Wiederbeschaffung zum Neuwert

Hallo an alle Fachleute,

Nehmen wir mal an, es wäre fogender Hausratschaden eingetreten und der VN und sein Versicherer würden sich über die Regulierungshöhe streiten:

-Überspannungsschaden in 06/2003(als solcher vom Versicherer anerkannt)
-2 PC, die vernetzt waren sind total zerstört
-beide PC PI166 in 1997 zu je 1.300,- € angeschafft und zwischenzeitlich aufgerüstet (neuer Prozessor, mehr Speicher und Grafik, 3DfX usw.). Waren zum Zeitpunkt der Anschaffung gut ausgerüstete vollwertige Standardmodelle mit W98

-Versicherer würde meinen,

  1. der VN bekommt nicht je 1.300,- € pro PC sondern muss sich mit Billigangeboten zu je 300,- € ohne OS abspeisen lassen.
  2. Das W98 könnte der VN ja dann wieder auf die beiden PC aufspielen.

-VN hätte sich in 09/2003 einige Angebote von MediaMarkt erstellen lassen, von denen das günstigste, verfügbare für Standardmodell PIV bei 1.099,- € gelegen hätte. Nun sind aber die Preise mächtig gefallen.

Versicherer würde das ablehnen.

  1. Wie könnte der VN argumentieren, dass er zu seinen 2x 1.099,- € kommt?
  2. Für welchen Zeitpunkt würde denn der Neuwert festgelegt und bei welcher Höhe müsste er hier denn sein?

Grüße Dieter

Hallo,

-2 PC, die vernetzt waren sind total zerstört
-beide PC PI166 in 1997 zu je 1.300,- € angeschafft und
zwischenzeitlich aufgerüstet (neuer Prozessor, mehr Speicher
und Grafik, 3DfX usw.). Waren zum Zeitpunkt der Anschaffung
gut ausgerüstete vollwertige Standardmodelle mit W98

Von 1997, also mindestens 6 Jahre alt
wiederbeschaffung heute: ca. 200 - 250 Euro
http://www.serhand.de/
dann hast du sogar für 209,- Euro einen 1600er

-Versicherer würde meinen,

  1. der VN bekommt nicht je 1.300,- € pro PC sondern muss sich
    mit Billigangeboten zu je 300,- € ohne OS abspeisen lassen.
  2. Das W98 könnte der VN ja dann wieder auf die beiden PC
    aufspielen.

Korrekt
wobei ich 300 Euro für einen 6 Jahre alten Rechner
noch für Kulant halte.
Du hättest diese Rechner mal verkaufen müssen
wenn du 50,- Euro dafür bekommen hättest wäre das VIEL.

-VN hätte sich in 09/2003 einige Angebote von MediaMarkt
erstellen lassen, von denen das günstigste, verfügbare für
Standardmodell PIV bei 1.099,- € gelegen hätte. Nun sind aber
die Preise mächtig gefallen.

Versicherer würde das ablehnen.

  1. Wie könnte der VN argumentieren, dass er zu seinen 2x
    1.099,- € kommt?
  2. Für welchen Zeitpunkt würde denn der Neuwert festgelegt und
    bei welcher Höhe müsste er hier denn sein?

Wenn dein Rechner noch Garantie gehabt hätte
wäre er als Neuwertig - nicht als NEU - durchgegangen ( 1 Jahr )
nicht verwechseln mit Gewährleistung
aber den Vollen Preis hätte nie mehr bezahlt werden können,
vielleicht nach 14 - 28 Tagen,
Abnutzung, Verunreinigung, jeden Monat kommen BESSERE Rechner
die billiger sind raus, usw.

Grüße Dieter

Wie gesagt 600 Euro sind recht gut für so alte Rechner

Gruß
Frank

Hi Frank,

keine Ahnung, ob ich mich nur falsch ausgedrückt habe oder ob Du nicht verstanden hast, worum es geht. Es geht nicht um Garantie und Zeitwert, sondern um die Schadenersatzleistung im Hausratversicherungsfall bei Totalschaden durch Überspannung.

Natürlich würde sich jeder im Schadensfall wünschen, vom Hausratversicherer so viel Kohle, wie nur möglich zu bekommen. Wenn Du das mit „Vergolden“ meinst, magst Du Recht haben. Nur darum geht es hier doch nicht.
Die Frage ist doch nicht, was der Geschädigte haben oder der Versicherer zahlen möchte, sondern was dem Geschädigten nach dem Gesetz zusteht. Und wenn in seinen Hausratversicherungsbedingungen drinstehen würde, er hätte Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert zum Neuwert ohne Abzug Neu für Alt, dann ist doch jetzt die entscheidende Frage, wie diese beiden Werte zu ermitteln sind.
Ein PI166 mit der gleichen Ausstattung wie 1997 angeschafft ist ja wohl heute im Laden nicht mehr zu bekommen.
-Was für ein Modell müsste demnach vergleichsweise heute angeschafft werden?
-Könnte der VN wieder auf ein Modell von Intel bestehen?
-Könnte der VN auch wieder auf ein gängiges Standardmodell bestehen, so wie es seine PC 1997 waren oder müsste er sich heute mit einem „Billigangebot“ zufrieden geben, weil das ja das Gleiche kann, wie der PI damals?
-Wenn der VN sich nach dem Schaden einge Angebote vom Media Markt zu den damals vorhandenen PC eingeholt hätte, von denen das billigste die o.g. 1.099,- € gewesen wären, hätte er dann Anspruch auf diesen Betrag?

GRüße Dieter

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Hi Frank,

keine Ahnung, ob ich mich nur falsch ausgedrückt habe oder ob
Du nicht verstanden hast, worum es geht. Es geht nicht um
Garantie und Zeitwert, sondern um die Schadenersatzleistung im
Hausratversicherungsfall bei Totalschaden durch Überspannung.

Nein hatte ich schon so verstanden

Natürlich würde sich jeder im Schadensfall wünschen, vom
Hausratversicherer so viel Kohle, wie nur möglich zu bekommen.

Ja das ist schon klar - würde ich ja auch tun
nur stehen 1099 Euro nicht im Verhältnis mit dem
Defekten Rechner - siehe Link der ersten Antwort.

Wenn Du das mit „Vergolden“ meinst, magst Du Recht haben. Nur
darum geht es hier doch nicht.
Die Frage ist doch nicht, was der Geschädigte haben oder der
Versicherer zahlen möchte, sondern was dem Geschädigten nach
dem Gesetz zusteht. Und wenn in seinen
Hausratversicherungsbedingungen drinstehen würde, er hätte
Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert zum Neuwert ohne Abzug
Neu für Alt, dann ist doch jetzt die entscheidende Frage, wie
diese beiden Werte zu ermitteln sind.

Ja genau,
und das ist, da du das Gehäuse noch hast und wohl kaum
geschmolzen ist, ein Billiger PC alla Serhand

Ein PI166 mit der gleichen Ausstattung wie 1997 angeschafft
ist ja wohl heute im Laden nicht mehr zu bekommen.
-Was für ein Modell müsste demnach vergleichsweise heute
angeschafft werden?

Den kleinsten den es zu noch bekommen ist.

-Könnte der VN wieder auf ein Modell von Intel bestehen?

Heute wohl eher nicht mehr

-Könnte der VN auch wieder auf ein gängiges Standardmodell
bestehen, so wie es seine PC 1997 waren oder müsste er sich
heute mit einem „Billigangebot“ zufrieden geben, weil das ja
das Gleiche kann, wie der PI damals?

Genau das

-Wenn der VN sich nach dem Schaden einge Angebote vom Media
Markt zu den damals vorhandenen PC eingeholt hätte, von denen
das billigste die o.g. 1.099,- € gewesen wären, hätte er dann
Anspruch auf diesen Betrag?

HEUTE soll der Billigste 1099 Euro kosten ?
Da ist ALDI ja bereits mit TOP Rechnern unter Preis ( 999 Euro )
dieser wäre aber schon zu gut bestückt als das man so einen Rechner
als Vergleich benutzen könnte.

GRüße Dieter

Ich weiß das das Hart ist aber Pro Jahr werden von allen
Elekro-Geräten abstriche vorgenommen.

Beispiel:
Mein TV Neupreis 1995 = 1249 DM
Blitzschlag 1998 - also gerade mal 3 Jahre alt
Wiederbeschaffungswert laut damaliger Liste = 300 DM
das ist hart - dafür hat die Versicherung LISTEN
Deswegen meinte ich ja auch das die 300 Euro doch recht gut sind
und du davon einen neuen RECHNER sogar bekommst
inkl. NEUER Garantie :smile:

Gruß
Frank

PS: lass dir doch mal eine Liste zukommen von der Versicherung

Hallo,

ich muss PC-Shark recht geben. Du hast aus deiner Hausratversicherung Anspruche auf einen neuen PI/166. Da es den nicht mehr gibt, bekommst du den nächst-höherwertigen, der zur Verfügung steht. Und das ist heute schon ein mächtiges Stück mehr als der PI.

Gruss, Niels

Hallo Dieter,

Von 1997, also mindestens 6 Jahre alt
wiederbeschaffung heute: ca. 200 - 250 Euro
http://www.serhand.de/
dann hast du sogar für 209,- Euro einen 1600er

Wenn dein Rechner noch Garantie gehabt hätte
wäre er als Neuwertig - nicht als NEU - durchgegangen ( 1
Jahr )

Und wenn in seinen
Hausratversicherungsbedingungen drinstehen würde, er hätte
Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert zum Neuwert ohne Abzug
Neu für Alt, dann ist doch jetzt die entscheidende Frage, wie
diese beiden Werte zu ermitteln sind.

Sieh mal bitte genau hin, was in Deinen Hausratversicherungsbedingungen drinsteht. Ich kenne keine, die nicht einen Zusatz für technische Geräte haben. Bei diesen wird i.A. nach Ablauf von fünf Jahren nur noch der Zeitwert erstattet. Das würde auf Deinen PC-Fall zutreffen.

Gruß, Karin