Anerkennung der Ehe

Ich (Österreicherin) habe meinen Mann (Guineaner) vor der guineischen Botschaft in Bonn geheiratet. Laut 2 EGBGB, Art. 13, Abs. 3 (Internationales Privatrecht) ist es möglich, daß zwei Ausländer vor einer Botschaft heiraten. Das Problem ist nun, daß das zuständige Standesamt unseres Bezirks diese Ehe nicht anerkennen will und mir sagt, nach deutschem Recht sei die Ehe nicht rechtskräftig, ich soll zur Österr. Botschaft, wenn die die Ehe anerkennen, dann wäre es auch für sie in Ordnung. Nur die Österr. Botschaft sagt wiederum, wenn das Standesamt es anerkennt, dann sie auch. Ich bin also der Spielball und werde von einem zum anderen geschickt. Verschiedene Stellen (Standesamt 1, Amtsgericht, Rechtsanwalt…) sagen, die Ehe ist natürlich rechtskräftig.Das Problem ist auch,dass wir eine drei Wochen Tochter haben,für die eine Geburtsurkunde erstellt werden muss;aber das Standesamt will nicht akzeptieren,dass das Kind den Name des Vaters trägt. Meine Frage ist nun, wer dafür(Anerkennung der Ehe)wirklich zuständig ist.Ist es überhaupt eine der beiden obengenannten
Stellen, da es ja IPR ist?Da von der Anerkennung vieles weiteres abhängt,bitte ich um raschen Rat und Hilfe. Liebe Grüße und Danke im Voraus.ULI

Könntet ihr nicht noch einmal heiraten?

Könntet ihr nicht noch einmal heiraten?

Geht zur zeit leider nicht.Da mein Mann aus einem Land kommt,das keine Ehefähigkeitzeugnis austellt,muss er eine Befreiung vom Kammergericht Berlin haben.Die haben uns geschrieben und gesagt ,dass der Antrag als zurückgenommen gilt.Dann da sieht es schlecht aus.
Und warum sollte wir nochmal heiraten,wenn das Gesetz unsere Ehe als rechtkräftig sieht.Wegen irgendwelcher Beamten,die das Gesetz nicht respektieren möchten bzw.nur wie es Ihnen passt.Nein wir sind in einem Rechtsstaat,denke ich.
Vielen Dank für die Antwort.