Abgeschleppt auf dem Busparkplatz

Angenommen, man parkt hinter einigen geparkenden PKWs auf einem zwar ausgewiesenen Busparkplatz am Fahrbahnrand, dessen einziges Verkehrsschild jedoch durch einen ganz vorne stehenden Reisebus verdeckt wird - natürlich ohne böse Absicht und in gutem Glauben, einen Parkplatz ergattert zu haben. Und wenn man dann nach einiger Zeit zurückkehrt und feststellt, dass sich an der eigentlichen Konstellation nix geändert hat (ein Bus und viele PKWs), doch der eigene PKW von der Polizei abgeschleppt wurde, ist es dann möglich, durch einen Widerspruch den angeforderten Kosten zu entgehen, da eine wirkliche Verkehrsbehinderung nicht stattgefunden hat und nun andere Verkehrsteilnehmer dieselbe Ordnungswidrigkeit begehen, aber dabei lediglich nicht „erwischt“ wurden?? Schönen Gruß, Esther

ist es dann möglich, durch einen

Widerspruch den angeforderten Kosten zu entgehen,

Nein, es gilt zwar der Sichtbarkeitsgrundsatz, aber das schild wäre ja zu sehen gewesen, wenn man sich vergewissert hätte - es war icht abgeklebt, umgefallen etc.

da eine

wirkliche Verkehrsbehinderung nicht stattgefunden hat

Woher weißt Du das, Du warst ja nicht die ganze Zeit anwesend.

und nun

andere Verkehrsteilnehmer dieselbe Ordnungswidrigkeit begehen,
aber dabei lediglich nicht „erwischt“ wurden??

Das ist unerheblich. Die Vergehen eines Anderen rechtfertigen nicht die eigenen, noch schmälern sie das Einschreitermessen der Behörde.

M.

Aua, das klingt doch sehr nach Polizeideutsch…die geltende Rechtslage hatte ich soweit schon im Internet nachgeschlagen. Aber trotzdem danke ich Dir für die prompte Antwort - auch wenn ich sie nicht so gerne lese. Nichts desto trotz war das m. E. n. eine überzogene Handlung des gesetzlichen Armes und bei den in Hamburg gegebenen Parkverhältnissen (es gibt hier viiiel schlimmeres tagtäglich zu sehen und zu meistern) eher ein Akt vorherrschender Langeweile.

E.

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Sebst schuld.
Ich Rate jetzt mal - evtl. ist es ja alles ganz anders…

Nichts desto trotz war das
m. E. n. eine überzogene Handlung des gesetzlichen Armes

Das dürfte hauptsächlich daran liegen, dass es DICH diesmal getroffen hat. Parkt nächstes Mal ein Bus in 2ter Reihe weil der Busparkplatz belegt ist und behindert Dich dadurch, kann das Umsetzten der Falschparker bestimmt nicht schnell genug gehen, oder? Und ob tatsächlich NUR Dein Auto umgesetzt wurde, oder nach einer Massenumsetzung alles wieder vollgeparkt war als Du zurückkamst, weißt Du wahrscheinlich nicht einmal.

und
bei den in Hamburg gegebenen Parkverhältnissen (es gibt hier
viiiel schlimmeres tagtäglich zu sehen und zu meistern)
eher
ein Akt vorherrschender Langeweile.

Glaubst Du wirklich, aus purer Langeweile hat man ganz genau DICH und zwar DICH GANZ PERSÖNLICH ausgewählt um sich die Zeit etwas zu vertreiben?

Ich mein… möglich wärs ja…

Oder vielleicht solltest Du auch einfach einsehen, dass DU was falsch gemacht hast und es nun Geld kostet.
Ich selbst wurde auch schon (zwar sehr selten, aber…) geblitzt, umgesetzt, etc. Meist hab ich auch nicht absichlich, sondern „fahrlässig“ gegen die StVO verstoßen(absichlich wäre es theoretisch teurer). Natürlich ärgert man sich, aber man sollte sich wohl am meisten über sich selbst ärgern.

M.

5 „Gefällt mir“

…„Massenumsetzung“…das Wort gefällt mir - und passt hier richtig gut. Am PKW-Sammelplatz trafen wir uns dann alle wieder - womit bestätigt wäre, dass am Busparkplatz lediglich Platz für neue böse, böse Falschparker geschaffen wurde. Und verzeih bitte die Vermutung, dass die Langeweile die Beamten zu dieser Aktion getrieben hat - hab’ nochmal drüber nachgedacht. Bin dabei zu dem Schluss gekommen, dass der naheliegendere Grund wohl doch eher ein kleines bis mittelgroßes Loch in der hanseatischen Staatskasse ist - und da helfen wir doch alle beim Stopfen gerne ein Stück weit mit und rücken näher zusammen (und sei es denn auch nur auf deutschen Sammelplätzen)! Also gilt: nicht ärgern - nur ein bißchen wundern!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein, es gilt zwar der Sichtbarkeitsgrundsatz, aber das schild
wäre ja zu sehen gewesen, wenn man sich vergewissert hätte -
es war icht abgeklebt, umgefallen etc.

Da bin ich anderer Meinung!
Wenn das Schild verdeckt ist, ist es unerheblich warum!
Beispiele:
Ein zugeschneites Schild im Winter zwar sichtbar, aber nicht lesbar.
Bin ich bei der Polizei mit durchgekommen!
(War witzigerweise auch ein Busparkplatz)

Ebenso gilt es, wenn das Schild durch überhängende Äste verdeckt wird.
Dazu gab es mal einen Bericht im TV.

Bei teilweiser Verdeckung gelten natürlich andere Maßstäbe.
Ein rundes Schild, mit weißem Kern, rotem Rand und links einer sichtbaren schwarzen 5 wird man sicherlich nicht als Tempolimit 500 km/h werten können.
Rechts eine sichtbare 0 …
Was soll das sein? 30, 50, 60, 70, 80, 100, 120???

Wenn ich aber an einem Bus vorbei fahre, der ein Schild verdeckt und den Wagen dann vor dem Bus parke, sehe ich das Schild, wenn überhaupt, nur von hinten…
… wenn ich dann auch noch in meine ursprüngliche Fahrtrichtung weiterlaufe…
Es ist nicht zumutbar, die ganze Strecke zu nächsten Kreuzung zurückzulaufen und sich alle Schilder anzugucken, nur um sicherzugehen das keines verdeckt war…

Dieser Fall bedarf sicherlich einer genaueren Betrachtung!

Aber ich denke, mit einem Zeugen, hätte ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg.
Ein Foto (auch nachträglich) aus der Perspektive des (noch fahrenden) Autos gemacht, in einen Abzug einen Bus reingepaintshopt (auf die Dimensionen achten!) und Du untermauerst deine Argumente.

Wichtig ist nur das keine Bodenmarkierungen oder weitere (in Fartrichtung stehende) Schilder mit einem -> oder dem Zusatz den Busparklatz markierten.

Gruß und viel Erfolg wünschend wenn du Widerspruch einlegst,
Michael

Bin dabei zu dem Schluss gekommen, dass der
naheliegendere Grund wohl doch eher ein kleines bis
mittelgroßes Loch in der hanseatischen Staatskasse ist -

Das mag sein, sowas führt zu verstärkter Verkehrsüberwachung, obwohl das keiner offiziell zugeben würde.

und
da helfen wir doch alle beim Stopfen gerne ein Stück weit mit
und rücken näher zusammen (und sei es denn auch nur auf
deutschen Sammelplätzen)!

Freut mich das Du das freiwillig tust! Mir streicht die liebe Landesregierung immer mehr vom Gehalt, obwohl ich mene Arbeit genauso so gut (oder schlecht) mache wie vorher - komischer Weise zahlt sie sich selbst bei Rausschmiss nach Schlechtleistungen dicke Abfindungen.

Also gilt: nicht ärgern - nur ein
bißchen wundern!

Bleibt einem in jedem Fall nix anderes übrig.

M.

Danke…
…Michael - ein Hoffnungsschimmer glimmt auf.

Der Busparkplatz ist nur mit dem einen kleinen Schild gekennzeichnet und abgesehen davon wusste ich aufgrund der vielen, anschließend geparkten PKWs echt nicht, dass es sich um einen solchen handelt.

Ich werd’ das mit dem Widerspruch denn mal versuchen…

Herzlichen Dank nochmal und lieben Gruß
Esther

Hallo Mike,

Freut mich das Du das freiwillig tust!

…naja, freiwillig vielleicht nicht - doch eher widerwillig freiwillig.

Mir streicht die liebe Landesregierung immer mehr vom Gehalt, obwohl ich mene Arbeit
genauso so gut (oder schlecht) mache wie vorher - komischer
Weise zahlt sie sich selbst bei Rausschmiss nach
Schlechtleistungen dicke Abfindungen.

…das stimmt - und ist mehr als frech!

Also gilt: nicht ärgern - nur ein
bißchen wundern!

Bleibt einem in jedem Fall nix anderes übrig.

Ja, stimmt auch - ich glaube, das nennt man dann wieder „Gesetz“… ;o)

M.

Gruß
Esther

Da bin ich anderer Meinung!

Kannst Du ja :wink:

Wenn das Schild verdeckt ist, ist es unerheblich warum!
Beispiele:
Ein zugeschneites Schild im Winter zwar sichtbar, aber
nicht lesbar.
Bin ich bei der Polizei mit durchgekommen!
(War witzigerweise auch ein Busparkplatz)

Das ist auch das Paradebeispiel. Es gibt eben viele runde Schilder und niemand kann verlangen, dass Du erstmal eins abwischt um zu sehen was drauf steht.

Ebenso gilt es, wenn das Schild durch überhängende Äste
verdeckt wird.
Dazu gab es mal einen Bericht im TV.

  1. Paradebsp.

Es ist nicht zumutbar, die ganze Strecke zu nächsten Kreuzung
zurückzulaufen und sich alle Schilder anzugucken, nur um
sicherzugehen das keines verdeckt war…

Das sehe ich etwas anders - denn mal ehrlich, ich kenne kein Haltverbotsschild, das sooo weit von dem nächsten wegsteht.

Ich würde Widerspruch der dann noch teuerer wird jedenfalls nur nach anwaltlichem Rat einlegen - oder zumindest mal einen Verkehrsrechtskommentar zu rate ziehen, vielleicht denk ich Montag mal dran und schau rein, zu hause hab ich keinen guten…

M.

Hallo,

…„Massenumsetzung“…das Wort gefällt mir - und passt hier
richtig gut. Am PKW-Sammelplatz trafen wir uns dann alle
wieder - womit bestätigt wäre, dass am Busparkplatz lediglich
Platz für neue böse, böse Falschparker geschaffen wurde. Und
verzeih bitte die Vermutung, dass die Langeweile die Beamten
zu dieser Aktion getrieben hat - hab’ nochmal drüber
nachgedacht. Bin dabei zu dem Schluss gekommen, dass der
naheliegendere Grund wohl doch eher ein kleines bis
mittelgroßes Loch in der hanseatischen Staatskasse ist - und
da helfen wir doch alle beim Stopfen gerne ein Stück weit mit
und rücken näher zusammen (und sei es denn auch nur auf
deutschen Sammelplätzen)! Also gilt: nicht ärgern - nur ein
bißchen wundern!

komme Du mal mit dem Reisebus in eine fremde Stadt, hast den „Busparkplatzplan“ den es von einigen Städten gibt, auf dem Lenkrad und fährst Dann an einen Busparkplatz, der von PkW übersät ist und Du mit dem 12m, 13.50 oder 15m langen Geschoß keinen Parkplatz findest.

Was macht der Busfahrer ? Er stellt sich auf den Pkw-Parkplatz und braucht dann eben mit seinem EINEN Bus ca. 7-10 Pkw-Parkplätze :smile:) Weißt Du wie die Pkw-Fahrer dann auf dem Parkplatz rummarodieren ??

Warum bist net mit dem Bus der HVV gefahren ? Richtig. Die HVV sind in HH verhaßt, weil die Fahrpläne, die Busfahrer, und und und… habe ich schon öfter gehört.

Meine Meinung dazu: Hast Pech gehabt, wie ich auch schon Pech hatte…

gruß

dennis

Hallo Dennis,

ich bin bis August 2003 Hängerzug im Baustellenverkehr gefahren. Frag mich mal, wie oft ich an bestimmten Plätzen gerne gehalten hätte, aber nicht konnte… Also erzähl Du mir nix über lange Fahrzeuge und Parkplatznot, klaro!

komme Du mal mit dem Reisebus in eine fremde Stadt, hast den
„Busparkplatzplan“ den es von einigen Städten gibt, auf dem
Lenkrad und fährst Dann an einen Busparkplatz, der von PkW
übersät ist und Du mit dem 12m, 13.50 oder 15m langen Geschoß
keinen Parkplatz findest.

Was macht der Busfahrer ? Er stellt sich auf den Pkw-Parkplatz
und braucht dann eben mit seinem EINEN Bus ca. 7-10
Pkw-Parkplätze :smile:) Weißt Du wie die Pkw-Fahrer dann auf dem
Parkplatz rummarodieren ??

Warum bist net mit dem Bus der HVV gefahren ? Richtig. Die HVV
sind in HH verhaßt, weil die Fahrpläne, die Busfahrer, und und
und… habe ich schon öfter gehört.

Meine Meinung dazu: Hast Pech gehabt, wie ich auch schon Pech
hatte…

gruß

dennis

Hallo Mike,

oder zumindest mal einen Verkehrsrechtskommentar zu rate ziehen, vielleicht denk ich
Montag mal dran und schau rein, zu hause hab ich keinen
guten…

das wäre echt klasse!

Gruß
E.

Da bin ich anderer Meinung!

Kannst Du ja :wink:

Danke :smile:

Ja, ich habe die Paradebeispiele aangeführt…

Es ist nicht zumutbar, die ganze Strecke zu nächsten Kreuzung
zurückzulaufen und sich alle Schilder anzugucken, nur um
sicherzugehen das keines verdeckt war…

Das sehe ich etwas anders

Das darfst Du auch :oD

  • denn mal ehrlich, ich kenne kein
    Haltverbotsschild, das sooo weit von dem nächsten wegsteht.

Das kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an.

Ich würde Widerspruch der dann noch teuerer wird jedenfalls
nur nach anwaltlichem Rat einlegen - oder zumindest mal einen
Verkehrsrechtskommentar zu rate ziehen, vielleicht denk ich
Montag mal dran und schau rein, zu hause hab ich keinen
guten…

Dem stimme ich zu…
…und Fotos können dem Anwalt die Beurteilung ob Erfolgsaussichten bestehen erleichtern.
Ich sagte ja auch, daß dieser (wie jeder andere Fall auch) genau und für sich betrachtet werden muß.

Ich drücke Dir die Daumen und denke Du hast mehr Aussichten auf Erfolg wie ich, der ich auf der A661 in die ABZOCKERFALLE gegangen bin.
(nach x monaten 80 km/h von 22 bis 6 uhr wurde das Zusatzschild morgens abmontiert und ab mittags standen sie und blitzten… *KNURR* … Methoden wie die VOPO’s und 30 Teuros in das Stadtsäckel oder wer die Kohle auch immer bekommt)

Grüße, Michael

Hallo Mike,

oder zumindest mal einen Verkehrsrechtskommentar zu rate ziehen, vielleicht denk ich
Montag mal dran und schau rein, zu hause hab ich keinen
guten…

Der Sagt zum Sichtbarkeitsgrundsatz sinngemäß:

Das Verkehrsschild gilt, wenn es Dir MÖGLICH gewesen wäre das Schild zu sehen, gilt es auch. Also im Prinzip, wie ich schon sagte: Ist es Überklebt, zugeschneit, völlig zugewachsen ist es Dir nicht zuzumuten raufzuklettern um nachzusehen. Kannst Du aber ein Schild sehen, musst Du im Zweifel nachsehen, ob es für Dich gilt.
Du kannst natürlich trotzdem Widerspruch einlegen… Kannst mir mal mitteilen wies ausgegangen ist. Erst kommt der Bußgeldbescheid - mit finanziellem Aufschlag - dann die Verhandlung, das wird richtig teuer wenn Du verlierst…
Ansonsten könnteste Du als ADAC - Mitglied auch einen ADAC anwalt mal telefonisch nachfragen, die sind telefonisch einmal kostenlos. Man muss nicht mal seine Mitgliedsnúmmer sagen…

M.