Gültigkeit von Bußgeldbescheiden

Hallo zusammen :o)

Angenommen eine Person wurde auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit (40 km/h) mittels mobilem Blitzgerät in der 2. Januarwoche geblitzt, hat bis jetzt aber noch keinen Bescheid über ein Bußgeld bekommen.
Wie lange muss diese Person noch auf den Bescheid warten bzw. wann verliert er seine Gültigkeit?

Danke für eine Antwort.

Gruß
Stephanie

Hallo,

zunächst werden die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen ausgewertet. Es erfolgt dann eine sogenannte Halteranzeige. Die atlichen Kennzeichen der bei der Kontrolle aufgefallenen Fahrzeuge werden in Flenzburg ( Kraftfahzeug-Bundesamt )abgefragt Das kann schon einige Tage in Anspruch nehmen. Der Bußgeldbescheid wird an die letzbekannte Anschrift des Kfz-Halters per Zustellurkunde versandt. Auch dieses könnte einige Zeit in Anspruch nehemn, wenn z.B. der Halter inzwischen verzogen ist. Der Verstoss gegen das StVG verjährt allerdings nach 3 Monaten seit der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit ( § 26 Absatz 3 StVG i.V.m § 49 Absatz 1 Nr. 3 StVO ). Sobald der Bußgeldbescheid innerhalb dieser Frist zugestellt wird, wird die Verfolgungsverjährung unterbrochen ( § 33 1 Nr. 9 OWiG ). Wird dananch Einspruch eingelegt, muss das innerhalb von 6 Monaten weitergeführt werden ( § 33 Abs. 3 OwiG ).
Viel Glück!

Gruß
Jürgen

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Hallo Steffi,
in D beträgt die Frist vom Verstoß bis zum Anschreiben an den eigentlichen Verursacher (also nicht immer Halter des Kfz.) 3 Monate.
Also, noch 2-3 Wochen hoffen und harren…vielleicht klappt´s ja.
Dachsgruß

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