Hi Frank,
keine Ahnung, ob ich mich nur falsch ausgedrückt habe oder ob
Du nicht verstanden hast, worum es geht. Es geht nicht um
Garantie und Zeitwert, sondern um die Schadenersatzleistung im
Hausratversicherungsfall bei Totalschaden durch Überspannung.
Nein hatte ich schon so verstanden
Natürlich würde sich jeder im Schadensfall wünschen, vom
Hausratversicherer so viel Kohle, wie nur möglich zu bekommen.
Ja das ist schon klar - würde ich ja auch tun
nur stehen 1099 Euro nicht im Verhältnis mit dem
Defekten Rechner - siehe Link der ersten Antwort.
Wenn Du das mit „Vergolden“ meinst, magst Du Recht haben. Nur
darum geht es hier doch nicht.
Die Frage ist doch nicht, was der Geschädigte haben oder der
Versicherer zahlen möchte, sondern was dem Geschädigten nach
dem Gesetz zusteht. Und wenn in seinen
Hausratversicherungsbedingungen drinstehen würde, er hätte
Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert zum Neuwert ohne Abzug
Neu für Alt, dann ist doch jetzt die entscheidende Frage, wie
diese beiden Werte zu ermitteln sind.
Ja genau,
und das ist, da du das Gehäuse noch hast und wohl kaum
geschmolzen ist, ein Billiger PC alla Serhand
Ein PI166 mit der gleichen Ausstattung wie 1997 angeschafft
ist ja wohl heute im Laden nicht mehr zu bekommen.
-Was für ein Modell müsste demnach vergleichsweise heute
angeschafft werden?
Den kleinsten den es zu noch bekommen ist.
-Könnte der VN wieder auf ein Modell von Intel bestehen?
Heute wohl eher nicht mehr
-Könnte der VN auch wieder auf ein gängiges Standardmodell
bestehen, so wie es seine PC 1997 waren oder müsste er sich
heute mit einem „Billigangebot“ zufrieden geben, weil das ja
das Gleiche kann, wie der PI damals?
Genau das
-Wenn der VN sich nach dem Schaden einge Angebote vom Media
Markt zu den damals vorhandenen PC eingeholt hätte, von denen
das billigste die o.g. 1.099,- € gewesen wären, hätte er dann
Anspruch auf diesen Betrag?
HEUTE soll der Billigste 1099 Euro kosten ?
Da ist ALDI ja bereits mit TOP Rechnern unter Preis ( 999 Euro )
dieser wäre aber schon zu gut bestückt als das man so einen Rechner
als Vergleich benutzen könnte.
GRüße Dieter
Ich weiß das das Hart ist aber Pro Jahr werden von allen
Elekro-Geräten abstriche vorgenommen.
Beispiel:
Mein TV Neupreis 1995 = 1249 DM
Blitzschlag 1998 - also gerade mal 3 Jahre alt
Wiederbeschaffungswert laut damaliger Liste = 300 DM
das ist hart - dafür hat die Versicherung LISTEN
Deswegen meinte ich ja auch das die 300 Euro doch recht gut sind
und du davon einen neuen RECHNER sogar bekommst
inkl. NEUER Garantie 
Gruß
Frank
PS: lass dir doch mal eine Liste zukommen von der Versicherung