Tach auch liebe Experten:
Folgendes Problem ist neulich aufgetreten und hat eine Diskussion aufgebracht, wer kennt sich aus und kann bitte helfen?
Also: Eine Person ist in eine Radarfalle gerauscht. Kommt öfters vor, aber nie schlimm, mal 5 km/h, kleine Bussen, Fehler eingesehen.
Jetzt aber ist diese Person in eine wirkliche Falle gekommen:
Unbeschränkte Autobahn, dann aus heiterem Himmel 120, und wenige Meter (200?) dahinter 80 und sofort mobiler Blitzkasten. Es hätte von 200 km/h kommend einer Vollbremsung bedurft, auf der linken Spur nicht ratsam. So immer noch 112 statt 80, also 32 zuviel.
Beschränkung wurde auch kurze Zeit später wieder aufgehoben.
Welche Strafe ist zu erwarten?
Macht Einspruch sinn?
Rechtschutz ist nicht vorhanden!
Normalerweise Strafe annehmen und draus lernen, aber das war wirklich eine sauerei.
Die tatsächlichen Verhältnisses wurden nochmals geprüft, da die Person kurze Zeit später wieder zurückfuhr…
Hallo,
da hier ein „Geschwindigkeitstrichter“ vorhanden war, durfte direkt hinter dem letzten Schild geblitzt werden.
Ob eine Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (60 EUR + 3 Punkte; vorausgesetzt: keine Voreintragungen) Sinn macht, steht in D leider in den Sternen.
Gruß
HaWeThie
Ergänzung
Hi,
alles wird teurer, auch das Rasen…
Meines Wissens kostet ab 31km/h auf der Autobahn 75 Euro (+3 Punkte), dazu kommen aber noch 10-15 Euro Auslagen (Bussgeldbescheid, Zustellungskosten…).
Wenn das abzüglich der Toleranz doch nur 30km/h waren, „verbilligt“ sich das auf 50 Euronen.
Gruss Hans-Jürgen
***
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wegen unrechtmäßiger Beschilderung?
Tag auch,
unabhängig von meiner Meinung wie man bremsen können sollte, verstehe ich diesen Satz
Beschränkung wurde auch kurze Zeit später wieder aufgehoben.
so, dass du wissen möchtest, ob man die Berechtigung der Geschwindigkeitsbegrenzung in Frage stellen kann.
Das würde mich auch brennend interessieren!
Was aber dann die Konsequenzen beträfe:
Vermutlich müsste der Verkehrssünder trotzdem zahlen, da er ja objektive Verkehrsregeln verletzt hat, und müsste dann eine Entschädigung von denjenigen anstrengen, welche ungerechtfertigt beschildert haben. Und das klingt mir alles höchst unplausibel.
Bin mal gespannt ob es hier echte Verkehrsrechtsexperten gibt!
Gruß,
Peter
Hallo,
Jetzt aber ist diese Person in eine wirkliche Falle gekommen:
Unbeschränkte Autobahn, dann aus heiterem Himmel 120, und
Nun ja, so ein Schild ist doch schon aus weiterer Entfernung zu sehen.
wenige Meter (200?) dahinter 80 und sofort mobiler
Blitzkasten. Es hätte von 200 km/h kommend einer Vollbremsung
bedurft, auf der linken Spur nicht ratsam.
Also ein Auto innerhalb von 50 Metern (die man das Schild vorher sieht) zuzüglich 200 Meter, die dann noch bis zum 80er Schild kommen von 200 Km/h auf 80 Km/h abzubremsen sollte doch wohl möglich sein. Das ist immerhin ein Viertel Kilometer ! Das sollte zur Not sogar reichen um das Fahrzeug zum stehen zu bekommen.
Außerdem gilt in D eine Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h. Und die Rechtsprechung hat immer wieder sinngemäß bestätigt, dass Folgen aus der Übertretung dieser Richtgeschwindigkeit vom Fahrer zu tragen sind.
Fazit: Die Aktion war wohl etwas gemein, aber rechtlich einwandfrei.
Gruß
Matthias
Hallo
75 Euro (+3
Punkte), dazu kommen aber noch 10-15 Euro Auslagen
(Bussgeldbescheid, Zustellungskosten…).
Das ist klar. (sind 18 EUR)
Wenn das abzüglich der Toleranz doch nur 30km/h waren,
„verbilligt“ sich das auf 50 Euronen.
ich ging von
Hi,
theoretisch hätte er mit dem Bremsen schon früher anfangen könne, da Geschwindigkeitsbeschränkungen schon erkennbar sind, bevor man die eigentliche Zahl erkennen kann. Da per Schild max. 130 km/h erlaubt werden kann (laut STVZO eigentlich sogar nur 120 km/h) hätte man schon entsprechend früh die Geschwindigkeit verringern können. Soviel zur Theorie… in der Praxis wäre ich vermutlich da auch voll in die Radarfalle gerauscht, da von 200 km/ auf 80 km/h in 200m runter schon eine recht starke Bremsung ist, die ich bloß wegen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch nicht in dem Maße durchführen würde. 32 km/h außerorts zuviel sind aber noch außerhalb des Fahrverbotes, sodaß ich an deiner Stelle die Strafe einfach akzeptieren würde. Mußt dann nur zusehen, das du die nächsten 2 Jahre keine weiteren Punkte ansammelst (was nach deiner Beschreibung ja kein sooo großes Problem darstellen sollte). Ist ärgerlich, aber ich denke mal, das du mit dem Einspruch nicht sonderlich weit kämst und so außer dem Bußgeld auch noch die Anwalts- und Prozesskosten am Hals hast.
Grüßle
Frank K.
Hallo zusammen,
meine Freundin ist in so einen „Geschwindigkeitstrichter“ geraten: 120/80/60km/h und *blitz*…sie hat sich nen Anwalt genommen und ist vor Gericht gegangen - und damit durchgekommen: Der Abstand zwischen den Geschwindigkeitsbegrenzungen und bis zur Radarfalle war nicht ausreichend, um runterzubremsen und wurde vom Richter als schon fast verkehrsgefährdend angesehen.
Gruß
Esther
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