Hallo zusammen,
das Arbeitsverhältnis meiner Freundin wurde vor kurzem gekündigt. Da nach unserer Auffassung die Fristen nicht gewahrt wurden (Änderungskündigung etc.) haben wir eine Rechtsanwältin eingeschalten.
Nach einem kurzen Gespräch (2 Std.) teilte diese unserem AG mit, dass sie das Mandat übernommen habe.
In der Zwischenzeit sah der Arbeitgeber das Problem jedoch ein und bot einen Vergleich an, welcher für meine Freundin akzeptabel ist.
Nach Rücksprache mit der Anwältin fordert diese von uns nun den gesamten Betrag von mehr als 1200 Euro für die bisherigen Leistungen mit der Begründung, wir hätten einen Vergleich angestrebt.
Darf ein Anwalt bereits in diesem Stadium alle Gebühren berechnen und wo finde ich hierzu weitere Infos bzw. Rat?
Vielen Dank im voraus für eure Postings.
Markus
Hallo,
bevor diese Fragen genaus beantwortet werden können, halte ich es für notwendig, dass der Brutto-Verdienst der ehemaligen Arbeitnehmerin genannt wird. Hiernach berechnet die RAin den Streitwert. Weiterhin ist zu klären, ob diese ein Gespräch mit der Arbeitgeberseite geführt hat. Außerdem muss die Frage beantwortet wwerden, in wie weit eine schriftliche Vereinbarung ( Vergleich ) über die Auflösung des ArbVerhältnisses erfolgt ist, und welchen Teil die RAin hierzu beigetragen hat.
Gruß
Jürgen
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Hallo Jürgen,
danke für deine schnelle Antwort. Meine Freundin verdient mtl. brutto ca. 2600 Euro. Die RAin hat kein Gespräch mit dem AG geführt. Das Vergleichsangebot kam auf Initiative des AGs. Die Anwältin hat keinerlei Vereinbarungen geführt bzw. eingeleitet. Alle Rechtsgeschäfte bisher wurde ausschließlich zwischen meine Freundin und dem AG geführt. Lediglich die Vertretungsanzeige wurde von der RAin versant.
Danke für deine Hilfe
Markus
Hallo,
bevor diese Fragen genaus beantwortet werden können, halte ich
es für notwendig, dass der Brutto-Verdienst der ehemaligen
Arbeitnehmerin genannt wird. Hiernach berechnet die RAin den
Streitwert. Weiterhin ist zu klären, ob diese ein Gespräch mit
der Arbeitgeberseite geführt hat. Außerdem muss die Frage
beantwortet wwerden, in wie weit eine schriftliche
Vereinbarung ( Vergleich ) über die Auflösung des
ArbVerhältnisses erfolgt ist, und welchen Teil die RAin hierzu
beigetragen hat.Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,
danke für deine schnelle Antwort. Meine Freundin verdient mtl.
brutto ca. 2600 Euro. Die RAin hat kein Gespräch mit dem AG
geführt. Das Vergleichsangebot kam auf Initiative des AGs. Die
Anwältin hat keinerlei Vereinbarungen geführt bzw.
eingeleitet. Alle Rechtsgeschäfte bisher wurde ausschließlich
zwischen meine Freundin und dem AG geführt. Lediglich die
Vertretungsanzeige wurde von der RAin versant.
Danke für deine Hilfe
Markus
Hallo,
der Streitwer beläuft sich auf 7.800,-- € ( Bei Kündigungen wird das 3 fache des monatlichen Brutto-Entgelts berechnet ). Nach meiner Erinnerung ( war seleber einaml einer der 127.000 zugelassenen Anwälte/Anwältinnen ) kann ( darf) die RAin nur eine 7,5/10 Geschäftsgebühr nach § 118 I Nr.1 BRAGO berechnen. Hinzu kommen 20,-- € Auslagenpauschale gem. § 26 BRAGO und die gestzliche MwSt. Macht etwa 350 €. Nicht mehr und nicht weniger. Alles andere sollte nicht bezahlt werden. Gruß an die Anwaltskammer,wenn die Dame sich querstellt. Vielleicht auch strafrechtlich elevant: Gebührenüberhebung. Tja, den Anwälten geht´s in der BRD schlecht- nur keiner merkt´s.
Gruß
Jürgen
Hallo,
bevor diese Fragen genaus beantwortet werden können, halte ich
es für notwendig, dass der Brutto-Verdienst der ehemaligen
Arbeitnehmerin genannt wird. Hiernach berechnet die RAin den
Streitwert. Weiterhin ist zu klären, ob diese ein Gespräch mit
der Arbeitgeberseite geführt hat. Außerdem muss die Frage
beantwortet wwerden, in wie weit eine schriftliche
Vereinbarung ( Vergleich ) über die Auflösung des
ArbVerhältnisses erfolgt ist, und welchen Teil die RAin hierzu
beigetragen hat.Gruß
Jürgen