bei manchen Rechtschutzversicherungen liest man „Selbstbeteiligung XXX € je Rechtsschutzfall; entfällt, wenn der Rechtsschutzfall durch Erstberatung abgeschlossen ist“
Was bedeutet das denn genau? Heißt es, dass die Selbstbeteiligung erst dann anfällt, wenn etwas über die reine Beratung hinausgeht? Sprich: rechtliche Beratung übernimmt vollständig die Versicherung, solange nicht mehr daraus wird?
DAs bedeutet soviel wie: Die Erstberatung wird dann von der Versicherung übernommen, wenn in diesem Fall auf alle weiteren rechtlichen Schritte verzichtet wird.
Wenn das Verfahren dann betrieben wird, muss eben ein Eigenanteil getragen werden.
DAs bedeutet soviel wie: Die Erstberatung wird dann von der
Versicherung übernommen, wenn in diesem Fall auf alle weiteren
rechtlichen Schritte verzichtet wird.
Wenn das Verfahren dann betrieben wird, muss eben ein
Eigenanteil getragen werden.
Dann hat mich mal ein Anwalt beschissen, den ich in einer Frage des Arbeitsrechts konsultierte. Ich bin danach von meinem Klagevorhaben zurückgetreten. Und dieser Anwalt sagte, dass diese Beratung nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen würde…
Gruß,
Anja