da sehe ich schwarz! Es kommt natürlich darauf an, warum der § 35 Gewerbeordnung greift, doch fürchte ich, daß eine Umgehung sehr schnell zu einem Bußgeld führen dürfte. In diesem Fall ist es ratsam unbedingt mit einem Anwalt zu reden, denn der kann die Möglichkeiten am Einzelfall ausloten, was geht, was nicht geht.
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