Hallo und ja, muss zahlen. Dies ist so auch richtig. Wre ein Gewrebe auf seinem Namen angemeldet hat, wer Steuererklärungen abgibt, kann sich wohl dann, wenn es schiefgeht nicht drücken. Ich meine, kein Pech gehabt. Einfach die Quittung erhalten für bisherige schon unzulässige - gegenüber Gläubigern sogar - wenn er sich nun auf den Vater beruft - möglicherweise wegen des Verdachts des Betruges / Vorgänge zumindest Beihilfe zum Betrug - Geschäftspraktiken. Das Gewerbeverbot für den Vater war doch bekannt. Ich würde sagen, wenn das Insolvenzverfahren läuft, wird bald auch der Staatsanwalt erscheinen.
Gruss Günter
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Nehmen wir an der Sohn hat erst durch den Insolvenzantrag des Gläubigers von dem Gewerbe erfahren. Alle Geschäftsvorgänge wurden von einer externen Firma geführt und nur mit dem Vater abgesprochen. Der Sohn hat nie Gelder erhalten oder bezahlt, sondern ist ganz normal zur Schule gegangen und hat eine Ausbildung gemacht. Der Sohn hat auch nicht beim Vater gewohnt, sondern bei der Mutter. Erziehungsberechtigte war die Mutter.
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dann wird er sich einen verdammt guten Anwalt suchen müssen, der ihn heraus paukt oder er muss zur eigenen Sicherheit seinen Vater anzeigen. Nur, wer hat der Firma einen Auftrag erteilt und wer dem Vater, dass er den Sohn vertreten darf, spätestens ab der Volljährigkeit hätte hier eine Klärung vorgenommen werden müssen, es sei denn, der Vater hat zusammen mit der Firma den Sohn für kriminelle Aktionen missbraucht. Dann sollte der Sohn sich mit der Firma, die mit seinem Vater verhandelt hat, schnellst möglich in Verbindung setzen, umfassende und ohne Beschönigung klare Auskünfte verlangen und wenn dies nicht funktioniert, sollte nach Rü mit einem Anwalt überlegt werden, ob gegen die beratende Firma nicht wegen Beihilfe oder gar wegen Betruges und Veruntreuung auf deren Vermögen gegriffen werden kann. Der Sohn wird nun einen Anwalt nehmen müssen, möglicherweise sollte er diesen auch schon zu dieser Firma mitnehmen, aber er sollte das Geld nicht sparen für den Anwalt, denn wenn die Forderungen nicht abgewendet werden, werden die Zahlungen um das Mehrfache höher sein als derzeit für einen Anwalt aufzuwenden ist.
Hier sollte mit einem Anwalt auch die Frage des "dinglichen Arrestes " gegen seinen Vater und gegen die beratende Firma überprüft werden. Dies bedeutet, inkl. der noch nicht geöffneten Flasche Wein, dass sein Vater und notfalls die Firma über nichts mehr bestimmen darf. Aus dem was Du hier darlegst kann ich aus dem Gefühl heraus nur hinweisen. Nun keine Rücksicht mehr auf jemand, der in diese Sache verwickelt ist. Denn dann wurde der Name Deiens Sohnes und Dein Sohn übel missbraucht.
Gruss Günter
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Nehmen wir an jemand unterschreibt eine Gewerbeanmeldung, weil
der Vater Gewerbeverbot erhalten hat und ist zum Zeitpunkt der
Gewerbeanmeldung unter 18 Jahren. […]
Das Gewerbe läuft 8 Jahre ohne Probleme und wird
außschließlich vom Vater weitergeführt. Nun stellt ein
Gläubiger Antrag auf Insolvenz und es stellt sich heraus das
z.B. 140.000 € Schulden aus Gläubigeransprüchen existieren.
Nun soll der Sohn für alle Schulden aufkommen, obwohl er bis
zum Zeitpunkt der Gewerbeabmeldung nie wüßte, daß er mal eine
Gewerbeanmeldung unterschrieben hat und ein Gewerbe besitzt.
Muß der Sohn (bereits volljährig) für die Schulden aufkommen?
Hallo und ja, muss zahlen. Dies ist so auch richtig. Wre ein
Gewrebe auf seinem Namen angemeldet hat, wer Steuererklärungen
abgibt, kann sich wohl dann, wenn es schiefgeht nicht drücken. […]
So einfach ist das nicht. Für vertragliche Verbindlichkeiten „aufkommen“ muss - grundsätzlich - nur derjenige, der Vertragspartner des Anspruchstellers ist. Da der Sohn offensichtlich in keinem Fall selbst gegenüber den Gläubigern tätig geworden ist, wäre für jede Forderung genau zu prüfen, wie der Sohn in einen Vertrag mit dem Anspruchsteller geraten sein soll, ohne selbst etwas dazu getan zu haben. Ist der Sohn beispielsweise wirksam - insbesondere kraft Rechtsscheins - vertreten worden? Dadurch jedenfalls, dass sein Name unter einer Gewerbeanmeldung steht, wird er Dritten gegenüber nicht automatisch zum Schuldner.
Unter dem Strich aber in der Tat ein Fall für einen Anwalt, der sich jede Forderung einmal genau ansehen muss.