Hallo liebe Experten,
was kann man gegen Anwälte tun, die lügen und denen die Richter Recht geben? Der Wahrsager muss sogar bei eigenen Nachteilen für die Kosten des Lügners aufkommen, obwohl ein Dritter, der von den Lügen profitierte, dem Wahrsager jetzt Recht gibt.
Schönen Abend
Franz
Sag mal hast du was geraucht oder was?
Den Sachverhalt bzw. deine Frage versteht kein normaler Mensch!
Nichts für Ungut!
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Hallo Franz!
Wenn der Wahrsager wirklich die Fähigkeit des Wahrsagens besäße, hätte er sich den Prozess sparen können, denn der Verlauf wäre für ihn ja im voraus bekannt gewesen 
Gruß
Beowolf
Sag mal hast du was geraucht oder was?
Den Sachverhalt bzw. deine Frage versteht kein normaler
Mensch!Nichts für Ungut!
Hi André,
anders formuliert: Jemand will Geld zurückhaben, weil er an einen anderen zuviel gezahlt hat. Er legt dann auch Beweise vor. Ein Anwalt bezweifelt dann diese Beweise und bekommt vor dem Richter Recht. Derjenige, der schon zuviel bezahlt hat, muss jetzt auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen.
Franz
Moien!
„Vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich“ (oder so ähnlich ;o))
So klar kann der Fall nun nicht gewesen sein, denn sonst wäre das Urteil wohl anders ausgefallen. Es steht allerdings frei, wenn die Lügen nachweisbar sind Anzeige wegen Prozeßbetrug zu stellen bzw. eine erneute Klage anzustreben, aber auch hier gilt dann wieder…
„Vor Gericht und auf hoher See…“
… und man schmeisst noch mehr Geld hinterher…
Bernd
Moing Bernd!
Danke für Deinen Ratschlag.
Das Schlimme an der Sache ist nur, dass gleiche Fälle an zahlreichen Amtsgerichten sowie an einem Land- und einem Oberlandesgericht für die Wahrheitsliebenden entschieden wurden und trotzdem alle Urteile ignoriert werden, nur weil einem Anwalt geglaubt wird, der die Wahrheit bestreitet.
Grüße
Franz
„Vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich“ (oder so
ähnlich ;o))So klar kann der Fall nun nicht gewesen sein, denn sonst wäre
das Urteil wohl anders ausgefallen. Es steht allerdings frei,
wenn die Lügen nachweisbar sind Anzeige wegen Prozeßbetrug zu
stellen bzw. eine erneute Klage anzustreben, aber auch hier
gilt dann wieder…„Vor Gericht und auf hoher See…“
… und man schmeisst noch mehr Geld hinterher…
Bernd
Hallo,
wie wäre es mit Fakten, Zeugen etc. ?
Gruss
Enno
Moien!
Es ist nunmal so, daß vor Gericht noch mehr gelogen wird als inner Kirche und Anwälten in der Regel mehr geglaubt wird, auch wenn dort teils die größten Lügner sitzen, aber ärgern bringt nichts nur wundern ;o)
Bernd
guter Tipp
Hallo,
wie wäre es mit Fakten, Zeugen etc. ?Gruss
Hallo Enno,
gute Idee! Hoffentlich lässt sich auch der Richter von den Fakten und Zeugen überzeugen.
Grüße
Franz
Hallo du einiger kenner DER Wahrheit,
Ist doch eigentlich einfach, der Richter hat dir nicht geglaubt, du hast den Prozess verloren und zahlst. So ist das nunmal. Du bist sicherlich von deiner Wahrheit überzeugt, konntest scheinbar keinen anderen überzeugen. Ob du recht hast oder nicht kann hier (und bei deinen Angaben erst recht) niemand sagen. Vieleicht hast du ja wirklich unrecht???
Merke: Es gibt immer mehere Wahrheiten
Gruss Frank
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Oft ist das So das die Klientel das einfach nicht versteht was Juristen reden und verhandeln.
Rechtsbeugung wie hier einem Richter vorgeworfen wird ist äußerst selten und eher unwahrscheinlich.
Ich vermuter daher eher ein Missverständnis
Johannes
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gute Antwort Frank, genau so siehts aus.
Wäre ja lustig, wenn jeder, der seinen Prozeß verlieren würde nunmehr gegen den gegnerischen Rechtsanwalt vorgehen könnte.
Dies ist nur ausnahmsweise dann der Fall, wenn man ihm vorsätzlichen Prozeßbetrug nachweisen kann. Aber auch das muß erst mal bewiesen werden und gelingt ganz ganz selten.
Gruß
André
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Ich möchte doch einmal betonen, dass sehr selten die Anwälte die „Lügner“ sind.
Als Anwalt kann man eben nur das vortragen, was einem der Mandant erzählt hat. Und die meisten Mandanten belügen natürlich auch ihre Anwälte.
Im Prozeß schlackern den Anwälten dann die Ohren wenn die Gegenseite Beweise vorlegen, die den eigenen Mandanten als dreisten Lügner entlarven. Damit muss man als Jurist leben…
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Einspruch
Moien!
Ich würde eher sagen sehr oft, denn bei Mandantengesprächen bekommt man ja zu hören - „sagen sie dies lieber nicht, sagen sie dies anders, usw…“. Man kann natürlich diskutieren, ob Verschweigen von fakten gleich Lügen ist ;o))
Allerdings gebe ich dir insofern Recht, das anwälte ja von Gesetz wegen genötigt werden und Anwälte dir „wirklich“ lügen seltener sind ;o) (aber leider auch noch zu viele)
Bernd
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Diskussion mit Bernd überflüssig.
Er wird es nie verstehen das auch „Ver“ Schweigen dem Lügen gleichkommt.
Johannes
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neue Beweise
Dann werde ich in Zukunft eben Fotobeweise vorlegen. Hoffentlich gibt mir das Recht.
gute Antwort Frank, genau so siehts aus.
Wäre ja lustig, wenn jeder, der seinen Prozeß verlieren würde
nunmehr gegen den gegnerischen Rechtsanwalt vorgehen könnte.
Dies ist nur ausnahmsweise dann der Fall, wenn man ihm
vorsätzlichen Prozeßbetrug nachweisen kann. Aber auch das muß
erst mal bewiesen werden und gelingt ganz ganz selten.Gruß
AndréFranz