Künstler und Gewerbe ?

Hi,

Angenommen ein Smiedemeister wird nach §35 der Gewerbeordnung wird ein Gewerbe untersagt.

Darf er dann noch als Künstler arbeiten und z.B. Skulpturen o.ä.
schmieden ?

Mus er sich als freischaffender Künstler auch irgendwo anmelden ?

Grüße und Gute Gedanken
Dirk

da sehe ich schwarz! Es kommt natürlich darauf an, warum der § 35 Gewerbeordnung greift, doch fürchte ich, daß eine Umgehung sehr schnell zu einem Bußgeld führen dürfte. In diesem Fall ist es ratsam unbedingt mit einem Anwalt zu reden, denn der kann die Möglichkeiten am Einzelfall ausloten, was geht, was nicht geht.

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