Angenommen, es besteht im Todesfall ein Vertrag zugunsten Dritter bei dem Konten aufgeführt sind. Sind diese Konten, dann auch wirklich aus der Erbmasse ausgenommen oder hat ein evtl. ansonsten Erbberechtigter dennoch Anspruch auf Geld dieser Konten. Habe mal was von einem Pflichtanteil gehört.
Hallo Christian,
beim Vertrag z.G. dritter entsteht ein Vermächtnis. D.h. der darin aufgeführte wird nicht Erbe sondern sondern hat als sogenannter Vermächtnisnehmer lediglich eine Forderung.
In so fern ist das Geld auf diesen Konten tatsächlich aus der Erbmasse raus. Erschaftssteuer fällt aber totzdem an.
Gruß Ivo