War heute im H & M und hatte mir u.a. einen Strohhut mit in die Umkleide genommen. Als ich die ausgesuchten T-Shirt anprobiert hatte und mich wieder anzog, steckte ich den Strohhut kurzerhand in meine Tasche, sodaß er noch rausschaute. Ich ging daraufhin mit den zwei T-Shirts aus der Umkleide und wollte an der Kasse zahlen. Auf dem Weg dorthin hielt mich jedoch der Hausdetektiv auf und forderte mich auf, mitzukommen. Ich wurde tatsächlich des Ladendiebstahls bezichtigt!! Nachdem ich jedoch der Geschäftsführerin die Lage geschildert hatte, wurde von einer Anzeige abgesehen. Ich hatte ihr erklärt, dass der Hut sowohl zu sehen war, aber auch, dass ich an der Kasse den Geldbeutel aus der Tasche geholt hätte und der Hut spätestens da ja aus der Tasche genommen worden wäre. Außerdem war ein Sicherheitssignal an dem Hut (Wert 4,90!!) angebracht. Es wäre wohl schon mehr als hirnrissig, mit diesem Hut durch die Sicherungsanlagen am Ausgang zu gehen! Nun meine Frage, ist es nicht erlaubt, etwas im Verkaufsraum in die Tasche zu nehmen und es dann an der Kasse zu bezahlen? Ich habe das bis dato immer so in meinem Supermarkt praktiziert und nie Schwierigkeiten bekommen. Hätte der Detektiv nicht vielmehr abwarten müssen, ob ich den Hut an der Kasse bezahle und wenn nicht, dann - aber berechtigt - eingreifen können? Mir steckt nun noch der Schock in den Knochen, ärgere mich aber immer mehr über diesen für mich sehr schockierenden Vorfall!
X-Post, Antwort in ‚Polizei &…‘
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Also, dass Problem ist, dass ja keiner weiß, ob du die Sachen in deiner Tasche tatsächlich bezahlen willst bzw. wolltest.
Für den Vorwurf eines versuchten Diebstahls kann so ein Verhalten schon ausreichen. Kommt es tatsächlich wegen sowas zu einer Anzeige und einem gerichtlichen Strafverfahren kommt es drauf an, welche Geschichte der Richter für glaubwürdiger hält.
Feste Regeln wann ein Detektiv prüfen darf oder nicht gibt es nicht.
Mein kurzer Tip: Immer alle Sachen ganz offen bis zu Kasse herumtragen, dann gibts auch keinen Ärger mit Ladendetektiven usw.
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Berechtigter Zugriff des Ladendetektivs?
Das Problem ist so wie Malte schreibt nicht gelöst es kommt darauf an ob es Einzelkassen gibt oder eine Kassenreihe.
Bei Einzelkassen hast Du aber Glück gehabt. OH OH Versuch möglicherweise. 242/248StGB Diebsrtahl geringwertiger Sachen auch der Versuch ist strafbar.
Bei Kassenreihe muss er Warten kein Versuch keine vollendete Tat
Johannes
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Das Problem ist so wie Malte schreibt nicht gelöst es kommt
darauf an ob es Einzelkassen gibt oder eine Kassenreihe.Bei Einzelkassen hast Du aber Glück gehabt. OH OH Versuch
möglicherweise. 242/248StGB Diebsrtahl geringwertiger Sachen
auch der Versuch ist strafbar.
Wenn es gültig ist, die Ware auch an einer anderen Kasse zu bezahlen als der nächsten, ist es mein gutes Recht, sie so lange im Geschäft herumzutragen, wie ich das möchte und in welcher Form ich das möchte, solange ich die Ware dabei nicht beschädige.
In diesem konkreten Fall wurde sich jedoch sogar auf den Weg zur nächsten Kasse gemacht, also ist der Verdacht ohnehin abstrus.
Nichtsdestotrotz bleibt die Ware ja, wie man so schön sagt, bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Geschäftes. Mit Diebstahl hat das alles jedoch nichts zu tun.
Gruß,
Malte.
Diebstahl ist das brechen fremden Gewahrsams und das errichten eigenen Gewahrsams.
Es kommt darauf an ob dieser Gewarsam errichtet ist.
Herumtragen ist natürlich solange erlaubt wie die Ware nicht verstaut ist.
Aber in der Eigenen Tasche ist das Gewarsamserrichtung " Glück gehabt.
" und ungeschoren davongekommen.
Johannes.
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Das ganze passierte jedoch nicht auf dem Weg von der einen zur anderen Kasse sondern fünf Meter nach der Umkleidekabine. Ich hätte also erst noch ins untere Stockwerk gemusst um zu bezahlen!!
Gruß
Sonja
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Ich weiss, sorry, hatte erst später das Board für Rechtsfragen entdeckt, was für meine Frage geeigneter ist!
Das ganze passierte jedoch nicht auf dem Weg von der einen zur
anderen Kasse sondern fünf Meter nach der Umkleidekabine. Ich
hätte also erst noch ins untere Stockwerk gemusst um zu
bezahlen!!
Nich in ein mitgebrachtes eigenes Behältnis das ist der Fehler
Eigener Gewahrsam errichtet.
Johannes
Gruß
SonjaDiebstahl ist das brechen fremden Gewahrsams und das errichten
eigenen Gewahrsams.
Es kommt darauf an ob dieser Gewarsam errichtet ist.Herumtragen ist natürlich solange erlaubt wie die Ware nicht
verstaut ist.Aber in der Eigenen Tasche ist das Gewarsamserrichtung " Glück
gehabt.
" und ungeschoren davongekommen.
Johannes.Das Problem ist so wie Malte schreibt nicht gelöst es kommt
darauf an ob es Einzelkassen gibt oder eine Kassenreihe.Bei Einzelkassen hast Du aber Glück gehabt. OH OH Versuch
möglicherweise. 242/248StGB Diebsrtahl geringwertiger Sachen
auch der Versuch ist strafbar.Wenn es gültig ist, die Ware auch an einer anderen Kasse zu
bezahlen als der nächsten, ist es mein gutes Recht, sie so
lange im Geschäft herumzutragen, wie ich das möchte und in
welcher Form ich das möchte, solange ich die Ware dabei nicht
beschädige.In diesem konkreten Fall wurde sich jedoch sogar auf den Weg
zur nächsten Kasse gemacht, also ist der Verdacht ohnehin
abstrus.Nichtsdestotrotz bleibt die Ware ja, wie man so schön sagt,
bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Geschäftes. Mit
Diebstahl hat das alles jedoch nichts zu tun.Gruß,
Malte.
hallo,
also ich denke, etwas IN SEINE EIGENE TASCHE EINSTECKEN, kann man nur etwas, was man schon BEZAHLT hat, dabei spielt es keine Rolle ob das Teil zu sehen ist oder nicht.
gruss
chatboy
Moien!
Vergiss Johannes (der schreibt nur Müll), denn zum versuchtem Diebstahl gehört ein erkennbarer Ansatz, daß dieser Versuch stattgefunden hat und hierbei ist der Aufbau der Kassen irrelevant.
Wenn ich veruschen wollte zu klauen würde ich gerade die Sachen sichtbar in der Tasche mittragen, weil dannn niemand an sowas denkt.
Eine Diebstahlsversuch kann im Regelfalle aber erst angenommen werden, wenn du dich nicht mehr im Laden befindest, sodaß du dir sicher sein kann, das wegen sowas kein Staatsanwalt nen Finger krumm machen wird bei jemand der nicht „bekannt“ ist.
Bernd
Vergiss Johannes (der schreibt nur Müll),
Der schreibt nicht nur Müll, sondern steht auch bei Anzeigen die sich auf „Straftaten“ dieses Forum beziehen als Anzeigender auf dem Papier der Polizei.
Berechtigter Zugriff des Ladendetektivs? BerndW
Moien!
Schuster bleib bei deinem Leisten.
Von Recht verstehst Du nichts!!! Bernd vergiss es.
Es helfen keine Pillen
Johannes.
Vergiss Johannes (der schreibt nur Müll),
Der schreibt nicht nur Müll, sondern steht auch bei Anzeigen
die sich auf „Straftaten“ dieses Forum beziehen als
Anzeigender auf dem Papier der Polizei.
Lieber Chriss ich habe Dir mitgeteilt das ich damit nichts zu tun habe
mit einer Anzeige gegen Dich. Wenn Du das nicht glaubst kann ich nicht helfen
Ich Schicke Dir Gern ne Mail die so aussieht wie die vom Pabst.
Johannes
Moien!
Was hattu denn getan??? Hattu Johannes als Idiot bezeichnet?? Wobei noch diskussionswürdig wäre, ob dies ne Straftat wäre *ggg
Bernd
… das hast Du schon. (Und es ist keine schwierige Sache.)
Aber es war schon eigenartig, dass bei der Polizei Dein Wohnort und dein voller Vorname zu lesen war.
Chris
Naja…schau dir seine Postings hier an und dann sei die Beurteilung seiner geistigen Verfassung und Glaubwürdigkeit dir frei überlassen ;o))
Bernd
*dernichtssagtsonstauchstrafanzeigebekommt* ;o))
Vielen Dank für Eure guten Ratschläge;;;; Aber wirklich weitergeholfen hat mir Euer privater Disput via wer-weiss-was nicht wirklich 
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Moien!
Kann ich verstehen ;o)) ich streite mich ja auch nicht mit dem … (hat eh keinen Sinn, der postet weiter Unfug) sondern warne nur davor, daß nicht jemand auf solchen Blödsinn reinfällt und geschadet wird…
Bernd
Berechtigter Zugriff des Ladendetektivs?
Wer Berndw heist und noch nie hier sinvolles gepostet hat sollte besser nicht mitmachen sonder nur bei Sachen von dem Er was versteht.
Kann nicht viel sein.
Johannes.
Offenbar hat dieser XCris irgendwem asuf den Schwanz getrten und man hat Ihm irgendwas angehängt.
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