Ladendiebstahl und Hausdurchsuchung

Hallo,

zuweilen liest man in der Zeitung, dass jemand beim Ladendiebstahl erwischt und danach bei der Ddurchsuchung seiner Wohnung weitere Diebstahlsware gefunden wurde.

Wie macht die Polizei das? Wird bei jedem Ladendieb, selbst wenn er nur eine Kleinigkeit gestohlen hat, eine Wohnungsdurchsuchung gemacht?

Gruß
Peter

Hallo,

eine polizeiliche Durchsuchung findet nach den Vorschriften der Landespolizeigesetze ( Gesetze für Sicherheit und Ordnung ) nur in bestimmten Fällen statt. So muss u.a. eine konkrete Gefahrensituation
vorliegen ( Gefahr im Verzug ). Wenn es sich um einen Fall handelt, bei dem beispielsweise ein Verdacht des gewerbsmässigen Diebstahls
vorliegen könnte, dürfen die PolBeamten auch ohne Vorlage eines, nach der Strafprozessordnung sonst über die Staatsanwaltschaft beantragten, richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorgehen. So, wenn die Gefahr besteht, dass Diebstahlsware vernichtet oder aus der Wohnung gebracht wird.

Gruß
Jürgen

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