des GEZ-lers. Dieser darf sich sogar (nehmen wir mal an) in den Räumen der Firma umsehen (obwohl nicht notwendig).

Nachdem der/die Firmen-PKW über kein Radio verfügen und in der Firma auch offensichtlich kein Radio zu finden ist, verabschiedet sich der GEZ-ler mit dem Hinweis damit sei alles erledigt und streicht auf dem vorbereiteten Anmeldeschein den Eintrag der Firma und geht.

Auf dem Rückweg seines Rundganges durch das entsprechende Gewerbegebiet meldet sich der GEZ’ler erneut und bemängelt, daß in dem Privat-PKW eines Angestellten, der vor der Firma parkt, ein Autoradio eingebaut sei. Daraufhin wird ihm erklärt, daß dies der Privat-PKW eines Angestellten sei.

Sofort behauptet der GEZ’ler dieser Wagen werde manchmal für die Firma genutzt und deshalb habe die Firma das private Radio des Mitarbeiters anzumelden. Der Hinweis, daß zu diesem Zweck der/mehrere Firmenwagen vorhanden seien, wird ignoriert. Der GEZ’ler droht: Er werde beim Finanzamt nachfragen, welches ihm auskunftspflichtig sei, ob für den Wagen Kilometergeld oder Tankbelege über die Firma abgerechnet worden seien. („Sie krieg ich schon!“) Da die Geschäftleitung weiß, daß dies nicht der Fall ist, erhält der GEZ’ler die Antwort, das solle er ruhig tun.

Angenommen einige Wochen später erhält die Firma ein Schreiben von der GEZ:

„Wir bestätigen ihre Anmeldung/Ummeldung“ … gleich mit Gebührenbescheid für das Autoradio.

An nächsten Tag trifft ein Schreiben ein: „Ihre Anmeldung ist unvollständig…“ „bitte teilen Sie uns …“ mit.

Beide Schreiben datieren ca. eine Woche vor Eingang (Widerspruchsfrist: 14 Tage, auf die nirgends hingewiesen wird).

Reicht es aus, wenn die Firma in einem eingeschreibenen Brief gegen Rückschein der Anmeldung widerspricht und eine Kopie des angeblichen Anmeldescheines verlangt?

Wie kriegt man raus, wer eine entsprechende Anmeldung vorgenommen hat …?

Wie kann sich eine Firma gegen den Mißbrauch ihres Names schützen? (Wenn rechtsverbindliche Unterschrift nicht geleistet wurde?)

Welche Fragen darf ein GEZ’ler überhaupt stellen? (Wie lange gibt es die Firma schon? Was machen Sie überhaupt? Seit wann sind Sie Geschäftsführer? Wann ist voriger Geschäftsführer verstorben?) was hat das mit Radio/TV zu tun???

Bin für alle Hinweise dankbar

Gruß

Helga

Hallo Helga,

Hallo Rechtsexperten!

Angenommen in einer Firma taucht ein Kontrolleur der GEZ auf.
In den Räumen der Firma ist kein Radio/Fernseher zu finden, in
dem/den Firmen-PKW ist kein Radio eingebaut. Auf dem Parkplatz
vor der Firma stehen aber der/die privat genutzten PKW der
Angestellten/Chef, die in der Regel über Radios verfügen, für
die die Halter der PKW (nehmen wir mal an) alle ihre
Rundfunkgebühren bezahlen.

Für die festen Mitarbeitern zugeordneten PKW, die diese auch
teilweise privat nutzen dürfen, wird jedem entsprechenden
Mitarbeiter eine „geldwerte Leistung“ auf der Lohnabrechnung
ausgewiesen und ordnungsgemäß versteuert.
Die Geschäftsleitung antwortet, da sie sich sicher ist nichts
verbergen zu müssen wahrheitsgemäß auf alle Fragen des
GEZ-lers. Dieser darf sich sogar (nehmen wir mal an) in den
Räumen der Firma umsehen (obwohl nicht notwendig).

Nachdem der/die Firmen-PKW über kein Radio verfügen und in der
Firma auch offensichtlich kein Radio zu finden ist,
verabschiedet sich der GEZ-ler mit dem Hinweis damit sei alles
erledigt und streicht auf dem vorbereiteten Anmeldeschein den
Eintrag der Firma und geht.

Auf dem Rückweg seines Rundganges durch das entsprechende
Gewerbegebiet meldet sich der GEZ’ler erneut und bemängelt,
daß in dem Privat-PKW eines Angestellten, der vor der Firma
parkt, ein Autoradio eingebaut sei. Daraufhin wird ihm
erklärt, daß dies der Privat-PKW eines Angestellten sei.

Sofort behauptet der GEZ’ler dieser Wagen werde manchmal für
die Firma genutzt und deshalb habe die Firma das private Radio
des Mitarbeiters anzumelden. Der Hinweis, daß zu diesem Zweck
der/mehrere Firmenwagen vorhanden seien, wird ignoriert. Der
GEZ’ler droht: Er werde beim Finanzamt nachfragen, welches ihm
auskunftspflichtig sei, ob für den Wagen Kilometergeld oder
Tankbelege über die Firma abgerechnet worden seien. („Sie
krieg ich schon!“) Da die Geschäftleitung weiß, daß dies nicht
der Fall ist, erhält der GEZ’ler die Antwort, das solle er
ruhig tun.

Angenommen einige Wochen später erhält die Firma ein Schreiben
von der GEZ:

„Wir bestätigen ihre Anmeldung/Ummeldung“ … gleich mit
Gebührenbescheid für das Autoradio.

An nächsten Tag trifft ein Schreiben ein: „Ihre Anmeldung ist
unvollständig…“ „bitte teilen Sie uns …“ mit.

Beide Schreiben datieren ca. eine Woche vor Eingang
(Widerspruchsfrist: 14 Tage, auf die nirgends hingewiesen
wird).

Reicht es aus, wenn die Firma in einem eingeschreibenen Brief
gegen Rückschein der Anmeldung widerspricht und eine Kopie des
angeblichen Anmeldescheines verlangt?

Wie kriegt man raus, wer eine entsprechende Anmeldung
vorgenommen hat …?

Wie kann sich eine Firma gegen den Mißbrauch ihres Names
schützen? (Wenn rechtsverbindliche Unterschrift nicht
geleistet wurde?)

Bin für alle Hinweise dankbar

Gruß

Helga

Die genaue rechtliche Lage ist m. E. noch nicht vollständig definiert, die GEZ ist der Meinung auch ohne Unterschrift Anmeldungen durchführen zu können, wenn „Tatverdacht“ besteht. Dazu gibt es einige sehr interessante Informationen in einem anderen Forum. Da wird über 100 Beiträge lang diskutiert und niemand kennt die Patentlösung. Allgemeiner Rat in dieser Situation ist wohl der beste: Anwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen, der müsste Bescheid wissen.

Welche Fragen darf ein GEZ’ler überhaupt stellen? (Wie lange
gibt es die Firma schon? Was machen Sie überhaupt? Seit wann
sind Sie Geschäftsführer? Wann ist voriger Geschäftsführer
verstorben?) was hat das mit Radio/TV zu tun???

Der Scherge darf alles fragen, was er möchte. Aber auf keine Frage muss geantwortet werden. Die beste Strategie ist immer gar nichts zu sagen und den Schergen des Grundstücks zu verweisen (Hausverbot erteilen, was dein Gutes Recht ist).

Des weiteren ist es nicht zulässig, wenn die Firma über einen Angestellten (hier wegen Privat PKW) Auskunft gibt. Das verstößt gg. den Datenschutz.

Liebe Grüße
Timid

Wichtig: Abmeldung!!!
Hab ich noch vergessen:
Einspruch einlegen ist immer schön und gut aber auf jeden Fall sollte das Gerät auch sofort wieder abgemeldet werden (Formular dafür gibt’s auf der GEZ – Website), da sich die Diskussion mit der GEZ durchaus mehrere Jahre hinziehen kann.

Und solange das Gerät nicht abgemeldet wird häufen sich die Kosten weiter auf.

Timid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hab ich noch vergessen:
Einspruch einlegen ist immer schön und gut aber auf jeden Fall
sollte das Gerät auch sofort wieder abgemeldet werden
(Formular dafür gibt’s auf der GEZ – Website), da sich die
Diskussion mit der GEZ durchaus mehrere Jahre hinziehen kann.

Und solange das Gerät nicht abgemeldet wird häufen sich die
Kosten weiter auf.

Timid

Hallo Timid,

beachte hier aber bitte, dass gegen die Anmeldung/Aufnahme Widerspruch zu erheben ist und vorsorglich - das angesprochene Formular mit Begleitschreiben - gekündigt werden muss. Eine reine Abmeldung bedeutet letztlich ja, dass das unberechtigt angemeldete Gerät anerkannt wird.

Gruss Günter

Hallo Timid,

beachte hier aber bitte, dass gegen die Anmeldung/Aufnahme
Widerspruch zu erheben ist und vorsorglich - das angesprochene
Formular mit Begleitschreiben - gekündigt werden muss. Eine
reine Abmeldung bedeutet letztlich ja, dass das unberechtigt
angemeldete Gerät anerkannt wird.

Gruss Günter

Hallo Günter,

der Einspruch / Widerspruch wurde ja - soweit ich das verstanden habe - schon eingelegt. Deswegen habe ich das nicht noch mal erwähnt.

Den Fehler, den viele „zu unrecht Angemeldete“ machen ist allerdings zu glauben, mit dem Widerspruch sei alles erledigt. Deshalb wollte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Abmeldung - mit dem Grund der ungerechtfertigten Anmeldung in Bezug auf den Widerspruch - trotzdem nocheinmal gesondert erfolgen sollte.

Nebenbei nochmal der Hinweis: Natürlich alles immer per Einschreiben MIT Rückschein, unliebsame Briefe gehen bei der GEZ gern mal verloren… :wink:

Liebe Grüße
Timid

Hab ich noch vergessen:
Einspruch einlegen ist immer schön und gut aber auf jeden Fall
sollte das Gerät auch sofort wieder abgemeldet werden
(Formular dafür gibt’s auf der GEZ – Website), da sich die
Diskussion mit der GEZ durchaus mehrere Jahre hinziehen kann.

Auf keinen Fall wenn er sich nicht angemeldet hat hat er auch keine Pflichten wenn er kein Geräät hatte

Beim nächsten mal nicht reinlassen Runter vom Grundstück.

123StGB 229BGB Bzw 858 BGB

Johannes

http://medien.freepage.de/zuschauer/

Und solange das Gerät nicht abgemeldet wird häufen sich die
Kosten weiter auf.

Timid

Hallo Helga,

Hallo Rechtsexperten!

Angenommen in einer Firma taucht ein Kontrolleur der GEZ auf.
In den Räumen der Firma ist kein Radio/Fernseher zu finden, in
dem/den Firmen-PKW ist kein Radio eingebaut. Auf dem Parkplatz
vor der Firma stehen aber der/die privat genutzten PKW der
Angestellten/Chef, die in der Regel über Radios verfügen, für
die die Halter der PKW (nehmen wir mal an) alle ihre
Rundfunkgebühren bezahlen.

Für die festen Mitarbeitern zugeordneten PKW, die diese auch
teilweise privat nutzen dürfen, wird jedem entsprechenden
Mitarbeiter eine „geldwerte Leistung“ auf der Lohnabrechnung
ausgewiesen und ordnungsgemäß versteuert.
Die Geschäftsleitung antwortet, da sie sich sicher ist nichts
verbergen zu müssen wahrheitsgemäß auf alle Fragen des
GEZ-lers. Dieser darf sich sogar (nehmen wir mal an) in den
Räumen der Firma umsehen (obwohl nicht notwendig).

Nachdem der/die Firmen-PKW über kein Radio verfügen und in der
Firma auch offensichtlich kein Radio zu finden ist,
verabschiedet sich der GEZ-ler mit dem Hinweis damit sei alles
erledigt und streicht auf dem vorbereiteten Anmeldeschein den
Eintrag der Firma und geht.

Auf dem Rückweg seines Rundganges durch das entsprechende
Gewerbegebiet meldet sich der GEZ’ler erneut und bemängelt,
daß in dem Privat-PKW eines Angestellten, der vor der Firma
parkt, ein Autoradio eingebaut sei. Daraufhin wird ihm
erklärt, daß dies der Privat-PKW eines Angestellten sei.

Sofort behauptet der GEZ’ler dieser Wagen werde manchmal für
die Firma genutzt und deshalb habe die Firma das private Radio
des Mitarbeiters anzumelden. Der Hinweis, daß zu diesem Zweck
der/mehrere Firmenwagen vorhanden seien, wird ignoriert. Der
GEZ’ler droht: Er werde beim Finanzamt nachfragen, welches ihm
auskunftspflichtig sei, ob für den Wagen Kilometergeld oder
Tankbelege über die Firma abgerechnet worden seien. („Sie
krieg ich schon!“) Da die Geschäftleitung weiß, daß dies nicht
der Fall ist, erhält der GEZ’ler die Antwort, das solle er
ruhig tun.

Angenommen einige Wochen später erhält die Firma ein Schreiben
von der GEZ:

„Wir bestätigen ihre Anmeldung/Ummeldung“ … gleich mit
Gebührenbescheid für das Autoradio.

An nächsten Tag trifft ein Schreiben ein: „Ihre Anmeldung ist
unvollständig…“ „bitte teilen Sie uns …“ mit.

Beide Schreiben datieren ca. eine Woche vor Eingang
(Widerspruchsfrist: 14 Tage, auf die nirgends hingewiesen
wird).

Reicht es aus, wenn die Firma in einem eingeschreibenen Brief
gegen Rückschein der Anmeldung widerspricht und eine Kopie des
angeblichen Anmeldescheines verlangt?

Wie kriegt man raus, wer eine entsprechende Anmeldung
vorgenommen hat …?

Wie kann sich eine Firma gegen den Mißbrauch ihres Names
schützen? (Wenn rechtsverbindliche Unterschrift nicht
geleistet wurde?)

Bin für alle Hinweise dankbar

Gruß

Helga

Die genaue rechtliche Lage ist m. E. noch nicht vollständig
definiert, die GEZ ist der Meinung auch ohne Unterschrift
Anmeldungen durchführen zu können, wenn „Tatverdacht“ besteht.
Dazu gibt es einige sehr interessante Informationen in einem
anderen Forum. Da wird über 100 Beiträge lang diskutiert und
niemand kennt die Patentlösung. Allgemeiner Rat in dieser
Situation ist wohl der beste: Anwalt für Verwaltungsrecht
aufsuchen, der müsste Bescheid wissen.

Welche Fragen darf ein GEZ’ler überhaupt stellen? (Wie lange
gibt es die Firma schon? Was machen Sie überhaupt? Seit wann
sind Sie Geschäftsführer? Wann ist voriger Geschäftsführer
verstorben?) was hat das mit Radio/TV zu tun???

Der Scherge darf alles fragen, was er möchte. Aber auf keine
Frage muss geantwortet werden. Die beste Strategie ist immer
gar nichts zu sagen und den Schergen des Grundstücks zu
verweisen (Hausverbot erteilen, was dein Gutes Recht ist).

Des weiteren ist es nicht zulässig, wenn die Firma über einen
Angestellten (hier wegen Privat PKW) Auskunft gibt. Das
verstößt gg. den Datenschutz.

Liebe Grüße
Timid

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http://medien.freepage.de/zuschauer/

Ein wenig schwarz/braun angehaucht die Seite …

http://medien.freepage.de/zuschauer/

Ein wenig schwarz/braun angehaucht die Seite …

So wie der Johannes selbst…

http://medien.freepage.de/zuschauer/

Ein wenig schwarz/braun angehaucht die Seite …

So wie der Johannes selbst…

Lieber das als dumm

Johannes

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befreien lassen!!
Hallo Helga!

(Widerspruchsfrist: 14 Tage, auf die nirgends hingewiesen
wird).
Welche Fragen darf ein GEZler überhaupt stellen?

Von den GEZlern und vom Sozialamt kann ich auch ein Lied singen: Acht Jahre Gebühren gezahlt, nur weil ich mich überrumpeln ließ, als Schüler, als Student und noch zwei Jahre zu zahlen, weil ich meine neue Adresse nicht angab, obwohl ein Blick ins Telefonbuch genügt hätte. Aber GEZ und Sozialamt kassieren lieber, als sich zu informieren. GEZler sind schlimmer als Angestellte einer Drückerkolonne, weil eben mächtiger. Außerdem möchte ich die supermoderne GEZ-Werbung als sittenwidrig bezeichnen, weil sie unterlässt darauf hinzuweisen, dass man sich von der Gebührenpflicht befreien kann, und weil sie für ein schlechtes Gewissen sorgt. Habt ihr auch den Fernsehbeitrag gesehen, wo ein Empfänger von Sozialhilfe gesagt hat, dass er die GEZ bezahlt, obwohl er am Existenzminimum lebt? Kann ihm bitte jemand Bescheid geben, dass er keine Gebühren bezahlen muss?
Don’t give up!
Franz